Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats: “Überschuldete Privathaushalte in Hamburg”

Unter Bürgerschafts-Drs. Drucksache 22/9395 kommen Fans der Zahlen bzw. der Statistik wieder auf ihre Kosten.

Allerdings nicht überall. Die Fragen, welche die Gläubigerschaft des Jobcenters Hamburg betreffen, können nicht beantwortet werden. (“Da die Forderungen des Inkassobereichs nicht Bestandteil der amtlichen Statistik der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II sind, erfolgt keine statistische Erhebung der erfragten Daten.”)

In der Anlage 1 (Insolvenzzahlen) ist bemerkenswert, dass die Fußnote eine bedeutsame Einschränkung vornimmt: “Insolvenzverfahren von Verbrauchern und Verbraucherinnen ohne selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren”. Gemeint sind gewiss die ehemals Selbständigen im Sinne des § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO. Dass diese nicht auftauchen, verzerrt das Bild wohl nicht unerheblich.

Telefon-Hotline des Stromgrundversorgers zur Vermeidung von Stromsperren in Hamburg nach wie vor nicht freigeschaltet

Am 13.4.2022 hat die Hamburgische Bürgerschaft Senat aufgefordert “sich dafür einzusetzen, dass die Telefon-Hotline [Anm: vgl. dazu Drs. 21/20062] seitens des Stromgrundversorgers binnen der nächsten vier Wochen auch den anerkannten Schuldnerberatungsstellen zur Verfügung steht” (vgl. hier).

Der Senat hat nun auf Nachfrage (SKA von Dr. Stephanie Rose und Stephan Jersch (DIE LINKE) – Drs. 22/9234) u.a. geschrieben:

Die Telefon-Hotline ist grundsätzlich seit geraumer Zeit eingerichtet und wird unter anderem auch von Berliner Kooperationspartnern intensiv genutzt.

In Hamburg nutzen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen die Hotline allerdings noch nicht.

Aktuell gibt es aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erneuten Abstimmungsbedarf mit den bereits aufgeschalteten Teilnehmern der Hotline. Die Vollmacht/ Einwilligungserklärung musste aus datenschutzrechtlicher Sicht seitens Vattenfall überarbeitet werden. Derzeit wird die Erklärung von Vattenfall mit den Hotline-Nutzern abgestimmt. Sobald die neu entwickelte und abgestimmte Vollmacht genutzt werden kann, ist eine Aufschaltung der Schuldnerberatungsstellen mit einer Vorlaufzeit von circa sechs Wochen mit Nutzung dieser neuen Vollmacht möglich.”

Stellungnahme: Die Formulierung „In Hamburg nutzen die anerkannten Schuldnerberatungsstellen die Hotline allerdings noch nicht.“ suggeriert, dass ein Versäumnis oder Desinteresse der Hamburger Schuldnerberatungsstellen vorliegen würde. Das ist nicht der Fall. Es wurde durchaus sehr konkretes Interesse an der Aufschaltung angemeldet.

Soweit es datenschutzrechtliche Probleme geben soll, legen wir Wert auf die Feststellung, dass zumindest uns als LAG kein Entwurf einer Vollmacht / Einwilligungserklärung vorliegt. Es mag sein, dass aktuell eine Abstimmung der Vollmacht / Einwilligungserklärung mit den Berliner Kooperationspartnern erfolgt. In Hamburg ist dies nicht der Fall.

Inge Hannemann legt Abgeordnetenmandat nieder

Aus der heutigen PM der Linksfraktion Hamburg: „Aus gesundheitlichen Gründen legt Inge Hannemann zum 31. Juli ihr Mandat als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft nieder. Mit ihr verliert die Fraktion DIE LINKE eine profilierte Arbeitsmarktexpertin und bundesweit bekannte Kämpferin gegen das Hartz IV-System.

Dazu erklärt Inge Hannemann: „Ich bedaure meinen notwendigen Rücktritt sehr und wünsche meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger viel Kraft, Ausdauer und viel Erfolg in der oppositionellen Arbeit. Für die Arbeitsmarktpolitik bleibt mir nur zu sagen: Soziale Gerechtigkeit kann nur umgesetzt werden, wenn die derzeitigen desolaten Strukturen rückgängig gemacht werden und die Erwerbslosen mit Respekt und Menschenwürde behandelt werden.“

Vgl. auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=hannemann Wir wünschen Frau Hannemann alles Gute!

„Drängt Jobcenter t.a.h. die Erwerbslosen in die Insolvenz?“

Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Juli 2016 verbietet das Bundesarbeitsministerium (BMAS) in der Regel eine außergerichtliche Einigung über die Außenstände.

Die Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann (DIE LINKE) fragt nach: Drucksache 21/5392: Schriftliche Kleine Anfrage vom 25.07.2016

siehe auch: Beitrag vom 22.06.2016

UPDATE: Der Senat hat geantwortet: Drucksache 21/5392. Nachfragen werden mit Drucksache 21/5490 gestellt.