Nach der BMJV-Presserklärung vom 07.11.2019 (BMJV plant sukzessive Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens auf 3 Jahre ab 17.12.2019) wurde gespannt auf die konkreten Umsetzungsvorschläge gewartet. Nun wurde der Referentenentwurf vorgelegt.
Daraus: “Die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens wird von sechs auf drei Jahre reduziert. Auf die Erfüllung besonderer Voraussetzungen wie die Deckung der Verfahrenskosten oder die Erfüllung von Mindestbefriedigungsanforderungen wird verzichtet. Die Sperrfrist für die erneute Erlangung einer Restschuldbefreiung wird von zehn auf 13 Jahre verlängert. (mehr …)