Anhörung zu Mietrechts-Gesetzentwürfen beschlossen

Heutige Bundestagsmeldung: Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwochmorgen eine öffentliche Anhörung zu Gesetzentwürfen zum sozialen Mietrecht beschlossen. Neun Sachverständige werden am Montag, 23. Juni, ab 11 Uhr, Stellung zu einem Entwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie zu einem Entwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nehmen.

Der Entwurf von Union und SPD „zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn“ (21/322) zielt auf eine Verlängerung der sogenannten Mietpreisbremse. Landesregierungen sollen danach Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten bis zum 31. Dezember 2029 ausweisen dürfen. Bislang ist die Regelung bis zum 31. Dezember 2025 befristet. In Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf bei einer Neuvermietung die Miete grundsätzlich nur zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Entwurf soll am Donnerstag, 5. Juni, in erster Lesung beraten werden.

Der Grünen-Entwurf eines „Faire-Mieten-Gesetzes“ (21/222) sieht unter anderem eine komplette Entfristung der Mietpreisbremse vor. Zudem schlagen die Grünen in diesem Zusammenhang schärfere Regeln für die Vermietung möblierter Wohnungen vor, um die Umgehung der Mietpreisbremse einzuschränken. Der Bundestag hatte die Vorlage am Freitag, 23. Mai, in erster Lesung beraten.

SCHUFA will bei neuem Score „auf völlige Transparenz setzen“

Hier der Hinweis auf die PM der SCHUFA vom 03.04.2025. Deren Beginn:

„Als weltweit erste Auskunftei setzt die SCHUFA mit ihrem neuen Bonitätsscore auf völlige Transparenz. Verbraucherinnen und Verbraucher können den neuen Score, der eine Bonitätsprognose wiedergibt, anhand ihrer eigenen Daten selbst nachrechnen – und das ganz ohne statistische Fachkenntnisse. Dazu hat die SCHUFA ihre teils sehr komplexen Scores einfacher und verständlicher gemacht. Aus mehr als 250 möglichen Kriterien hat die SCHUFA die zwölf verständlichsten und gleichzeitig für die Prognosegüte aussagekräftigsten ausgewählt. Die sechs Branchenscores, die perspektivisch abgelöst werden, verwenden bisher allein in Summe rund 100 Kriterien.

Jedes Kriterium, das in den neuen Score einfließt, erhält Punkte, die ganz einfach zusammengerechnet werden können. Die Höhe der Punktzahl pro Kriterium spiegelt die Gewichtung im Score wider. Verbraucherinnen und Verbraucher können so künftig einfach nachvollziehen, welche Kriterien ihren persönlichen Score wie beeinflussen und Änderungen ihres Scores leichter verstehen. Mit dem neuen SCHUFA-Score wird es zukünftig möglich sein, Einfluss auf den eigenen Score zu nehmen.“

Quelle und mehr: https://www.schufa.de/newsroom/pressemitteilungen/neuer-schufa-score-voellige-transparenz/

Vgl. auch unsere Meldung vom 27.2.2025: EuGH zur „automatisierten Bonitätsbeurteilung“: Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam