Regelsätze für 2024: Bundesrat stimmt zu

Letzten Freitag hat der Bundesrat den neuen Regelsätzen zugestimmt; genauer der – Achtung Wortungeheuer: – Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024; siehe BR-Drs. 454/23.

Alleinstehende Erwachsene erhalten ab Januar 2024 monatlich 563 Euro – 61 Euro mehr als bisher. Übersicht:

Regelbedarfsstufe 1 (alleinlebende Erwachsene)563 Euro
Regelbedarfsstufe 2 (Erwachsene Partner*innen)506 Euro
Regelbedarfsstufe 3 (Erwachsene; § 27b SGB XII)451 Euro
Regelbedarfsstufe 4 (Jugendliche 14 bis 17 Jahre)471 Euro
Regelbedarfsstufe 5 (Kind 6 bis 13 Jahre)390 Euro
Regelbedarfsstufe 6 (Kind bis 6 Jahre)357 Euro

Auch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf erhöhen sich um etwa zwölf Prozent: im ersten Schulhalbjahr von 116 Euro auf 130 Euro und im zweiten Schulhalbjahr von 58 Euro auf 65 Euro. Zum Schulbedarf zählen zum Beispiel Schreibutensilien, Taschenrechner oder Bastelmaterial.

Siehe für weitere Informationen und eine Einordnung die Seite des Paritätischen. Daraus: “In der politischen Debatte wird verschiedentlich wieder einmal auf ein Lohnabstandsgebot verwiesen: Erwerbsarbeit lohne sich nicht oder nur zu wenig, weil die Grundsicherungsleistungen zu stark stiegen. Dazu prinzipiell: die rechtliche Norm eines Lohnabstandes wurde vom Bundesverfassungsgericht 2010 kritisiert und findet sich seitdem nicht mehr im Gesetz. Für die Ermittlung des Existenzminimum sind die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt rechtlich nicht relevant. Gleichwohl ist es eine gesellschaftlich geteilte Norm, dass Erwerbstätige mehr Geld zur Verfügung haben sollen als Nicht-Erwerbstätige. Dies ist mit den geltenden Regeln auch gewährleistet, da [wird ausgeführt]”

Marcel Fratzscher: Die populistische Debatte um das Bürgergeld

Marcel Fratzscher vom Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) widmet sich in seinem Blog der Debatte um die Erhöhung des Bürgergeldes.

Er meint: “Das Fatale dieser Diskussion ist, dass sie von populistischen und falschen Argumenten geprägt wird. Es ist höchste Zeit, mit den Mythen aufzuräumen.”

Nachzulesen unter www.diw.de

Siehe auch “Vorsicht, vergiftete Erzählungen!” von Barbara Dribbusch in der taz. Schon ein wenig älter, nämlich vom 2.9.2023, aber immer noch lesenswert!

Mitmachen bei der EVS: Haushalte für Befragung zu Einnahmen und Ausgaben noch bis Ende September gesucht

Statistisches Bundesamt: Alle fünf Jahre findet die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) statt. Auch 2023 ist es wieder so weit. Für die größte freiwillige Erhebung der amtlichen Statistik werden bundesweit rund 80 000 Haushalte benötigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, werden aktuell noch mehrere Tausend Haushalte gesucht, die von Oktober bis Dezember 2023 ihre Einnahmen und sämtliche Ausgaben vollständig dokumentieren. Interessierte Haushalte können sich bis Ende September 2023 unter www.evs2023.de/teilnahme anmelden. Haushalte, die für die EVS 2023 ausgewählt werden, erhalten als Dankeschön für die vollständige Teilnahme mindestens 100 Euro und bis zu 175 Euro.  

EVS-Daten wichtig für Bürgergeld, familienpolitische Leistungen und Inflationsrate

Die EVS liefert wichtige Erkenntnisse darüber, wofür die Menschen in Deutschland wieviel Geld ausgeben. Die Daten der EVS bilden unter anderem die Grundlage für die Festsetzung von staatlichen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie das Bürgergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag. Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein, indem aus den Angaben aller Haushalte ermittelt wird, wie groß die Anteile für unterschiedliche Ausgabenbereiche sind. Das ist die Basis für die Zusammensetzung des sogenannten Warenkorbs. 

Quelle und mehr: Statistisches Bundesamt

Sozialhilfeausgaben im Jahr 2022

Aus der PM Nr. 321 des Statistischen Bundesamtes:

“Für alle anderen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII waren im Jahr 2022 steigende Ausgaben zu verzeichnen.

Der größte Anteil an den Ausgaben für Sozialhilfeleistungen ging mit 59 % auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zurück: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 8,8 Milliarden Euro. Sie stiegen gegenüber dem Vorjahr ebenso wie die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt um 8,3 %.

Für die Hilfe zum Lebensunterhalt wurden insgesamt knapp 1,3 Milliarden Euro ausgegeben. In die Hilfen zur Gesundheit, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen flossen zusammen rund 1,3 Milliarden Euro und damit 4,4 % mehr als im Vorjahr.”

Armut oder soziale Ausgrenzung bedrohen ein Viertel der Kinder und Jugendlichen – Anteil in zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als in Deutschland

Aus einer PM des Statistischen Bundesamtes vom 26.7.2023: “Armut ist ein mehrdimensionales Phänomen und kann sich nicht nur in finanziellen, sondern auch in sozialen Faktoren niederschlagen. Im Jahr 2022 war knapp jede oder jeder vierte (24,0 %) unter 18-Jährige in Deutschland von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Armut oder soziale Ausgrenzung sind bei einer Person gemäß Definition dann gegeben, wenn mindestens eine der folgenden drei Bedingungen zutrifft: Ihr verfügbares Einkommen liegt unter der Armutsgefährdungsgrenze, ihr Haushalt ist von erheblicher materieller und sozialer Entbehrung betroffen oder sie lebt in einem Haushalt mit sehr geringer Erwerbsbeteiligung.

EU-weit 24,7 % aller unter 18-Jährigen von Armut und sozialer Ausgrenzung bedroht

Im Vergleich zu anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) lag das Risiko für Armut oder soziale Ausgrenzung für Kinder und Jugendliche in Deutschland 2022 mit 24,0 % nur knapp unter dem Durchschnitt: EU-weit waren im vergangenen Jahr 24,7 % der unter 18-Jährigen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Dennoch war der Anteil der armuts- oder ausgrenzungsgefährdeten Kinder und Jugendlichen in gut zwei Drittel aller EU-Staaten niedriger als hierzulande.”

Inflationsrate im Juni 2023 bei +6,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juni 2023 bei +6,4 %. Im Mai 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,1 % gelegen. „Die Inflationsrate hat sich damit wieder etwas verstärkt, nachdem sie sich zuvor drei Monate in Folge abgeschwächt hatte“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Die Nahrungsmittel sind nach wie vor der stärkste Preistreiber. Zudem ergibt sich durch die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung aus dem Jahr 2022 – 9-Euro-Ticket und Tankrabatt – ein Basiseffekt, der die aktuelle Inflationsrate erhöht.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Juni 2023 gegenüber dem Vormonat Mai 2023 um 0,3 %.

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt

iff-Überschuldungsreport 2023 veröffentlicht

Erneut konnte das iff die Daten von 78 Schuldnerberatungsstellen für den Überschuldungsreport auswerten. Der Überschuldungsreport ermöglicht einen Einblick in die Lebenssituation der Ratsuchenden und trägt dazu bei, die Bedürfnisse und Bedarfe der überschuldeten Personen in Deutschland systematisch zu erfassen und sichtbar zu machen.

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de – direkt zum Report

Überschuldete 2022: Schulden betragen im Durchschnitt das 26-Fache des monatlichen Nettoeinkommens

PM des Statistischen Bundesamtes: Eine überschuldete Person, die im Jahr 2022 die Hilfe einer Beratungsstelle in Anspruch genommen hat, hatte durchschnittlich 30 940 Euro Schulden. Das war das 26-Fache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens aller durch Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen beratenen Personen in Deutschland (1 189 Euro). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren beratene Schuldnerinnen und Schuldner im Saarland mit 34 308 Euro an offenen Verbindlichkeiten pro Kopf am stärksten belastet. Die Schulden betrugen dort im Durchschnitt das 31-Fache des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens (1 102 Euro).

Überschuldungsintensität misst individuelle finanzielle Überbelastung

Die Relation zwischen durchschnittlichem monatlichen Nettoeinkommen und Schuldenhöhe – auch Überschuldungsintensität genannt – verdeutlicht in einer Zahl das Ausmaß der finanziellen Schwierigkeiten einer überschuldeten Person. Sie drückt aus, um welchen Faktor die Schuldenlast größer ist als das monatliche Einkommen. Beträgt die Schuldenlast also das 26-Fache des monatlichen Nettoeinkommens und könnte die Person ihr gesamtes monatliches Nettoeinkommen für die Schuldentilgung einsetzen, wäre sie nach frühestens 26 Monaten schuldenfrei.

In Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern niedrigste Überschuldungsintensität

Umfrage zur Aktionswoche Schuldnerberatung: Inflation treibt Überschuldungsrisiko und Nachfrage nach Beratung in die Höhe

Die AG SBV meldet: Die Preise steigen in Deutschland weiter und mit ihnen das Risiko von Überschuldung sowie die Nachfrage nach Beratung. In einer Erhebung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) unter den gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen berichteten zwei Drittel von ihnen von einer deutlich höheren Nachfrage als vor sechs Monaten. Bei einem Fünftel von ihnen stieg die Nachfrage um über 30 Prozent.

„Unsere Zahlen zeigen: Immer mehr Menschen brauchen Rat, weil das Geld nicht reicht“, stellt Roman Schlag, Referent für Schuldnerberatung für die Caritas in Aachen und Sprecher der AG SBV, fest. „Die Einkommen halten nicht mit der Inflation Schritt. Für alle, die davor schon gerade so über die Runden kamen, ist das fatal.“ Auf diese Entwicklung wollen die Anbieter von sozialer (also kostenloser) Schuldnerberatung in der heute beginnenden Aktionswoche unter dem Motto „Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation“ aufmerksam machen.

Immer mehr Erwerbstätige unter den Ratsuchenden

In nahezu der Hälfte der Beratungsstellen kamen laut Umfrageergebnisse mehr Ratsuchende wegen Energieschulden als Ende 2022, in einem Viertel der Beratungsstellen sind die Anfragen wegen Mietschulden gestiegen. Es bestätigte sich auch der Trend aus der Umfrage vom Winter: Unter den Ratsuchenden waren in 46% der Beratungsstellen mehr Erwerbstätige als noch vor sechs Monaten.

Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % niedriger als im Vorjahresquartal

Die Nominallöhne in Deutschland sind im 1. Quartal 2023 um 5,6 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Es handelt sich um den höchsten gemessenen Nominallohnanstieg für ein Berichtsquartal seit Beginn der Zeitreihe 2008. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 8,3 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, sanken damit die Reallöhne im 1. Quartal 2023 um 2,3 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Trend aus dem Jahr 2022 setzt sich somit fort: Die hohe Inflation zehrt das Lohnwachstum für die Beschäftigten auch zum Jahresbeginn 2023 mehr als auf.

Quelle und mehr: PM Statistisches Bundesamt