Startseite – iff – institut für finanzdienstleistungen e.V. 2025-07-22 14:08:10



Das iff hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa...



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Stellungnahme der AG SBV zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge

Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2025 über Verbraucherkreditverträge Stellung genommen. Sie nimmt ausgewählt nur Stellung zur Umsetzung der in den Art. 18, 25, 35 und 36 Abs. 2 und 3 der Verbraucherkreditrichtlinie normierten Verweisungsregelungen der Kreditinstitute an eine unabhängige, d. h. gemeinnützige Schuldnerberatung. […]

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iff nimmt Stellung zur Umsetzung der EU‑Verbraucherkreditrichtlinie: Mehr Schutz, aber auch Lücken

Das institut für finanzdienstleistungen (iff) hat eine Stellungnahme zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vorgelegt. Darin wird der Entwurf grundsätzlich positiv bewertet, da er zentrale Probleme des Verbraucherkreditmarktes – etwa im Bereich „Buy Now, Pay Later“ – aufgreift und wichtige Schritte für einen stärkeren Verbraucherschutz enthält.

Die Stellungnahme benennt jedoch auch Defizite, die aus verbraucherschutzorientierter Sicht kritisch gesehen werden. 

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de/2025/07/21/iff-nimmt-stellung-zur-umsetzung-der-eu%E2%80%91verbraucherkreditrichtlinie-mehr-schutz-aber-auch-luecken/

Zum Referentenentwurf: www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2025_VerbraucherkreditRL.html

Stellungnahmen BAG-SB und AG SBV zum RefE Schuldnerberatungsdienstegesetz

Das BMJV hat vor vier Wochen den Referentenentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht – siehe unsere Meldung BMJV veröffentlicht RefE „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“.

Nun gibt es erste Stellungnahmen und zwar von

Aus der BAG-SB-Stellungnahme: „Die BAG-SB begrüßt, dass der Zugang zu Schuldenberatung gesetzlich geregelt und damit als Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge anerkannt werden soll. Die Einführung eines eigenen Bundesgesetzes würdigt die gesellschaftliche Bedeutung von Schuldenberatung als Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Armutsprävention. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf diese Chance nicht konsequent nutzt. Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben.

Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch fehlt es an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Ein einklagbares Recht auf Schuldenberatung – wie es die BAG-SB gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen seit Jahren fordert – ist nicht vorgesehen.“