Das RVG und Gerichtsvollzieherkostengesetz wurde geändert, damit ist auch eine Erhöhung der Inkassokosten verbunden. Die Änderung soll am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats erfolgen, also spätestens zum 01.06.2025. Siehe hierzu BT-Drucksache 20/14768
Monat: April 2025
iff zum Thema „Finanzielle Gewalt“
Hier der Hinweis auf den lesenswerten Beitrag www.iff-hamburg.de/2025/04/02/finanzielle-gewalt-medien-greifen-engagement-und-expertise-des-iff-auf/ des instituts für finanzdienstleistungen (iff) und auf die dort genannten Stellungnahme.
Der dortige Beginn: „Finanzielle Gewalt ist eine Form von Missbrauch, bei der finanzielle Kontrolle ausgeübt wird und ökonomische Überlegenheit als Machtmittel eingesetzt wird. Sie tritt oft in engen zwischenmenschlichen Beziehungen auf, wie beispielsweise in Partnerschaften oder Familienverhältnissen und wirkt sich negativ auf die finanzielle Situation einer Person (in der Regel Frauen) aus.“
AG Köln zum gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan und Deliktsforderungen
Hier der Hinweis auf die Entscheidung des AG Köln vom 04.06.2024, 70a IK 331/23. Deren Leitsatz 3 lautet:
Forderungen wegen Geldstrafen und gleichgestellten Verbindlichkeiten, die nach § 302 Nr. 1 i.V.m. § 39 Abs. 1 Nr. 3 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind, stehen der Durchführung des gerichtlichen Schuldenbefreiungsverfahrens nicht entgegen. Solche Forderungen sind aber über den Schuldenbereinigungsplan nicht im Sinne eines zivilrechtlichen Vergleichs gemäß § 308 Abs. 1 S. 2 InsO gestaltbar. Es ist deshalb grundsätzlich erforderlich, dass eine solche Forderung entweder vollständig aus den Planregelungen herausgenommen wird oder aber eine Klausel enthält, dass die Restforderung entsprechend § 302 InsO nicht mit Erfüllung des Plans erlischt bzw. ihre Durchsetzbarkeit verliert.
Startseite – iff – institut für finanzdienstleistungen e.V. 2025-04-02 00:00:00

Foto: Rawpixel.com/Shutterstock.comIn der vergangenen Woche erschien ein aufrüttelnder Bericht über finanzielle Gewalt in gleich zwei reichweitenstarken Medien: Die Stuttgarter Zeitung veröffentlichte den Artikel von Julika Wolf in ihrer Wochenendausgabe, gleichzeitig...
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