Die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) hat das vorläufige Programm der Jahresfachtagung 2017, die am 08. + 09. Mai 2017 in Berlin stattfinden wird, mit dem Titel „Schuldnerberatung 2.0 – Herausforderungen moderner Schuldnerberatung“ veröffentlicht: www.bag-sb.de/veranstaltung/n/jahresfachtagung-2017/
Autor: LAG Schuldnerberatung Hamburg
Bundesregierung: „Restschuldversicherungen wenig gefragt“
„Sogenannte Restschuldversicherungen stoßen auf ein immer geringeres Kundeninteresse. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort 18/10871) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10722) schreibt, war die Entwicklung der Zahl dieser Versicherungen in den vergangenen Jahren grundsätzlich rückläufig. 2015 habe es noch rund zwei Millionen Versicherungen dieser Art gegeben, die bei Lebensversicherern mit Überschussbeteiligung abgeschlossen worden waren. In 0,3 Prozent der Fälle sei der Versicherungsfall eingetreten, (mehr …)
Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Netbank ab
Die Netbank wirbt mit „kostenloser Kontoführung“ fürs Girokonto um Neukunden. Ein Blick ins zum 1. April 2017 gültige Preis- und Leistungsverzeichnis der Bank zeigt jedoch, dass ab April ein Betrag von bis zu 3,50 Euro monatlich für die Kontoführung fällig wird. Ein deutlicher Hinweis auf die baldige Einführung des Entgelts fehlt. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat die Netbank daher abgemahnt. (mehr …)
Betreuungsschlüssel in Jobcentern
„Der Betreuungsschlüssel bei der Arbeitsvermittlung von unter-25-jährigen Arbeitslosen in den gemeinsamen Einrichtungen (gE) lag im Jahr 2016 bei 1 zu 70. Das bedeutet, ein Arbeitsvermittler hatte 70 Jugendliche zu betreuen. Das geht aus einer Antwort (18/10802) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/10769) der Fraktion Die Linke hervor. Daraus ist ferner zu entnehmen, dass das Betreuungsverhältnis in der Arbeitsvermittlung bei den über-25-Jährigen im vergangenen Jahr bei 1 zu 129 lag, dass sich also ein Betreuer um 129 Arbeitssuchende kümmerte.“ – Quelle: Bundestagsmeldung
BMJV: „Bundesregierung stärkt Wettbewerb und Sicherheit im Zahlungsverkehr“
„Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie beschlossen. Mit dem gemeinsamen Gesetzesentwurf des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz werden der Wettbewerb und die Sicherheit im Zahlungsverkehr gestärkt. Kundinnen und Kunden profitieren von verbraucherschützenden Vorgaben an Händler und Zahlungsdienstleister.
Händler dürfen in Zukunft in vielen Fällen keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen. (mehr …)
Relaunch des Webportals verbraucherbildung.de
„Zum Start der Bildungsmesse didacta in Stuttgart stellt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) den Relaunch des Webportals verbraucherbildung.de vor. Lehrkäfte, Pädagogen und Interessierte finden hier geprüfte Unterrichtsmaterialen zu lebensnahen Themen.“ – zum Beispiel zum Thema „Finanzen, Marktgeschehen & Verbraucherrecht“
Quelle und mehr: PM vzbv
Bundesverfassungsgericht zur Reichweite des § 295 Absatz 2 InsO
RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter 1/17 auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.12.2016 -2 BvR 1602/16- hin. Demnach ist der Schuldner nicht verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft über den mit seiner gem. § 35 Abs. 2 InsO freigegebenen Selbstständigkeit erzielten Gewinn zu erteilen.
Anmerkung RA Henning:
Die Regelung des § 295 Abs. 2 InsO stellt die Praxis hinsichtlich des zu ermittelnden „fiktiven Einkommens“ häufig vor Probleme. Diese Entscheidung des BVerfG offenbart zusätzlich ein immer wieder auftretendes Akzeptanzproblem der Vorschrift. (mehr …)
LG Köln verneint Kostenstundung mit Verweis auf Kostenvorschusspflicht des Ehepartners
Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 22.08.2016, Aktenzeichen: 13 T 7/16 die Entscheidung des Amtsgerichts Köln, 73 IN 533/15 bestätigt. Das Amtsgericht hatte den Antrag des Schuldners auf Bewilligung der Stundung der Verfahrenskosten für das Eröffnungsverfahren, das Hauptverfahren und das Restschuldbefreiungsverfahren zurückgewiesen. Zur Begründung hat das Amtsgericht ausgeführt, der Schuldner habe gegen seine Ehegattin einen Anspruch auf Leistung eines Kostenvorschusses gemäß § 1360a Abs. 4 S. 1 BGB. – Diese Entscheidung dürfte eine in Ruhe zu lesende Pflichtlektüre sein!
Bundessozialgericht: Kein höheres Arbeitslosengeld II wegen Hundehaftpflichtversicherung
„Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, können vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2017 entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az. B 14 AS 10/16 R). (mehr …)
Bundesfinanzhof verwirft Sanierungserlass des BMF
„Die im Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vorgesehene Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Diese Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. November 2016 GrS 1/15 ist von grundlegender Bedeutung für die Besteuerung insolvenzgefährdeter Unternehmen.“ – Quelle und mehr: PM des BFH