Bescheinigungen des „sozialrechtlichen Existenzminimums“ 2026 nach SGB II und SGB XII
Neue Bescheinigungen ab 1.1.2026 für den Nachweis des "sozialrechtlichen Existenzminimums"Im Rahmen des Schuldnerschutzes bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie bei privilegierten Aufrechnungen/Verrechnungen von Sozialleistungen.