Bundesregierung zu den Schutzgrenzen des § 67c Genossenschaftsgesetz

Die Bundesregierung zum Vorschlag des Bundesrates, den Kündigungsausschluss des § 67c GenG auf die Höhe der Pflichtanteile zu erstrecken:

Die Bundesregierung hat den Vorschlag des Bundesrates geprüft, sieht jedoch keinen Anpassungsbedarf an ihrem Gesetzentwurf.

Der Vorschlag würde aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass ein Insolvenzschuldner, der als Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft eine Wohnung gemietet hat, über Gebühr im Verhältnis zu anderen Insolvenzschuldnern und zu Lasten seiner Insolvenzgläubiger privilegiert würde.

Mehr auf Seite 85 f. der BT-Drucksache 21/8410

BGH zur Pflicht des Insolvenzverwalters zur Bildung einer Rückstellung für die in der anschließenden Wohlverhaltensperiode noch anfallenden Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse

Hier der Hinweis auf BGH, Beschluss vom 23. April 2026 – IX ZB 36/25. Die Leitsätze:

  1. Unterlässt es der mit dem späteren Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person pflichtwidrig, eine Rückstellung für die in der anschließenden Wohlverhaltensperiode noch anfallenden Verfahrenskosten aus der Insolvenzmasse zu bilden, weil für ihn im Zeitpunkt der Schlussverteilung vorauszusehen ist, dass der Schuldner aus seinen in diesem Verfahrensabschnitt erwirtschafteten und pfändbaren Einkünften die Verfahrenskosten nicht wird aufbringen können, ist der Vergütungsanspruch des Treuhänders gegen die Staatskasse entsprechend zu kürzen.
  2. Hat der nicht mit dem Treuhänder personenidentische Insolvenzverwalter es pflichtwidrig unterlassen, Rückstellungen für die Treuhändervergütung zu bilden, kann dem Treuhänder hinsichtlich seiner Annahme, die zur Verfügung stehende Masse sei für seinen Vergütungsanspruch nicht ausreichend und ihm stehe deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu, Vertrauensschutz zukommen.

SCHUFA in der Kritik – Vorwurf mangelnder Transparenz

Am 30.9.2026, 6 Uhr, meldete tagesschau.de, https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/schufa-score-auskunftei-verbraucher-100.html

Hat die Schufa ihr Transparenz-Versprechen gebrochen?

Der Teaser:

Vollkommen transparent, verständlich und nachvollziehbar: So sollte der neue Schufa-Score sein, mit dem Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher bewertet werden. Doch Recherchen von NDR und SZ zeigen: Das war offenbar nicht mehr als ein leeres Versprechen.

Vom selben Tag datiert die Meldung der SCHUFA, https://www.schufa.de/newsroom/bonitaet/neuer-score-zentralen-bonitaetsscore/index.jsp

Neuer Score wird zum zentralen Score der SCHUFA

Daraus:

Der neue Score ist mit aktuell 390.000 Anfragen pro Woche bereits auf Platz 2 aller SCHUFA-Bonitätscores und damit auf dem Weg zum zentralen SCHUFA-Score. Platz 1 hat noch der SCHUFA Branchenscore für Banken mit zuletzt 400.000 Anfragen pro Woche inne.

Die dortige Grafik zeigt die wöchentlichen Scoreanfragen von Unternehmenskunden der SCHUFA Holding AG und ist betrachtenswert.

Heute nun berichtet tagesschau.de, https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schufa-bundestag-kritik-100.html

Politiker kritisieren Schufa – „Das Gegenteil von Transparenz“

Demnach üben Linke, Grüne, SPD und Union Kritik und fordern Antworten. Nur die AfD würde kein Problem sehen.