Ein Insolvenzplan bietet dem insolventen Verbraucher die Chance, sein Insolvenzverfahren abzukürzen. Beträgt die reguläre Laufzeit bei Privatinsolvenzen fünf oder sechs Jahre, kann sich diese durch einen Insolvenzplan auf weniger als ein Jahr verkürzen. Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat einen Musterinsolvenzplan für Verbraucherinsolvenzverfahren erarbeitet, der – jeweils angepasst an das konkrete Insolvenzverfahren – insolvenzrechtlichen Praktikern als Vorlage dienen kann. (mehr …)
Insolvenzplan
BGH: Vereinbarungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein
BGH Beschl. vom 16.2.2017 -IX ZB 103/15 – Leitsataz 2: Vereinbarungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters können nicht Inhalt eines Insolvenzplans sein.
Anmerkung RA Henning in seinem aktuellen Inso-Newsletter: (mehr …)