„Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“

An dieser Stelle der Hinweis auf einen sehr lesenwerten Beitrag im Infodienst-Schuldnerberatung mit dem Titel „Rote Karte für Kostendopplungen durch Inkassounternehmen und Inkassoanwälte“.

Der Beginn: „Das AG Coburg (das Zentrale Mahngericht für Bayern) hat mit Beschluss vom 03.03.16 (AZ: 15-7790975-00-N) den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids zurückgewiesen, in dem sowohl Inkasso- als auch Anwaltskosten tituliert werden sollten. (mehr …)