vzbv: forsa-Umfrage zu Inkassoschreiben belegt Reformbedarf

„Eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) belegt den hohen Reformbedarf des Rechtsrahmens für die Inkasso-Industrie. So halten 42 Prozent der Empfänger von Inkassoschreiben diese für unberechtigt, 24 Prozent bezeichnen die in Rechnung gestellten Kosten spontan als überzogen, beziehungsweise viel zu hoch. 15 Prozent berichten von Aufschlägen von mehr als 100 Euro, bei knapp jedem zehnten waren es sogar mehr als 200 Euro. Gleichzeitig haben 21 Prozent der Verbraucher, die versucht haben, mit dem Inkassounternehmen in Kontakt zu treten, keine Antwort erhalten. Der vzbv fordert einen wirksamen Kostendeckel und eine zentrale Aufsicht für die Branche.“ – Quelle und mehr: PM des vzbv

Grüne fordern bessere Beratung in den Jobcentern

Die Grünen-Fraktion fordert, die Beratungsqualität und die Arbeitsförderung in den Jobcentern gesetzlich zu verbessern. Sie hat dazu einen Antrag (19/15975) vorgelegt, in dem sie kritisiert, dass über die Hälfte der langzeitarbeitslosen Menschen über keinen Schul- oder Ausbildungsabschluss verfüge. Deshalb sei bei der Arbeitsförderung und Beratung dringend ein Perspektivwechsel nötig. Arbeitsförderung im SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) dürfe nicht allein auf die schnellstmögliche Eingliederung verengt werden, sondern müsse soziale Teilhabe und individuelle Unterstützung in den Blick nehmen, so die Grünen. (mehr …)

DIW: „Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut“

Hier der Hinweis auf den DIW-Wochenbericht 49/2019. Daraus:

  • Grundsicherung im Alter wird von rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten – hochgerechnet etwa 625000 Privathaushalten – nicht in Anspruch genommen
  • Bei voller Inanspruchnahme würde verfügbares Einkommen der Haushalte, die Grundsicherung aktuell nicht beziehen, aber beziehen könnten, um rund 30 Prozent steigen
  • Um verdeckte Armut zu bekämpfen, sollte Antragsverfahren vereinfacht und Bewilligungsdauer verlängert werden

Paritätischer Armutsbericht 2019 zeigt ein viergeteiltes Deutschland

Der DPWV meldet: „30 Jahre nach Mauerfall ist Deutschland ein regional und sozial tief zerklüftetes Land, so der Befund des aktuellen Armutsberichts des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Trotz eines erfreulichen Rückgangs der bundesweiten Armutsquote auf 15,5 Prozent (2018) zeichnen sich besorgniserregende Entwicklungen und neue Problemregionen insbesondere in Westdeutschland ab. Der Verband spricht von einer Vierteilung Deutschlands und fordert einen Masterplan zur Armutsbeseitigung.

„Die Kluft zwischen Wohlstandsregionen auf der einen und Armutsregionen auf der anderen Seite wächst stetig und deutlich und der Graben verläuft längst nicht mehr nur zwischen Ost und West“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Bei genauerer Betrachtung zeige sich Deutschland bei der Armut inzwischen viergeteilt. (mehr …)

Für ein sicheres Existenzminimum: Grundsicherungsbeziehende fördern statt Eingriffe ins Existenzminimum!

Vertreter von DGB, Diakonie Deutschland, DPWV, AWO sowie VdK Deutschland, ver.di, Kinderschutzbund und weitere fordern in einer gemeinsamen Erklärung:

„Das menschenwürdige Existenzminimum ist ein allgemeines Menschenrecht. Es ist durch das deutsche Grundgesetz geschützt und vom Staat zu gewährleisten. Sanktionen in der Grundsicherung kürzen das Lebensnotwendige und machen soziale Teilhabe unmöglich. Sie können alle Menschen in der Grundsicherung treffen. Von Sanktionen sind jedes Jahr 8 Prozent der Leistungsberechtigten betroffen. Ihnen droht existentielle Not.
Ungeachtet der verfassungsrechtlichen Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht sind sich die Unterzeichnenden einig: Es darf keine Kürzungen am Existenzminimum geben!“

Repräsentation durch institutionalisierte Gegenmacht: Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis des SGB II

Aus 2017 und insoweit schon ein wenig älter ist ein Beitrag von Hans-Peter Sokoll und Christine Weinbach im Rahmen von Wiso-Direkt (Friedrich-Ebert-Stiftung), der dennoch wohl nach wie vor interessant dürfte. Er trägt den Titel „Repräsentation durch institutionalisierte Gegenmacht: Unabhängige Beratungsstellen für Erwerbslose im Rechtskreis des SGB II“.

Die Zusammenfassung (Auf einen Blick): „Der neue Populismus gilt als Sprachrohr der sogenannten ‚Abgehängten’ beschäftigungspolitischer Umbrüche. Eine Ursache ist die mangelhafte Repräsentation der Interessen dieser Menschen, die (mehr …)

WISO Diskurs 3/2019: Die Grundversorgung mit Strom und Gas in Deutschland

Hier der Hinweis auf den WISO-Diskurs-Beitrag der Friedrich-Ebert-Stiftung von Andreas Jahn, Julius Ecke: „Die Grundversorgung mit Strom und Gas in Deutschland – Potenziale zur Verbraucherentlastung und Handlungsoptionen“. Aus der Vorbemerkung: „Energiearme Verbraucher_innen dürften in vielen Fällen aus Gründen der Bonität in Tarifen der Grundversorgung „gefangen“ sein. Seit Jahren wird daher immer wieder darüber diskutiert, inwieweit die Preisgestaltung der Grundversorgung gerecht fertigt ist und wie ggf. regulatorisch den Verbraucherinteressenbesser Geltung verschafft werden kann. (…) Im Kern schlagen die Autoren vor, die Grundversorgung künftig über eine Ausschreibung zu vergeben. Sie schätzen, dass dies die Verbraucher_innen um ca. 1,15 Milliarden Euro jährlich entlasten könnte.“

Aufruf: Stoppt die Bürokratisierung durch das P-Konto-Fortentwicklungsgesetz!

Am 15.10.2019 wurde der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos veröffentlicht. RA Kai Henning weist in seinem aktuellen InsO-Newsletter auf den Aufruf von Georg Bitter / Hugo Grote / Lutz G. Sudergat in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP) hin.

Daraus: „Wir fordern daher das BMJV und die Bundesregierung auf, sich auf eine wirkliche „Diskussion“ mit Praxis und Wissenschaft einzulassen, diesen Entwurf für eine zweifelsfrei dringend benötigte Gesetzesreform keinesfalls in der vorgelegten Form zu verabschieden, sondern ihn grundlegend zu überarbeiten.“

Bundestagsdebatte zu Stromsperren

„Der Bundestag hat sich in seiner Sitzung am Freitag, 25. Oktober 2019, erstmalig mit Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Stromsperren verhindern – Energieversorgung für alle garantieren“ (19/9958) und der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Stromsperren gesetzlich verbieten“ (19/14334) befasst. Beide Anträge wurden im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen. Die Grünen hatten beantragt, dass der Ausschuss für Arbeit und Soziales für ihren Antrag federführend sein sollte. Sie wurde aber von der Mehrheit der übrigen Fraktionen überstimmt.“ – Quelle und mehr: www.bundestag.de