Rückwirkende Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht möglich

Hier der Hinweis auf den Beitrag unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/ab-2017-rueckwirkende-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-moeglich/ zum Thema.

Siehe auch

Anlageberatung bleibt befangen

Mit dem Finanzmarktnovellierungsgesetz II will die Bundesregierung die Qualität der Anlageberatung verbessern. Eine neue EU-Richtlinie verlangt ab 2018 höhere Anforderungen zum Beispiel für Provisionen in der Beratung. Laut einer aktuellen Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) verfehlt der Referentenentwurf die Ziele der Richtlinie.