Pfändungstabelle 2022: steigt der Pfändungsfreibetrag auf 1.330,16 Euro?

So manche fragen sich: Wann kommt die neue Pfändungstabelle? Immerhin soll diese sich nunmehr jährlich ändern (vgl. § 850c Abs. 4 ZPO).

An dieser Stelle ist beachtlich, dass der Finanzausschuss sich am 25.4.2022 mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 (Drs. 20/1333) befassen wird. Dort ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten!

Das hätte folgende Auswirkungen auf die neue Pfändungstabelle ab 1.7.2022:

Grundfreibetrag
nach § 32a EStG
Pfändungsfreibeträge
(Monatswerte)
absolutin % zum Vorwertohne Unterhaltspflicht1 Unterhalt2 – 5 Unterhalt
20199.168 €1.178,59 €+ 443,57 €+ 247,12 €
20219.744 €106,28 %1.252,64 €+ 471,44 €+ 262,65 €
20229.984 €102,46 %1.283,49 €+ 483,05 €+ 269,11 €
2022-Entwurf10.347 €106,19 %1.330,16 €+ 500,61 €+ 278,90 €

Mit andern Worten: es ist davon auszugehen, dass das BMJ das Gesetz abwartet und erst danach die neue Pfändungstabelle herausgeben wird. Ein Warten, welches sich lohnt. Bislang würde der Pfändungsfreibetrag (ohne Unterhaltspflicht) nur gute 30 Euro steigen, nunmehr winken weitere fast 50 Euro.

Seelmaecker (CDU) in Aktueller Stunde zur “Kostenexplosion” bei der Miete: “Wir müssen die Menschen in Wohneigentum bringen”

In der aktuellen Stunde der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft vom 16.2.2022 zum Thema “Kostenexplosion bei Miete, Energie und HVV: Wo der Senat jetzt handeln muss” sagte Richard Seelmaecker (CDU):

Drittens müssen wir zusehen, dass wir den Menschen wieder ermöglichen, in Wohneigentum zu kommen. Wohneigentum ist der beste Schutz vor zu hohen Mieten. Da sage ich noch einmal – ich habe es schon einmal an dieser Stelle gesagt –: Wir in Deutschland haben die zweitniedrigste Wohnungseigentumsquote in Europa; das sind nur 50 Prozent. Da müssen wir etwas tun. Wir müssen die Menschen in Wohneigentum bringen und ihnen die Verantwortung überlassen, auch eigenes Eigentum zu bilden.

(Protokoll. Seite 3046)

Da fällt einem doch unweigerlich der Satz ein, der Marie Antoinette zugeschrieben wird:

Wenn sie kein Brot haben, sollen sie doch Kuchen essen