sucht ab sofort einen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kredit und Entschuldung (m/w/d).
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sucht ab sofort einen wissenschaftlichen Mitarbeiter Kredit und Entschuldung (m/w/d).
sucht ab sofort einen Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe (m/w/d).
sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Abteilungsleiter für die Betreuungsbehörde und Schuldnerberatung (m/w/d).
Hiermit laden wir herzlich zu folgendem Online-Seminar ein:
„Aktuelle Rechtsprechung“ mit Frank Lackmann
am Mittwoch, 06.11.2024, 9 – 14 Uhr, via ZOOM
Die tägliche Arbeit in der Schuldnerberatung ist geprägt von einer stetigen Weiterentwicklung durch Rechtsprechung und Gesetzesänderungen. Für die Beratungskräfte ist es wichtig, hier stets Up-to-Date zu sein.
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über die wichtige Rechtsprechung der letzten Monate und nimmt Bezug auf die künftigen Herausforderungen, z.B. durch die EU- Verbraucherkreditrichtlinie.
Der Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ hat die „Verhaltensregeln für die Prüf- und Speicherfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien“ überarbeitet.
Zu den Mitgliedern des Verbandes zählen die SCHUFA Holding AG, infoscore Consumer Data GmbH, Crif GmBH und der Verband der Vereine Creditreform e.V. (Mitgliederliste des Verbandes).
Der neue Code of Conduct vom 25.05.2024 sieht für Informationen über ausgeglichene Forderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024 die Fortgeltung der Regelungen aus dem (bisherigen) Code of Conduct vor.
Mehr auf der Seite des Verbandes: www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct und von der Fachberatung Schuldnerberatung unter www.fbsb-nrw.de/2024/06/schufa-speicherfristen-privater-auskunfteien-neu-geregelt-uebergangsregelungen/.
Siehe auch die Stellungnahme der BAG-SB.
Bei allem: dieser Code of Conduct ist nicht zu verwechseln mit dem Code of Conduct der Inkassobranche / des BDIU! Diese gibt es hier: www.inkasso.de/code-of-conduct.
Das Statistische Bundesamt meldet: „Knapp 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Deutschland waren 2023 armutsgefährdet. Das entspricht einer Armutsgefährdungsquote von 14,0 %, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) mitteilt. Die Armutsgefährdungsquote von Minderjährigen lag damit leicht unter der der Gesamtbevölkerung (14,4 %). Ähnlich wie letztere ist auch die Armutsgefährdungsquote von Kindern und Jugendlichen leicht rückläufig: 2022 hatte sie bei 15,0 % gelegen (Bevölkerung insgesamt 14,8 %).
Nach EU-SILC gilt eine Person als armutsgefährdet, wenn sie über weniger als 60 % des mittleren Äquivalenzeinkommens der Gesamtbevölkerung verfügt. 2023 lag dieser Schwellenwert für eine alleinlebende Person in Deutschland bei 1 314 Euro netto im Monat, für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit zwei Kindern unter 14 Jahren waren es 2 759 Euro netto im Monat. Um das Einkommen vollständig zu erfassen, wird das Jahreseinkommen erfragt. Dadurch beziehen sich die Fragen zum Einkommen auf das Vorjahr der Erhebung, in diesem Fall also auf das Jahr 2022.
Kinder und Jugendliche von Eltern mit niedrigerem Bildungsabschluss besonders armutsgefährdet
Wie stark Kinder und Jugendliche von Armut bedroht sind, hängt auch von der Bildung ihrer Eltern ab. Die Armutsgefährdungsquote von unter 18-Jährigen, deren Eltern über einen niedrigeren Bildungsabschluss wie etwa einen Haupt- oder Realschulabschluss ohne beruflichen Abschluss verfügten, lag 2023 in Deutschland bei 36,8 %. Unter Kindern und Jugendlichen von Eltern mit einem mittleren Bildungsabschluss waren 14,3 % armutsgefährdet. Zu den mittleren Bildungsabschlüssen zählen beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung oder das Abitur. Hatten die Eltern einen höheren Bildungsabschluss wie etwa einen Meistertitel oder ein abgeschlossenes Studium als höchsten Abschluss, waren 5,8 % der Kinder und Jugendlichen von Armut bedroht.
Die LINKE hat in der Hamburgischen Bürgerschaft den Antrag „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“ gestellt (siehe auch unsere Meldung Antrag LINKE in Hamburg: „Dauerhafte und angemessene Finanzierung der Schuldnerberatung und -prävention sicherstellen“).
Nun wird der Antrag im Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration beraten. Die nächste Sitzung findet statt am Donnerstag, dem 04. Juli 2024, um 17:00 Uhr im Rathaus, Raum 151.
Dort steht der Antrag als TOP 5 auf der Tagesordnung. Mehr zum Ausschuss unter: https://www.hamburgische-buergerschaft.de/fachausschuesse/4412380/soziales-arbeit-integration/
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat die Betreiber des Onlineportals „Service Rundfunkbeitrag“ abgemahnt, nachdem sich zuletzt immer mehr Verbraucher:innen über das Portal beschwert hatten. Die Webseite wird – markiert als werblicher Inhalt – an erster Stelle in den Google-Ergebnislisten angezeigt, wenn man beispielsweise nach „Rundfunkbeitrag“, „Rundfunkgebühr“ und ähnlichen Begriffen sucht.
Unter www.service-rundfunkbeitrag.de sind Formulare veröffentlicht, über die Verbraucher:innen unter anderem eine Mitteilung zur Änderung der Wohnadresse oder Bankverbindung an den Beitragsservice von ARD ZDF Deutschlandradio veranlassen können.
Häufig ist den Verbraucher:innen allerdings nicht bewusst, dass die Betreiber der Seite für die Nutzung der Formulare ein Entgelt von 29,99 € verlangen. Dies wird den Verbraucher:innen erst klar, wenn sie die Rechnung erhalten. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale sind die Hinweise auf diese Kosten allerdings so undeutlich, dass sie nicht den gesetzlichen Vorgaben genügen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft deswegen auch eine Sammelklage gegen das Unternehmen und ruft betroffene Verbraucher:innen auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.
Quelle und mehr: www.verbraucherzentrale.de