vzbv zu Gaspreisbremsen:  Abschläge über 1.000 Euro

Am1. März traten die Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme in Kraft, mit denen die Bundesregierung Verbraucher:innen entlasten möchte. Gleichzeitig gibt es erste Hinweise auf völlig überhöhte März-Abschläge aus den Verbraucherzentralen. In Einzelfällen berichten Verbraucher:innen von Abschlägen von 1.000 Euro und mehr. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) empfiehlt, sowohl die Informationsschreiben als auch die neuen Abschläge genau zu prüfen und ruft Verbraucher:innen dazu auf, Probleme unter www.verbraucherzentrale.de zu melden.

„Die Energiepreisbremsen sollen die Bürger:innen entlasten. Umso ärgerlicher, dass mancher Anbieter offensichtlich versucht, abzukassieren und völlig überhöhte Abschläge durchzudrücken. Der vzbv wird das prüfen und gegen Abzocke und etwaige rechtswidrige Praktiken vorgehen. Verbraucher:innen sollten wachsam sein und ihre Probleme über unseren Verbraucheraufruf online melden oder direkt Rat in den Verbraucherzentralen einholen“, sagt vzbv-Vorständin Ramona Pop.

Die Preisbremsen gelten rückwirkend auch für Januar und Februar. Der vzbv fordert die Versorger deshalb auf, die Entlastungen fristgerecht bis Ende März an ihre Kund:innen zurückzuerstatten. „Die Verbraucher:innen haben lange auf diese Entlastungen gewartet. Jetzt brauchen sie Transparenz und fristgerechte Erstattungen. Hier sind die Unternehmen in der Pflicht“, so Pop.

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