Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik zur Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner des Caritasverbandes Frankfurt: „Jeder investierte Euro erbringt einen Return im Wert von 6,60 Euro.“

Aus der PM vom 31.3.2017 der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.V.: „Dort* wurde die Berechnung des „Social Return on Investment“ (Kosten-Nutzen-Analyse) exemplarisch bei der Sozialberatung für Schuldner in Frankfurt durchgeführt. Das Ergebnis: Jeder investierte Euro bringt einen Profit von 6,60 Euro. Die Schuldnerberatung verbessert zu 45 % die Lebenssituation der Schuldner. Zu fast 40 % profitiert auch die Öffentliche Hand von der Schuldnerberatung und zu 13 % die Arbeitgeber der Betroffenen.“

* Die Rede ist vom III. Teil der Sozialwirtschaftsstudie Hessen des Instituts für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Frankfurt (iss) unter dem Titel „Social Return on Investment – gesellschaftliche und soziale Wirkungen sichtbar gemacht – Eine Analyse der Sozialberatung für Schuldnerinnen und Schuldner des Caritasverbandes Frankfurt e. V.“ (hier als pdf), verfasst von Alejandro Rada, Anne Stahlmann, unter Mitarbeit von Wolfgang Kleemann.

Bundesregierung: Antwort auf Kleine Anfrage zu „Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken (I) – Inkassowesen“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Renate Künast, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/11478 – „Verbraucherschutz bei unseriösen Geschäftspraktiken (I) – Inkassowesen“ liegt vor: Drucksache 18/11714.

neue Pfändungstabelle 2017

Im Bundesegesetzblatt wurde die „Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017“ veröffentlicht (BGBl. I 07.04.2017, Seite 750), durch welche die Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2017 erhöht werden. Die Kolleg/innen vom www.infodienst-schuldnerberatung.de haben eine druckbare Version der neuen Tabelle ins Netz gestellt.

Wir haben eine pdf-Datei mit der neuen Tabelle erstellt, in der die Darstellung in 100-Euro-Schritten erfolgt und die Beträge gerundet sind. Weiter wird nicht nur der pfändbare Betrag, sondern auch der dem Schuldner verbleibende Betrag dargestellt. Diese Art des Tabellenauszuges ist daher zwar ein wenig ungenau, gibt aber einen guten Überblick.

Online-Handel und Online-Streitbeilegung (OS): 24.000 Verbraucher nutzten die neue europäische Plattform im ersten Jahr

„In der EU gibt es zwar strenge Verbraucherschutzvorschriften, aber in der Praxis haben Verbraucher zuweilen Probleme mit der Durchsetzung ihrer Rechte, wenn – insbesondere grenzüberschreitend – gegen diese verstoßen wird.

Wenn Verbraucher ihre Käufe online getätigt haben, sollten sie auch in der Lage sein, solche Probleme online zu lösen. Sei es, dass ein Verkäufer sich weigert, einen defekten Laptop während der Garantiezeit zu reparieren oder dass ein Reisevermittler nicht zu einer Rückerstattung wegen Reisemängeln bereit ist – solche Streitigkeiten können schneller und kostengünstiger nicht vor Gericht, sondern online über eine Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) beigelegt werden, die am 15. Februar 2016 von der Kommission gestartet wurde. (mehr …)

Online-Banking in Deutschland beliebter als im EU-Durchschnitt

Zugegeben, es gibt interessantere Statistiken. Aber da nun mal erhoben: „53 % der Bevölkerung zwischen 16 und 74 Jahren in Deutschland nutzten 2016 Online-Banking. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) in Wiesbaden mitteilt, entsprach das einem Anstieg um zehn Prozentpunkte gegenüber 2010 (43 %). Im Durchschnitt der Länder der Europäischen Union (EU) erhöhte sich der Nutzeranteil in diesem Zeitraum von 36 % auf 49 %.“ – Quelle und mehr: Destatis