Bundesrat verweigert Zustimmung zum SchuBerDG

Berlin, 8. Mai 2026: Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2026 dem Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG) nicht zugestimmt. Damit hat das Gesetz, das den Zugang zu Schuldenberatungsdiensten für Verbraucherinnen und Verbraucher regeln sollte, vorerst nicht die notwendige Zustimmung der Länder erhalten. Das Land Niedersachsen hatte die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung der Sitzung beantragt. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hatte empfohlen, dem Gesetz nicht zuzustimmen.

Das SchuBerDG sollte Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 in deutsches Recht umsetzen. Ziel war es, Verbraucherinnen und Verbrauchern mit finanziellen Schwierigkeiten Zugang zu unabhängigen Schuldenberatungsdiensten zu sichern. Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 14. November 2025 in geänderter Fassung angenommen.

Die BAG-SB hatte im Gesetzgebungsverfahren wiederholt auf erheblichen Nachbesserungsbedarf hingewiesen. Kritisch bewertet wurden insbesondere Fragen der Finanzierung, der tatsächlichen Sicherstellung eines flächendeckenden Beratungsangebots und der Kostenfreiheit für Ratsuchende. Auch in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 5. November 2025 hatten Sachverständige erheblichen Nachbesserungsbedarf formuliert.

Aus Sicht der BAG-SB bleibt damit weiterhin offen, wie der Zugang zu qualifizierter und kostenfreier Schuldenberatung bundesweit verlässlich sichergestellt werden soll. Die Entscheidung des Bundesrates unterstreicht, dass eine tragfähige gesetzliche Regelung nur mit einer geklärten Finanzierung und klaren Verantwortlichkeiten gelingen kann.

Die Abstimmung ist im Video der Bundesratssitzung als letzter Tagesordnungspunkt ab Stunde 4, Minute 4 abrufbar