(Stand 01.01.2025 – vgl. BGBl. 2024 I Nr. 312)Prof. Dr. Dieter Zimmermann (Senior-Prof. an der Evang. Hochschule Darmstadt) Im Rahmen des Schuldnerschutzes...
Ein Antrag des Schuldners gem. § 850i ZPO wirkt im eröffneten Insolvenzverfahren erst ab Antragstellung. Eine Rückwirkung über den Zeitpunkt der Antragstellung hinaus kommt nicht... → weiterlesen
Das AG Münster hat im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens entschieden, dass bei der Gewährung von Pfändungsschutz im Rahmen des § 850i ZPO dem arbeitslosen und für... → weiterlesen