BGH verneint Insolvenzanfechtung bei Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Altersvorsorge

Das Urteil BGH vom 25.09.2025, IX ZR 190/24 dürfte Pflichtlektüre sein. Die Leitsätze lauten:

1. Die Umwandlung einer Lebensversicherung in eine Versicherung, die den Anforderungen des § 851c Abs. 1 ZPO entspricht, kann grundsätzlich nicht nach den Bestimmungen der Insolvenzordnung angefochten werden.

2. Vom Schuldner in Erfüllung eines Vertrags angesparte Beträge sind, wenn für Ansprüche auf Leistungen aus diesem Vertrag Pfändungsschutz bei Altersrenten besteht, im Insolvenzfall insoweit Teil der Insolvenzmasse, als sie im jeweiligen Jahr der Einzahlung die jährlichen Beträge des § 851c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO überstiegen.

Aus der Entscheidung:

„Der Gesetzgeber hat dem Versicherungsnehmer ausdrücklich zugebilligt, jederzeit eine den Pfändungsschutz begründende Umwandlung der Versicherung verlangen zu können. Schranke sollten allein im Zeitpunkt der Umwandlung bereits bestehende Drittrechte – etwa durch Abtretung, Pfändung oder Verpfändung der Versicherung – sein (vgl. BT-Drucks.16/886, S. 14). (…)

Die Unanfechtbarkeit des Umwandlungsverlangens und der ihm nachfolgenden Umwandlung ist nach Sinn und Zweck des Pfändungsschutzes für Lebensversicherungen und des Anspruchs auf Umwandlung von nicht pfändungsgeschützten Lebensversicherungen geboten. (…)

Gemeinsamer Appell von Verbraucherschutz-, Sozial-, Wohlfahrts-, und Wirtschaftsverbänden: Bargeld soll zukunftsfest gemacht werden

„Für Verbraucher:innen in Deutschland wird es immer schwieriger, mit Bargeld zu bezahlen und überhaupt Zugang zu Bargeld zu erhalten. An Selbstbedienungskassen ist oft nur Kartenzahlung möglich, manche Geschäfte lehnen Bargeld sogar vollständig ab. Wichtige Angebote wie Bahnfahrkarten und Schwimmbadtickets können zum Teil nicht mehr oder nur unter erhöhtem Aufwand bar erworben werden. (…)

Eine Gesellschaft ohne Bargeld schließt nicht nur Menschen aus, sondern ist verwundbar. Das Verschwinden von Bargeld hätte negative Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft – insbesondere für Kinder, Ältere und Menschen in prekären Lebenslagen sowie Menschen mit Behinderungen (…)

Deshalb setzen wir uns dafür ein, Bargeld in Deutschland zukunftsfest zu machen. Unser Ziel ist, dass alle Menschen in Deutschland wählen können, wie sie bezahlen möchten – digital oder bar. Niemand soll ausgeschlossen werden, weil er oder sie bar zahlen möchte oder muss. (…)

Quelle und mehr: https://www.vzbv.de/pressemitteilungen/bargeld-muss-bleiben

Siehe in diesem Zusammenhang auch: Die Bezahlkarte für Geflüchtete – ein Lehrstück, wie man finanzielle Inklusion verhindert, https://www.iff-hamburg.de/2024/02/20/bezahlkarte/

Arbeitshilfe: Forderungsprüfung in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung

Unter https://infodienst-schuldnerberatung.de/sonstiges/forderungspruefung-in-der-sozialen-schuldner-und-insolvenzberatung/ wird eine Arbeitshilfe zur Forderungsprüfung zur Verfügung gestellt.

Der Beitrag von Reiner Saleth, Leiter der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart, konzentriert sich weniger auf die rechtlichen Rahmenbedingungen. Im Mittelpunkt steht vielmehr die praktische Methodik der Forderungsprüfung.

Einige Überschriften der Arbeitshilfe:

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2 Einstieg: Warum Forderungen prüfen?

3 Methodik der Forderungsprüfung in der Schuldnerberatung

4 Forderungsprüfung im Rahmen der Zwangsvollstreckung und im Insolvenzverfahren

5 Sequenzielle Abhängigkeiten in der Forderungsprüfung

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