Bundesregierung: “Mehr Wohngeld für mehr Menschen”

“Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Dafür hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen.” (Quelle und mehr).

Genauere Informationen gibt es auf der Seite Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) des BMWSB. Dort neben Referenten- und Regierungsentwurf auch Stellungnahmen.

BSG zur Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II und Selbsthilfe des Betroffenen (anderweitig beschafftes Darlehen)

An dieser Stelle der Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.7.2022, B 7/14 AS 52/21 R. Diese liegt im Wortlaut noch nicht vor, daher aus dem Terminsbericht:

“Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

Der Übernahme der Schulden steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Leistungsberechtigter nach der Anzeige seines Bedarfs gegenüber dem Jobcenter mit Hilfe eines anderweitig beschafften Darlehens die Unterkunft durch Begleichung der Mietschulden an den Vermieter gesichert hat. Auch Schulden gegenüber Dritten, die Leistungsberechtigte nach dieser “Bedarfsanzeige“ beim Jobcenter eingegangen sind, (mehr …)

„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“

PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB).  (mehr …)

„Mit Schulden wird Wohnungslosigkeit sehr schnell zu einer realen Gefahr“

PM der BAG-SB: Schuldnerberatung unterstützt Kampagne WOHNUNG_LOS! der BAG-W

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag das Ziel festgeschrieben, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden und dafür einen Nationalen Aktionsplan aufzulegen. Im Rahmen der Kampagne WOHNUNG_LOS! ruft die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG-W) deshalb in dieser Woche dazu auf, auf die notwendigen politischen Maßnahmen aufmerksam zu machen. Unterstützt wird die BAG-W dabei unter anderem von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB).  (mehr …)

Hartz IV: Wohnkostenlücke steigt weiter an

MdB Tatti (LINKE) meldet: “Aufgrund der Corona-Sonderregelungen werden seit Mitte 2020 neu in die Grundsicherung kommende Haushalte für sechs Monate vor einem Kostensenkungsverfahren geschützt. Daher übernehmen die Jobcenter für insgesamt mindestens ein Jahr die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung. Trotzdem mussten auch in 2021 mehr als 15 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften einen Teil ihrer Miet- und Heizkosten selbst tragen. Das zeigt (mehr …)

Überschuldete benötigen 38 % ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten

Das Statistische Bundesamt meldet: “Im Jahr 2021 stand dem Haushalt einer überschuldeten Person, die Hilfe bei einer Schuldnerberatungsstelle suchte, durchschnittlich ein Nettoeinkommen von 1 368 Euro pro Monat zur Verfügung. Mit durchschnittlich 520 Euro machten die Kosten für die Wohnung einschließlich Energie- und Nebenkosten 38 % des Haushaltseinkommens aus. Wird nur das eigene Einkommen der Schuldnerin oder des Schuldners von durchschnittlich 1 146 Euro betrachtet, so machten die Wohnkosten sogar 45 % aus. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich der Aktionswoche Schuldnerberatung vom 30. Mai bis zum 3. Juni 2022 weiter mitteilt, waren die Wohnkosten überschuldeter Personen damit überdurchschnittlich hoch: In der Gesamtbevölkerung belief sich der Anteil der Wohnkosten am Haushaltseinkommen nach den aktuellsten Daten aus dem Jahr 2020 auf 22 %.  (mehr …)

Seelmaecker (CDU) in Aktueller Stunde zur “Kostenexplosion” bei der Miete: “Wir müssen die Menschen in Wohneigentum bringen”

In der aktuellen Stunde der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 16.2.2022 zum Thema “Kostenexplosion bei Miete, Energie und HVV: Wo der Senat jetzt handeln muss” sagte Richard Seelmaecker (CDU):

Drittens müssen wir zusehen, dass wir den Menschen wieder ermöglichen, in Wohneigentum zu kommen. Wohneigentum ist der beste Schutz vor zu hohen Mieten. Da sage ich noch einmal – ich habe es schon einmal an dieser Stelle gesagt –: Wir in Deutschland haben die zweitniedrigste Wohnungseigentumsquote in Europa; das sind nur 50 Prozent. Da müssen wir etwas tun. Wir müssen die Menschen in Wohneigentum bringen und ihnen die Verantwortung überlassen, auch eigenes Eigentum zu bilden.

(Protokoll. Seite 3046)

Da fällt einem doch unweigerlich der Satz ein, der Marie Antoinette zugeschrieben wird:

Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen