Neues Rechtsgutachten Anne Lenze: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig

PM des Paritätischen (Links von uns gesetzt): “Nach einem aktuellen Gutachten der Rechtswissenschaftlerin Professorin Anne Lenze ist die zum 1.1.2022 geplante sehr geringe Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden. Mit einem Appell fordert ein breites Bündnis die noch amtierende Bundesregierung auf, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um mindestens einen Inflationsausgleich für die Betroffenen sicherzustellen.

In dem Rechtsgutachten wird u.a. auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert ist. Die niedrige Anpassung der Regelbedarfe zum 1.1.2022 in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine “neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums” ein, so das Ergebnis der juristischen Prüfung, die der Paritätischen Wohlfahrtsverband in Auftrag gegeben hat. (mehr …)

iff-Gutachten zur „Evaluierung der Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen“ veröffentlicht

Im Auftrag des BMJV hat das iff die Entwicklungen im Bereich der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen in Deutschland seit Geltung der neuen Vorschriften im KWG und im BGB untersucht.

Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die auf den neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung basierende Kreditvergabepraxis ihr Ziel erreicht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor einer finanziellen Überforderung und damit vor einer Überschuldung zu schützen. Dennoch steht die Studie unter dem Vorbehalt eines kurzen Evaluationszeitraums, weshalb hierzu beispielsweise noch wenig Fälle der Schuldnerberatungen existieren. (mehr …)

Paritätisches Jahresgutachten: Bundesregierung erreicht selbst gesteckte sozialpolitische Ziele nicht

“Die scheidende Bundesregierung verfehlt viele sozialpolitische Ziele, die sie sich selbst gesetzt hat, so das Fazit des aktuellen Paritätischen Jahresgutachtens zur sozialen Lage in Deutschland, das der Wohlfahrtsverband inzwischen zum siebten Mal vorlegt.

Das Jahresgutachten untersucht anhand von Daten der offiziellen Statistiken und der Gesetzgebung des jeweiligen Vorjahres, wie es um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland steht, identifiziert Problemlagen und formuliert Handlungsbedarfe. (mehr …)

Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 9. August 2021 auf Frage 60 der MdB Judith Skudelny (FDP) in BT-Drs. 19/31996:

“Wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt, hat sie gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro (Stand: 3. August 2021). Dabei handelt es sich um Forderungen aus den Rechtskreisen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und des Bundeskindergeldgesetzes.”

Siehe auch Antwort 101 in BT-Drs. 19/28338: “Seit Januar 2021 werden volljährig Gewordene, denen gegenüber Rückforderungen bestehen, mit einem gesonderten Schreiben über die Möglichkeit der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gemäß § 1629a BGB ausführlich und adressatengerecht informiert. (mehr …)

Fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten haben nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zur Verfügung

“Die hohe Mietbelastung, die insbesondere viele Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen müssen, führt knapp 1,1 Millionen oder 12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten in eine extrem prekäre wirtschaftliche Lage. Diesen Haushalten mit rund 2,1 Millionen Menschen bleibt weniger als das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum übrig, nachdem sie Miete und Nebenkosten (bruttowarm) bezahlt haben. Dabei sind eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Besonders stark betroffen sind Haushalte von Alleinerziehenden. (mehr …)

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren bundesweit 1,76 Millionen bzw. 12,9 Prozent der Kinder unter 18 Jahren im SGB II-Leistungsbezug.

MdB Katrin Werner (LINKE) befragte die Bundesregierung u.a. zur Anzahl sowie der Quote der Personen unter 18 Jahren in SGB-II-Bezug. Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 19/31308, Fragen 57+58):

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren bundesweit 1,76 Millionen bzw. 12,9 Prozent der Kinder unter 18 Jahren im SGB II-Leistungsbezug. Es gab bundesweit rund 510.000 Alleinerziehenden‑Bedarfsgemeinschaften (entspricht einer SGB II-Hilfequote der Alleinerziehenden‑Bedarfsgemeinschaften von  33,5 Prozent).

Für Statistik-Fans: Die Regierung wies auf die monatlich veröffentlichten Standardpublikation der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu den SGB II-Hilfequoten hin, die unter https://bpaq.de/bmas-a53 abrufbar sind.

Deutschlandweit sind durchschnittlich 17 Prozent der Haushalte im Hartz IV-Bezug von einer nicht vollständigen Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung betroffen (“Wohnkostenlücke”)

“Die Antwort auf die Kleine Anfrage „Wohnkostenlücke 2020“ (BT-Drs. 19/30857) stellt regional ausdifferenzierte Daten über die sogenannte Wohnkostenlücke von Hartz IV-Betroffenen bereit. Die Daten sind brisant, weil sie einen Hinweis auf die regelmäßig systematische Unterschreitung des durch die Verfassung garantierten Grundrechts auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur von Hartz IV-Betroffenen geben. Die Wohnkostenlücken betreffen nicht nur Haushalte im Hartz IV-Bezug. Die sogenannten Angemessenheitsgrenzen gelten auch für arme Rentnerinnen und z.B. erwerbsgeminderte Grundsicherungsbeziehende.

Zentrale Ergebnisse: (mehr …)

Studie des Paritätischen belegt gewachsene Kinderarmut

Der Paritätische meldet: “Die bestehenden sozialen Sicherungssysteme reichen nicht aus, um Kinderarmut effektiv zu verhindern, kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband. Obwohl die Hartz-IV-Quoten sinken, wachse die Kinderarmut überdurchschnittlich, wie eine aktuelle Studie des Verbandes zeigt. Trotz verschiedener sozialpolitischer Reformen bspw. beim Kinderzuschlag seien Minderjährige mit einer Armutsquote von 20,5 Prozent im Vergleich zu anderen Altersgruppen überproportional von Armut betroffen. Der Paritätische fordert wirksame Maßnahmen zur Beseitigung von Kinderarmut, darunter u.a. die Einführung einer bedarfsgerechten, einkommensabhängigen Kindergrundsicherung.

In der aktuellen Studie der Paritätischen Forschungsstelle wird die Entwicklung der Kinderarmut in Deutschland über einen Zehn-Jahres-Zeitraum untersucht. Während weniger Kinder und Jugendliche Hartz IV-Leistungen bekommen, ist die Einkommensarmut gestiegen, so ein zentraler Befund: (mehr …)

René Böhme: “Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Freien und Hansestadt Hamburg”

Die LINKE Hamburg schreibt: “Corona hat die sozialen Unterschiede in Hamburg noch vertieft: Das ist das Ergebnis der Studie “Soziale Auswirkungen der Corona-Pandemie in der Freien und Hansestadt Hamburg”, die der Bremer Sozialwissenschaftler René Böhme [siehe hier] im Auftrag unserer Fraktion erstellt hat.

Die Arbeit belegt, dass die soziale Ungleichheit während der Pandemie zugenommen hat. Bei Löhnen, Bildung und Gesundheit hat sich die Lage von Menschen in prekären Lebenslagen weiter verschärft, während der private Reichtum in der Stadt noch angewachsen ist. Mehr noch: Hamburg ist auf der Bundesländerebene von vielen bisher erfassbaren Folgen besonders stark betroffen. (mehr …)

IAB: “Schneller ist nicht immer besser: Sanktionen können sich längerfristig auf die Beschäftigungsqualität auswirken”

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) meldet: “Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können sanktioniert werden, wenn sie gegen die ihnen obliegenden Pflichten verstoßen. Sanktionen können sich allerdings negativ auf die Qualität der aufgenommenen Beschäftigung auswirken und damit eine nachhaltige Erwerbsintegration erschweren. Eine neue IAB-Studie zeigt, dass solche Auswirkungen langfristig Bestand haben: Rund fünf Jahre nach der Sanktionierung ist die Beschäftigungsqualität bei Sanktionierten geringer als bei nicht Sanktionierten.” – Quelle und mehr