LSG Niedersachsen-Bremen zum Anordnungsgrund bei Mietrückständen

Harald Thomé weist in seinen aktuellen Newsletter auf den Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 19.12.2016, L 11 AS 953/16 B ER hin: Ein Anordnungsgrund ist nicht erst gegeben, wenn das Mietverhältnis durch  Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage bedroht ist.

Dazu Thomé: „Eine Reihe von Sozialgerichten sehen bei Mietrückständen erst dann einen Anordnungsgrund (Grund zur Eilentscheidung) gegeben, wenn (mehr …)

BGH zur Rechtzeitigkeit der Mietzahlung („dritter Werktag“)

BGH 5.10.2016, VIII ZR 222/15,  Leitsätze des Gerichts:

1. Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt. (mehr …)

SG Kiel: Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen

RA Helge Hildebrandt weist auf Sozialgericht Kiel, Urteil vom 27.09.2016, S 40 AS 500/15 hin: https://sozialberatung-kiel.de/2017/01/03/jobcenter-muss-doppelmieten-uebernehmen. Demnach sind Doppelmieten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen, wenn der Umzug notwendig war und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, Doppelmieten zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

Vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg: Doppelmieten – Überschneidungskosten sind Kosten der Unterkunft (29.7.2013)

BGH: Dem Vermieter ist es verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen

BGH, 20.07.2016 – VIII ZR 263/14:

1. Der Anspruch des Mieters auf Rückgabe einer Mietsicherheit wird erst fällig, wenn eine angemessene Überlegungsfrist abgelaufen ist und dem Vermieter keine Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr zustehen, wegen derer er sich aus der Sicherheit befriedigen darf (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 24. März 1999, XII ZR 124/97, BGHZ 141, 160, 162, sowie vom 18. Januar 2006, VIII ZR 71/05, NJW 2006, 1422 Rn. 9).

2. Betriebskostennachforderungen aus Jahresabrechnungen des Vermieters sind wiederkehrende Leistungen im Sinne des § 216 Abs. 3 BGB. Dem Vermieter ist es deshalb nach § 216 Abs. 3 BGB verwehrt, sich wegen bereits verjährter Betriebskostennachforderungen aus der Mietsicherheit zu befriedigen.

BGH: Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters auch bei fristloser Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berücksichtigen

Urteil vom 9. November 2016 – VIII ZR 73/16 – aus der PM des Gerichts:

„Der Bundesgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung unterstrichen, dass zu den bei der Gesamtabwägung einer nach der Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB erklärten fristlosen Kündigung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalls ohne weiteres auch schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters gehören. (mehr …)

BGH: Gerichte müssen schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters auch bei fristloser Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB berücksichtigen

Urteil vom 9. November 2016 – VIII ZR 73/16 – aus der PM des Gerichts:

„Der Bundesgerichtshof hat in seiner heutigen Entscheidung unterstrichen, dass zu den bei der Gesamtabwägung einer nach der Generalklausel des § 543 Abs. 1 BGB erklärten fristlosen Kündigung zu berücksichtigenden Umständen des Einzelfalls ohne weiteres auch schwerwiegende persönliche Härtegründe auf Seiten des Mieters gehören. (mehr …)

Unpünktliche Mietzahlung kann fristlose Kündigung begründen

Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung des BGH: Urteil vom 29. Juni 2016 – VIII ZR 173/15 zur Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung staatlicher Transferleistungen; unpünktliche Mietzahlungen als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung – die Leitsätze des Gerichts:

1. Eine Behörde, die im Rahmen der Daseinsvorsorge staatliche Transferleistungen erbringt, wird nicht als Erfüllungsgehilfe des Mieters tätig, wenn sie für ihn die Miete an den Vermieter zahlt (Bestätigung der Senatsurteile vom 21. Oktober 2009, VIII ZR 64/09, NJW 2009, 3781 Rn. 27 ff.; sowie vom 4. Februar 2015, VIII ZR 175/14, BGHZ 204, 134 Rn. 20).

2. Ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung im Sinne des § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB kann auch – unabhängig von einem etwaigen Verschulden des Mieters – allein in der objektiven Pflichtverletzung unpünktlicher Mietzahlungen und den für den Vermieter daraus folgenden negativen Auswirkungen liegen, wenn die Gesamtabwägung ergibt, dass eine Fortsetzung des Mietverhältnisses für den Vermieter unzumutbar ist. (mehr …)

Neuer bundesweiter Betriebskostenspiegel veröffentlicht

Mieter müssen in Deutschland im Durchschnitt 2,17 Euro/qm/Monat für Betriebskosten zahlen. Rechnet man alle denkbaren Betriebskostenarten mit den jeweiligen Einzelbeträgen zusammen, kann die sogenannte zweite Miete bis zu 3,18 Euro/qm/Monat betragen. Das sind die Ergebnisse aus dem aktuellen Betriebskostenspiegel, den der Deutsche Mieterbund jetzt auf Grundlage der Abrechnungsdaten des Jahres 2014 vorlegt. Für eine 80 Quadratmeter große Wohnung müssten bei Anfallen aller Betriebskostenarten 3.052,80 Euro für das Abrechnungsjahr 2014 aufgebracht werden. – zur ganzen PM des Deutschen Mieterbundes