Ein Festival der Finanzbildung
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Das institut für finanzdienstleistungen (iff) ist für den Bundespreis Verbraucherschutz nominiert, den die Stiftung Verbraucherschutz alle zwei Jahre vergibt und damit herausragendes Engagement und mutigen Einsatz für Verbraucherschutz würdigt. Mit dem Preis werden...
sucht einen Schuldnerberater (m/w/d) für die Beratungseinrichtung Leipzig.
Mit heutiger Pressemitteilung Nr. 103 hat das Statistische Bundesamt die Insolvenzzahlen für 2023 bekannt gegeben.
Aus der Tabeller 52411 (Insolvenzen), Nummer -0082, ergeben sich folgende Eröffnungszahlen bezüglich der Verbraucherinsolvenzen:
| 2021 | 2022 | 2023 | |
|---|---|---|---|
| Verbraucher | 78.615 | 65.487 | 66.152 |
| ehemals Selbständige mit vereinfachtem Verfahren | 9.913 | 9.006 | 9.249 |
| Summe | 88.528 | 74.493 | 75.401 |
| Prozent (2021 = 100) | 100 | 84,15 | 85,17 |
Im Vergleich zu 2022 sind die Verbraucherinsolvenzen nur um 1,22 % gestiegen. Die Zahl der erfolgreichen gerichtlichen Schuldenbereinigungspläne ist weiter gesunken: in 2023 gab es davon lediglich 601 (Vorjahr 821).

Kostenfreie Schuldenberatung bundesweit Verbesserungen durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie erwartet Berlin – Am...
sucht ab sofort einen Mitarbeitenden für ihre Schuldner- und Insolvenzberatung (m/w/d).
sucht einen Sozialarbeiter/Sozialpädagogen (m/w/d) im Bereich Schuldenberatung.
sucht einen Schuldnerberater (m/w/d) für den Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung.
Das Bundesverfassungsgericht muss sich immer mal wieder mit dem Thema der Wohnungsräumung befassen (vgl. etwa Bundesverfassungsgericht zum Schutz vor Wohnungsräumung zur Erhaltung von Leben und Gesundheit)
Nun erneut mit Beschluss vom 26. Februar 2024, 2 BvR 51/24. Daraus:
„Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist. (…)
Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen – beim Fehlen eigener Sachkunde – zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Dezember 2023 – 2 BvR 1233/23 -, Rn. 20 m.w.N.).