Das BMJV hat vor vier Wochen den Referentenentwurf des Schuldnerberatungsdienstegesetzes veröffentlicht – siehe unsere Meldung BMJV veröffentlicht RefE „Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher“.
Nun gibt es erste Stellungnahmen und zwar von
Aus der BAG-SB-Stellungnahme: „Die BAG-SB begrüßt, dass der Zugang zu Schuldenberatung gesetzlich geregelt und damit als Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge anerkannt werden soll. Die Einführung eines eigenen Bundesgesetzes würdigt die gesellschaftliche Bedeutung von Schuldenberatung als Beitrag zur sozialen Stabilisierung und Armutsprävention. Umso bedauerlicher ist es, dass der vorliegende Entwurf diese Chance nicht konsequent nutzt. Aus Sicht der BAG-SB bleibt der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen zurück, die sich sowohl aus der EU-Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) als auch aus den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ergeben.
Zentraler Kritikpunkt ist die fehlende Verbindlichkeit und Überprüfbarkeit: Zwar wird die Sicherstellung von Beratung gefordert, doch fehlt es an klaren, verbindlichen Vorgaben an die Länder zur praktischen Umsetzung. Ein einklagbares Recht auf Schuldenberatung – wie es die BAG-SB gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Verbraucherzentralen seit Jahren fordert – ist nicht vorgesehen.“