Stellungahme Bundesrat zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Bundesrat hat heute zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) Stellung genommen. Von der Ausschussempfehlung (BR-Drucksache 439/1/20) wurden die Nummer 1-4, 6 und 9 angenommen und die Nummern 5,7 und 8 abgelehnt.

Konkret bedeutet dies (In Nummerierung der Ausschussempfehlung): (mehr …)

Kritik an Änderungen im Inkassorecht von mehreren Seiten

Um Verbesserungen im Inkassorecht ging es bei der gestrigen öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU). Während Verbraucherschützer und Schuldnerberater in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/20348) keine Verbesserung der aktuellen Situation für Verbraucher sehen, hält ihn die Inkasso-Branche für unausgewogen. Kritik kam auch vonseiten der Rechtsanwälte. – Bericht auf bundestag.de.

Siehe auch unsere Meldung vom 15.09.2020 mit Links zu den schriftlichen Stellungnahmen.

Pflicht zum Insol­venz­antrag soll weiterhin ausgesetzt werden

Der Bundestag berät am Donnerstag, 17. September 2020, abschließend über einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (19/22178). Die Aussprache im Plenum ist auf eine halbe Stunde angesetzt. Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz legt zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung vor. – Quelle und mehr

Bundestag: Anhörung zu Änderungen im Inkassorecht

Das Thema Inkassorecht beschäftigt den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in einer öffentlichen Anhörung, die morgen stattfinden wird. Neben dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/20348) liegen dazu ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion sowie Anträge der FDP (19/20345), der Linken (19/20547) und von Bündnis 90/Die Grünen (19/6009) vor.  – Quelle und mehr

Die vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen: (mehr …)

Leiharbeit in Deutschland

Im Dezember 2019 sind insgesamt rund 634.000 Leiharbeitnehmer sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigt gewesen. Das waren rund 106.000 (14,3 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Rund 64.000 Leiharbeitnehmer waren ausschließlich geringfügig beschäftigt. Das waren rund 5.700 (8,2 Prozent) weniger als im Jahr 2015. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/21890) auf eine Kleine Anfrage (19/21341).

Bundesrat: Ausschussempfehlungen zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Der Bundesrat wird sich nächste Woche mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) befassen. Dazu liegt eine sehr lesenswerte Ausschussempfehlung vor (BR-Drucksache 439/1/20).

Demnach hat der Bundesrat u.a. zu beschließen über

  • Änderung der Übergangsfristen!

Ansonsten stunde zu befürchten, “dass durch die jetzige Regelung nicht nur das Vertrauen der Betroffenen in die Gesetzgebung, sondern auch in die Beratungskräfte erschüttert wird.”

Bundestagsdebatte (1. Lesung) über Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Gestern hat der Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) debattiert und ihn im Anschluss zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. – Details

MdB Hirte (CDU/CSU): “Die Anhörung soll am 30. September 2020 stattfinden. Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt und wir es dann rückwirkend zum 01. Oktober in Kraft setzen. Es ist ein begünstigendes Gesetz; Vertrauensschutzbedenken und damit verfassungsgerichtliche Bedenken in dieser Richtung sehe ich nicht.” (Plenarprotokoll, S. 21592).

Einkommensschere: “Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen 51,6 Prozent des Einkommensteueraufkommens”

Hier der Hinweis für Freunde von Zahlen auf die Bundestagsmeldung Einkommensteueraufkommen je Einkommensgruppe.

Die oberen zehn Prozent der Steuerpflichtigen tragen 51,6 Prozent des Einkommensteueraufkommens. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/21210) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21184) hervor. Den Angaben zufolge gehören Steuerpflichtige mit Gesamteinkünften oberhalb von 103.908 Euro zu dieser Gruppe. Die Gruppe trägt zudem 54,6 Prozent des Aufkommens des Solidaritätszuschalges. Die Daten für das Jahr 2019 seien mit Hilfe eines Mikrosimulationsmodells auf der Grundlage der fortgeschriebenen amtlichen Lohn- und Einkommensteuerstatistik ermittelt worden, heißt es in der Antwort.