Bis 2015 beendete Verbraucher-Insolvenz­verfahren: Gläubiger erhielten durch­schnittlich 1,5 % ihrer Forderungen zurück

„Bei Insolvenzverfahren in Deutschland (ohne Bremen), die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende des Jahres 2015 beendet wurden, erhielten Gläubiger durchschnittlich 2,2 % ihrer Forderungen zurück. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (213 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (9,7 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 9,5 Milliarden Euro.

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2015 beendet wurden, lag die Deckungsquote bei 3,9 %. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war die Deckungsquote mit 1,5 % deutlich geringer(mehr …)

AG Köln zur Forderungsanmeldung als „Delikt“

Das Amtsgericht Köln hat mit Beschluss vom 7.4.2017, 71 IK 175/15, eine spannende Entscheidung gefällt – Leitsätze:

  1. Stützt ein Gläubiger seine Forderungsanmeldung auf verschiedene Anspruchsgrundlagen – hier auf eine vertragliche und auf eine deliktische – , so sind die Anmeldevoraussetzungen in Ansehung beider Anspruchsgrundlagen zu erfüllen.
  2. Erfüllt eine Forderungsanmeldung hinsichtlich einer der reklamierten Anspruchsgrundlagen (hier: Deliktseigenschaft beruhend auf Beförderungserschleichung gemäß § 265a StGB) nicht einmal die Mindestanforderungen, die an eine Forderungsanmeldung zu stellen sind, so ist die nicht ordnungsgemäße Anmeldung vom Insolvenzgericht insoweit zurückzuweisen. Die Forderung ist dann ohne das Deliktsattribut in die Tabelle aufzunehmen.

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vzbv fordert „Schluss mit lästigen Anrufen“

„Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich immer häufiger über unerlaubte Werbeanrufe. Am 12. Mai 2017 hat der Bundesrat beschlossen [TOP 41], einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung beim Deutschen Bundestag einzubringen. Die Länder wollen lästigen Werbeanrufen durch Entzug des wirtschaftlichen Anreizes ein Ende setzen. Der vzbv begrüßt diese Initiative und fordert die Bundesregierung und den Bundestag auf, die vorgeschlagenen Regelungen noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen.  (mehr …)

BGH zur unpfändbaren Aufwandsentschädigung

BGH, Beschluss vom 6. April 2017 – IX ZB 40/16 – Leitsatz des Gerichts:

a) Eine unpfändbare Aufwandsentschädigung liegt dann vor, wenn nach der vertraglichen Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelung der Zweck der Zahlung ist, tatsächlichen Aufwand des Schuldners auszugleichen. Dies hat der Schuldner darzulegen. Keine Aufwandsentschädigung ist gegeben, wenn die Tätigkeit des Schuldners selbst vergütet werden soll.

b) Entschädigungen für Zeitversäumnisse sind pfändbar.

InsO § 36 Abs. 1 Satz 2; ZPO §§ 850i, 850a Nr. 3 Fall 1

Internationale Fachtagung: „Armutsbekämpfung durch Schuldenprävention“

„Wie muss die Schuldenprävention gestaltet und organisiert werden, damit sie einen Beitrag zur Armutsbekämpfung leisten kann?“ Mit dieser Fragestellung heissen wir Sie an der internationalen Fachtagung „Armutsbekämpfung durch Schuldenprävention“ am 9./10. November 2017 herzlich in Olten/Schweiz (Tagungsflyer) willkommen. Sie richtet sich an Fachpersonen der Armutsbekämpfung, von Budget oder Schuldenfachstellen, Sozialdiensten, der öffentlichen Verwaltung und anderer Institutionen, die Schuldenprävention anbieten oder das Thema im Rahmen ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit aufnehmen wollen.

Plenumsreferate, Workshops, ein „Markt der Möglichkeiten“ und Posterpräsentationen beleuchten den aktuellen theoretischen Diskurs und zeigen das vorhandene Angebot auf. (mehr …)

Inge Hannemann legt Abgeordnetenmandat nieder

Aus der heutigen PM der Linksfraktion Hamburg: „Aus gesundheitlichen Gründen legt Inge Hannemann zum 31. Juli ihr Mandat als Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft nieder. Mit ihr verliert die Fraktion DIE LINKE eine profilierte Arbeitsmarktexpertin und bundesweit bekannte Kämpferin gegen das Hartz IV-System.

Dazu erklärt Inge Hannemann: „Ich bedaure meinen notwendigen Rücktritt sehr und wünsche meiner Nachfolgerin oder meinem Nachfolger viel Kraft, Ausdauer und viel Erfolg in der oppositionellen Arbeit. Für die Arbeitsmarktpolitik bleibt mir nur zu sagen: Soziale Gerechtigkeit kann nur umgesetzt werden, wenn die derzeitigen desolaten Strukturen rückgängig gemacht werden und die Erwerbslosen mit Respekt und Menschenwürde behandelt werden.“

Vgl. auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=hannemann Wir wünschen Frau Hannemann alles Gute!

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können

Kindergeld soll in Zukunft nicht mehr für mehrere Jahre rückwirkend gezahlt werden können. Der Finanzausschuss fasste am 26.4.2017 einen entsprechenden Beschluss und fügte eine Änderung in den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132, 18/11184) ein. Abweichend von der regulären Festsetzungsfrist von vier Jahren nach Paragraf 169 der Abgabenordnung sieht die Neuregelung vor, dass Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend ausgezahlt werden kann. Wie die Bundesregierung in der Begründung schreibt, soll das Kindergeld im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminiums sicherstellen. Hierfür sei eine mehrjährige Rückwirkung nicht erforderlich, da Anträge auf Kindergeld „regelmäßig zeitnah“ gestellt würden. – Quelle und mehr: Bundestagsmeldung