Der Bundesgerichtshof BGH hat am 18.12.2025 (I ZR 97/25) entschieden, dass die Schufa Daten zu Zahlungsstörungen auch nach dem Ausgleich der Forderung weitere 3 Jahre mit dem Erledigungsvermerk speichern darf.
Neue Bescheinigungen ab 1.1.2026 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.
Nicolas Mantseris, Caritasverband für das Erzbistum Hamburg, legt zum achten Mal seinen jährlichen Bericht zur Überschuldungssituation in Deutschland vor. In diesen Bericht fließen neben der Gerichtsstatistik des Jahres 2024 auch die aktuelleren monatlich veröffentlichten Daten der Insolvenzstatistik mit ein.
Passend zum Thema Budgetberatung ist dieses Jahr im Verlag Informationsoffensive ein Finanzplaner erschienen: https://informationsoffensive.de/produkt/meine-finanzen/