Aus dem Bundesrat: Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert Bayern mit einem Gesetzesantrag, der am 11. Februar 2022 auf der Tagesordnung des Plenums steht.
Das Land schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt Bayern. (mehr …)