Wenn Pfändungen auf Rente und Pflege treffen

Immer mehr Menschen sind auch im Alter nicht schuldenfrei. Schwierigkeiten bereiten die Schulden oft, wenn mehrere Einkommensquellen wie Altersrente, Witwenrente, Betriebsrente, private Zusatzrente und Pflegegeld auf eine immer geringer werdende Handlungsfähigkeit bei älteren Menschen treffen. Viele dieser Einkommen sind an der Quelle einzeln nicht pfändbar, solange vom Gläubiger kein Antrag auf Zusammenrechnung gestellt wird. Doch spätestens auf dem Girokonto treffen diese Leistungen zusammen. Die Arbeitshilfe gibt einen Überblick über die Möglichkeiten des Schuldnerschutzes der verschiedenen Rentenleistungen.

Bundesverfassungsgericht erklärt Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit von Arbeitslosengeld II-Sanktionen für unzulässig

Beschluss vom 06. Mai 2016 – 1 BvL 7/15 – dazu die PM des Gerichts vom 2.6.16: „Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Unzulässigkeit einer Richtervorlage des Sozialgerichts Gotha [Anmerkung: siehe Sozialgericht Gotha: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig] festgestellt. (…) Das Vorlagegericht war der Auffassung, dass die Sanktionsregelung nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) mit Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1, Art. 12 Abs.1 GG sowie mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG unvereinbar sei.

Der Vorlagebeschluss entspricht jedoch nur teilweise den Begründungsanforderungen. Er wirft zwar durchaus gewichtige verfassungsrechtliche Fragen auf. (mehr …)

BGH: Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen

Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung des BGH zur Einordnung von Krankenversicherungsbeiträgen: Urteil vom 7. April 2016 – IX ZR 145/15 – Leitsätze des Gerichts:

  • Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. – InsO § 38
  • Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldb etrag, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung. – InsO § 129 Abs. 1; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 8

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Zahlungskonto für Flüchtlinge und Geduldete – Identifikationsprüfungsverordnung

„Am 19. Juni 2016 wird das Zahlungskontengesetz in Kraft treten. (…) An einer entscheidenden Stelle wurde allerdings dem insoweit eindeutigen Willen des europäischen Richtliniengebers nicht entsprochen: Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens wurde der Passus in § 4 Geldwäschegesetz (GwG) nicht gestrichen, nach dem zur Kontoeröffnung ein Identifikationsdokument vorliegen muss, das der „Pass- und Ausweispflicht“ genügt. Aus unserer Sicht ist das Erfordernis der „Pass- und Ausweispflicht“ eine ausländerrechtliche Maßgabe, die nicht der Geldwäscheprävention dient. (mehr …)

„Wir wollen eine Gesellschaft, in der jedes Kind gleich viel wert ist“

Die Zahlen zur Kinderarmut sind seit Jahren bekannt und dennoch leben Kinder nach wie vor in Armut. Aktuell führen verschiedene gesetzliche Regelungen in der Steuer-, Familien- und Sozialpolitik zu unterschiedlichen Höhen des kindlichen Existenzminimums. Dazu werden Kinder je nach Einkommenssituation ihrer Eltern höchst ungleich gefördert.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. appelliert daher zusammen mit mehr als 30 Verbänden und Nichtregierungsorganisationen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Kirchen in einem gemeinsamen Aufruf an die Politik, Armut und Ausgrenzung von Kindern und Jugendlichen wirksam zu bekämpfen. In dem Aufruf „Wir wollen eine Gesellschaft, der jedes Kind gleich viel wert ist!“ fordern die Unterzeichner eine eigenständige und einheitliche Geldleistung für alle Kinder und Jugendlichen, die deren finanzielles Existenzminimum und gesellschaftliche Teilhabe wirklich absichert. (mehr …)

LAG SB Rheinland-Pfalz – Präsentation des Vortrags von Prof. Groth – „Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung?

 Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz e.V. veranstaltete am 24.5.2016 eine Fortbildung zum Thema: „Back to the roots“ - oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung? Aspekte für eine Schuldnerberatungsagenda 2020 - „Wenn man nicht weiß woher man kommt, weiß man auch nicht wo es hingehen soll!?“
Hier finden sie die Präsentation von Prof. Groth.