Bundesrat nimmt neuen Anlauf zum Verbraucherschutz bei „Kaffefahrten“

Letzten Freitag hat der Bundesrat unter TOP 2 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe (BR-Drs. 300/15(B)) erneut in den Bundestag einzubringen.

Aus dem Gesetzentwurf: „Unseriöse Kaffeefahrten, von denen insbesondere ältere Menschen betroffen sind, stellen trotz gesetzgeberischer Maßnahmen und einer breiten Aufklärung der Verbraucher weiterhin einen verbraucherpolitischen Missstand dar. Schätzungen zufolge nehmen pro Jahr 4,5 bis 5 Millionen Deutsche an Verkaufsveranstaltungen teil, (mehr …)

Stellenausschreibung der AWO-Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Elmshorn

Die AWO Schleswig-Holstein gGmbH teilt mit: „Zur Verstärkung des Beraterinnenteams in unserer Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle in Elmshorn suchen wir zum 01. März 2018 oder später einen/eine Sozialarbeiter/in oder Sozialpädagoge/in oder Pädagoge/in, BA oder MA oder vgl. Qualifikation in Vollzeitzeit (39 Std./Woche) befristet auf 2 Jahre, mit der Möglichkeit der Entfristung.“ – Mehr unter www.awo-sh.de/de/jobboerse/

BGH zur Prozesskostenhilfe

BGH, Beschluss vom 16. November 2017, IX ZA 21/17 – Leitsatz: Prozesskostenhilfe für eine Nichtzulassungsbeschwerde kann mangels Bedürftigkeit nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller, der nach eigenen Angaben weder über Einkommen noch Vermögen verfügt, nicht darlegt, wie er seinen Lebensunterhalt bestreitet und die Kosten der Vorinstanzen aufgebracht hat.

„Ursachen von Stromsperren in Privathaushalten: Empirische Ergebnisse aus der Allgemeinen Sozialberatung“

„Die Bundesnetzagentur berichtet für 2016 von 328.000 durchgeführten und über sechs Millionen angedrohten Stromsperren. Doch wer ist besonders betroffen? Dieser Frage sind das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und der Deutsche Caritasverband nachgegangen. (mehr …)

SZ: „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“

Hier der Hinweis auf den Beitrag „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“ von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung.

Der Vorspann: „Schikane oder nur Akribie einer Behörde? Ein Hartz-IV-Empfänger geht in Dortmund betteln. Das Jobcenter kürzt ihm daraufhin die staatlichen Leistungen – und verlangt Nachweis über seine Einkünfte.“

Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II

„Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun eine Arbeitshilfe zum Thema herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen.“ – Quelle: PM des Deutschen Vereins – direkt zur Arbeitshilfe

Vgl. auch Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“

iff-Überschuldungsreport 2017 – Überschuldete bleiben übermäßig lang im Schuldturm

„Überschuldete sind selten an ihrer Situation wirklich schuld. Dennoch werden sie gesellschaftlich ausgegrenzt und durch eine sechsjährige Wohlverhaltensphase übermäßig lange bestraft. Die Bundesregierung wollte das ändern und hat dazu eine Insolvenzrechtsreform beschlossen. Wir haben uns das Ergebnis mit Hilfe der Beratungsdaten angesehen und festgestellt: Die Reform war ein Flop, nur ein vernachlässigbarer Bruchteil der Überschuldeten, die sich überhaupt noch für eine Verbraucherinsolvenz entscheiden, nimmt sie überhaupt in Anspruch. Zeit, sich endlich den international üblichen Regelungen anzunähern.“

Quelle und mehr: www.iff-hamburg.de

Paritätischer fordert Maßnahmen gegen Altersarmut: Immer mehr Neurentner sind auf Grundsicherung angewiesen

„Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland werden nach Angaben des Paritätischen Wohlfahrtsverbands erheblich unterschätzt. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle steigt das Risiko, im Alter in Armut zu leben, mit jedem neuen Rentenjahrgang dramatisch. Innerhalb von zehn Jahren habe sich der Anteil der älteren Menschen unter 70, die auf Grundsicherung im Alter angewiesen sind, verdoppelt. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine Anhebung des Rentenniveaus und eine Reform der Altersgrundsicherung.“

Quelle und mehr: www.der-paritaetische.de/presse

AG Hannover: das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuchs kann auch schon nach vier Tagen bescheinigt werden, wenn die Summenmehrheit abgelehnt hat

Das Amtsgericht Hannover widerspricht mit Beschluss vom 30.10.2017, 908 IK 820/17 – 8, dem LG Hamburg (Beschl. v. 02.01.2017 – 326 T 149/16, ZVI 2017, 142 mit Anmerkung Butenob). Aus dem Beschluss: „Entgegen der Ansicht des LG Hamburg war es vorliegend möglich, bereits am 30.01.2017, also vier Tage nach Erstellung des Schuldenbereinigungsplans, ein Scheitern zu bescheinigen.

Der Schuldner war entgegen der Ansicht des LG Hamburg nicht verpflichtet, zunächst die Rückmeldung sämtlicher Gläubiger abzuwarten. Der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan kommt nur dann zustande, wenn sämtliche Gläubiger ihr Einverständnis erklären. Bereits mit der Ablehnung eines Gläubigers liegt ein Scheitern vor.

Die Ersetzung kann nur im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren erfolgen. (…) Ist für die Schuldenberatungsstelle erkennbar, dass auch für ein solches Verfahren keine Mehrheit nach den Gläubigerrückmeldungen vorliegen wird, kann ein Scheitern bescheinigt werden (mehr …)