Erstattung von Verwaltungsgebühren nach erteilter Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren

Hier der Hinweis auf eine sehr interessante und in einigen Städten auch relevante Entscheidung des OVG Saarlouis, Urteil vom 14.9.2016, 1 A 121/15 – Leitsätze

1. Nach erteilter Restschuldbefreiung stellt die Vorenthaltung der Kraftfahrzeugzulassung bis zur vorherigen Begleichung rückständiger Gebühren aus Zulassungsvorgängen und die dadurch herbeigeführte Gebührenzahlung einen Verstoß gegen die sich aus § 301 InsO ergebenden Wirkungen der Restschuldbefreiung dar mit der Folge, dass ein rechtlicher Grund für das Behaltendürfen der Leistung nicht gegeben ist. (mehr …)

SG Mainz zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch eines SGB II-Empfängers

„Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) entschieden, dass ein Jobcenter einem Leistungsbezieher Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zurecht nur noch in Form eines Darlehens bewilligt hat, weil er aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge.

(…)  Die Richter wiesen [zwar] darauf hin, dass das Jobcenter im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Das sei nicht zumutbar, weil damit der ausdrücklich vereinbarte Wille der Eltern unterlaufen würde. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn ausreichend Barvermögen vorhanden sei, um den ausgeschlossenen Erben auszuzahlen, ohne dass z.B. ein Grundstück verkauft oder beliehen werden müsse. (mehr …)

Heute: Internationaler Tag für die Beseitigung der Armut

„Die Vereinten Nationen haben den 17. Oktober zum Internationalen Tag zu Beseitigung der Armut erklärt. Aus diesem Anlass appelliert Diakonie-Präsident Ulrich Lilie an die Bundesregierung, sich mit allen Kräften für die Beseitigung der Kinderarmut in Deutschland einzusetzen:

„Kinder sind arm, weil ihre Eltern arm sind. Diese Kinder sind gesundheitlich gefährdet und bleiben auch häufiger als andere in der Schule auf der Strecke. (mehr …)

Stromanbieter muss Kunden verschiedene Zahlmöglichkeiten anbieten

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 16. August – 33 O 2/16 – einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Yello Strom GmbH stattgegeben. Die Verbraucherschützer sahen das Verhalten des Stromkonzerns als wettbewerbswidrig an, bei der Online-Bestellung des Stromtarifs Basic keine verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Verbraucher konnten den Stromtarif nur bestellen, wenn sie dem SEPA-Lastschriftverfahren zustimmten.

Damit aber hat Yello Strom gegen das Gesetz verstoßen, urteilten die Richter des Landgerichts (mehr …)