Betreuungsleistungen eines Elternteils und Kindergeld sind keine eigenen Einkünfte i.S.d. § 850c Abs. 4 ZPO des unterhaltsberechtigten Kindes.
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Am 20.+21.10.2020 wird Sven Ulbrich, Richter am Sozialgericht Berlin, in Hamburg die 2tägige Fortbildung “Krankenkassen als besondere Gläubigergruppe” anbieten. Interessierte mögen sich den Termin schon mal vormerken. Details kommen Mitte / Ende März!