Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Es gibt ein erstes Urteil in einem Hauptsacheverfahren zur Frage der „Überbrückungsleistungen“ nach § 23 Abs. 3 Satz 3 SGB XII für Unionsbürger*innen, die ansonsten von Leistungen nach SGB II bzw. XII ausgeschlossen sind. Das LSG sagt im Kern: Für die „Überbrückungsleistungen“ ist kein gesonderter Antrag erforderlich: Für den Anspruch auf „Überbrückungsleistungen“ sind kein „Ausreisewille“ und keine Ausreiseabsicht erforderlich. Die Überbrückungsleistungen müssen auch über einen Monat hinaus bewilligt werden, solange die Ausländerbehörde das Freizügigkeitsrecht nicht aberkannt hat – im vorliegenden Verfahren bislang zwei Jahre. Alles weitere hier: https://ggua.de/fileadmin/downloads/unionsbuergerInnen/UEberbrueckungsleistungen.pdf
Autor: LAG Schuldnerberatung Hamburg
Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“
Aus Harald Thomés aktuellem Newsletter: „Hubertus Heil hat geplante Änderungen im SGB II und weiterer Gesetze im Rahmen des Zukunftsdialog „Neue Arbeit – Neue Sicherheit“ angekündigt. Dazu habe ich eine Zusammenfassung erstellt. Diese gibt es hier: https://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Harald_2019/Eckpunkte_des.pdf Das Papier des BMAS hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Zukunftsdialog/ergebnisbericht.html (…) Hier die PM des DPWV: www.der-paritaetische.de/presse/zukunftsdialog-arbeitsministerium-paritaetischer-lobt-beteiligungsprozess-als-beispielhaft-und-begrue
BGH zur Insolvenzanfechtung bei Zahlungen des Schuldners von einem einfachen, nicht geschützten Konto
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Inso-Newsletter auf BGH, Urteil 12.9.19, IX ZR 264/18 hin.
1. Zahlungen des Schuldners von einem einfachen, nicht geschützten Konto sind grundsätzlich gläubigerbenachteiligend und damit anfechtbar. Nur Zahlungen des Schuldners aus dem geschützten Bereich eines Pfändungsschutzkontos, von einem Konto, zu dem vor dem 1.7.2010 ein Vollstreckungsschutzantrag gem. § 850k a.F. ZPO gestellt wurde, oder aus gem. § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO geschütztem Guthaben sind nicht gläubigerbenachteiligend und damit auch nicht anfechtbar.
2. Unterhaltszahlungen des Schuldners von einem einfachen, nicht geschützten Konto sind nicht anfechtbar, wenn der Schuldner nach den Umständen des Einzelfalls ohne den erforderlichen Benachteiligungsvorsatz gehandelt hat.
Anmerkung von RA Henning: (mehr …)
BT-Anhörung zu unerlaubter Telefonwerbung
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag „Unerlaubte Telefonwerbung und unseriöse Geschäftspraktiken wirksam bekämpfen“ in den Bundestag eingebracht (Drucksache 19/3332).
Dazu gab es vorgestern eine öffentliche Anhörung. Hier die schriftlichen Stellungnahmen:
- Stellungnahme Prof. Dr. Felix Buchmann
- Stellungnahme Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV)
- Stellungnahme Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e.V.
- Stellungnahme Bundesnetzagentur
- Stellungnahme Deutscher Anwaltverein (DAV) e. V.
- Stellungnahme Antispam e.V.
- Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Vgl. auch https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=best%C3%A4tigungsl%C3%B6sung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet
Der Bundesrat hat letzten Freitag (20. September 2019) beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Bundesrat-Drucksache 338/19. Die Verordnung soll am 30.6.2021 in Kraft treten.
Neue Hotline für Schuldnerberatungen bei EOS Deutscher Inkasso-Dienst
Hier der Hinweis auf die Meldung unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/hotline-fuer-sb-bei-eos-did/
Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“
Das BMJV hat einen Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht“ vorgelegt.
Daraus: „Hauptsächlich sollen die Geschäfts- und die Einigungsgebühr nach den Nummern 2300 und 1000 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG so angepasst werden, dass einerseits für die Schuldner keine unnötigen Belastungen entstehen, andererseits aber Inkassodienst-leistungen nach wie vor wirtschaftlich erbracht werden können. Die Ersatzfähigkeit der im Fall einer Doppelbeauftragung von einerseits Inkassodienstleistern und andererseits Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten entstehenden Kosten durch den im Verzug be-findlichen Schuldner soll auf die seltenen Fälle beschränkt werden, in denen eine solche Doppelbeauftragung aus besonderen Gründen sachgerecht war. (mehr …)
Jan Böhmermann: warum die SCHUFA eigentlich SCHUFAK heißen müsste
Warum müsste die SCHUFA eigentlich SCHUFAK heißen, was steckt hinter der Score-Geheimformel und warum halten viele Mitmenschen die SCHUFA für eine Behörde? Jan Böhmermann hat sich im Neo Magazin Royal die SCHUFA vorgeknöpft und dazu einen sehr interessanten Filmbeitrag produziert: https://www.zdf.de/comedy/neo-magazin-mit-jan-boehmermann/schufa-104.html (verfügbar bis 12.12.2019)
Peer-to-Peer-Ansatz im Präventionskonzept der Jugend-Schulden-Beratung Tübingen
Hier der Hinweis auf den iff-Überschuldungsradar 2019/15. Heiner Gutbrod berichtet von einem neuen Ansatz in der Präventionsarbeit der Jugend-Schulden Beratung Tübingen: Ehemals Überschuldete berichten von ihrer persönlichen Leidensgeschichte und wie sie es geschafft haben, die Schulden hinter sich zu lassen.
Rückforderungen durch Jobcenter
Ein paar Zahlen: alleine im Jahr 2018 wurden 20,34 Mio. Hartz-IV-Bescheide durch die gemeinsamen Einrichtungen erlassen, hinzukommen noch die Bescheide der Optionskommunen (geschätzt nochmals 10 Mio.). Im Rechtskreis SGB II wurden im Jahr 2018 insgesamt 2.883.472 Erstattungsbescheide erlassen. Dagegen wurde in 113.200 Fällen Widerspruch eingelegt, von diesen wurde in 45.300 den Widersprüchen vollständig oder teilweise stattgegeben. Alles weitere bitte in der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage lesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/122/1912241.pdf (Hinweis aus Harald Thomés Newsletter vom 15.9.2019)