Gesetzentwurf zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen heute vor Verabschiedung im Bundestag

Der Bundestag stimmt am heute über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf „zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe“ (20/344920/371520/4001 Nr. 1.5) nach 40-minütiger Debatte ab. Der Rechtsausschuss hat dazu eine Beschlussempfehlung abgegeben (20/5583).

Die Regierung will die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisieren. Die Zuständigkeitsübertragung soll zum 1. Januar 2025 erfolgen. Zugleich soll laut Entwurf auch die geldwäscherechtliche Aufsicht über registrierte Personen auf das Bundesamt für Justiz übertragen werden. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass die Aufsicht, die bisher den Landjustizverwaltungen obliegt, zersplittert sei. Das führe unter anderem „zu Schwierigkeiten in der Ausbildung einer einheitlichen Rechtspraxis“, heißt es in dem Entwurf. Dieser Umstand werde seit langer Zeit von Fachverbänden kritisiert.

Bundestag: Antrag zur Deckelung von Dispo-Zinsen

Der Bundestag berät am heute über die Forderung der Fraktion Die Linke zur Deckelung von Dispo-Zinsen, also jener Zinsen, die bei einer Kontoüberziehung fällig werden. Dazu legt die Fraktion einen Antrag (20/4761) vor, der im Anschluss der Aussprache an die Ausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen werden soll.

Nach Ansicht der Fraktion treffen die hohen Zinssätze für Dispokredite vornehmlich Menschen, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen und einen Dispokredit oft nutzen müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. „Sie belasten also insbesondere Erwerbslose, Menschen in Kurzarbeit, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern, Soloselbstständige und Niedrigverdienerinnen und -verdiener. Ihnen droht in der Folge eine Verschuldungsspirale, aus der es kaum ein Entrinnen gibt.“

Um dies zu verhindern, verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt wird.

Quelle: Bundestag

BaFin-Chef sieht Finanzaufsicht mutiger ans Werk gehen

Der Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Mark Branson, hat sich zufrieden über die Arbeit seiner Behörde gezeigt. Die Finanzaufsicht sei mutiger und transparenter geworden, sagte er am Mittwoch in einer Sitzung des Finanzausschusses. Zwar sei die BaFin noch nicht da, wo sie sein solle, aber die Fortschritte seien erheblich, so Branson.

Zu den aktuellen Herausforderungen zählt der BaFin-Präsident das Zinsumfeld. Vor einem Jahr habe man noch mit einem Szenario dauerhaft niedriger Zinsen zu tun gehabt. Das habe sich gedreht. Der Zinsanstieg habe vielen Akteuren wie Lebensversicherungen geholfen. Aber manche, vor allem kleinere Banken seien auf dem falsch Fuß erwischt worden und hätten Bewertungsverluste hinnehmen müssen. Auch für die Immobilienmärkte gebe es Herausforderungen. 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, die Entwicklung der BaFin zu einer schlagkräftigen Behörde laufe in die richtige Richtung.

Zur Diskussion über Provisionsverbote sagte Branson, es sei aus Anlegersicht sehr wichtig, dass alle Anlegergruppen Zugang zu Beratung hätten und diese Beratung frei von Interessenkonflikten sein müsse. In einem Teil des Marktes gebe es Übertreibungen, so dass Kunden Produkte erhalten würden, die sie nicht gebrauchen könnten. Die BaFin werde ihre Aufsichtsintensivität erhöhen und nach schwarzen Schafen besonders im Lebensversicherungsbereich suchen, um zu besseren Ergebnissen für Anleger zu kommen.

Quelle und mehr: Bundestag

Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft: “Handbuch für die Budgetberatung”

Aus einer – zugegeben schon etwas älteren – PM der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft: “249 Seiten stark, ein umfangreiches Nachschlagewerk und zugleich ein praxisorientiertes Arbeitsmittel: das “Handbuch für die Budgetberatung (2022)” ist ab sofort verfügbar. Von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft e. V. (dgh) herausgegeben und von einem achtköpfigen Autorinnenteam des dgh-Fachausschusses “Beratung für Haushalt und Verbrauch” erarbeitet, gilt das Nachschlagewerk als unverzichtbares Kompendium für Lehr- und Fachkräfte der haushaltsbezogenen Bildungs- und Beratungsarbeit sowie der Verbraucher-, Schuldner- und Sozialberatung. (…)

Im jetzt vorliegenden Handbuch werden konzeptionelle und anwendungsorientierte Grundlagen der Budgetberatung für präventive und professionelle Hilfsangebote dargestellt. Das Nachschlagewerk bietet haushaltsökonomisches Fachwissen, Übersichten zu Methoden und Instrumenten der Budgetanalyse und -planung sowie Handlungsleitfäden, Checklisten und Übungsbeispiele zu konkreten Fragen aus der praktischen Arbeit – somit konkrete Arbeitshilfen und wertvolle Anregungen für die fachliche Arbeit rund um das Thema Haushaltsbudget.

Das “Handbuch für die Budgetberatung (2022)” kann ab sofort kostenfrei online abgerufen werden:

Inkassokosten: Für die erste Zahlungsaufforderung kann nur die 0,5-fache Vergütung verlangt werden

An dieser Stelle der Hinweis auf den Betrag im infodienst-schuldnerberatung.de. Demnach haben sowohl das Landgericht Aschaffenburg als auch das Landgericht Stuttgart als Inkassoaufsichtsbehörden die Ansicht vertreten, dass in einer ersten Zahlungsaufforderung an säumige Schuldner zunächst nur eine 0,5-fache Vergütung nach Nr. 2300 VV-RVG ersetzt verlangt werden kann. 

Elektronischer Datenaustausch der Bundesagentur für Arbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen

“Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.

Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln. 

Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. 

Elektronischer Datenaustausch der Bundesagentur für Arbeit mit den gesetzlichen Krankenkassen

“Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Auch Mitgliedsbescheinigungen in Papierform entfallen, denn die Krankenkassen melden automatisch die Krankenkassenmitgliedschaft ihrer Kundinnen und Kunden an die BA.

Ab Juli 2023 wird auch die Deutsche Rentenversicherung am Datenaustauschverfahren teilnehmen. Die beiden Behörden werden dann bestehende Erstattungsansprüche untereinander auf elektronischem Weg abwickeln. 

Ab Januar 2024 wird es der BA dann auch gesetzlich möglich sein, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen abzurufen. Bis dahin müssen Kundinnen und Kunden der Agenturen weiterhin eine AUB im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen. 

Harald Thomé zum neuen Sanktionsrecht im Bürgergeldgesetz: Keine Sanktionen in die KdU und Heizung

Aus dem aktuellen Thomé-Newsletter: “Ich möchte nochmal auf einen besonderen Punkt hinweisen: im neuen Sanktionsrecht ist bestimmt, dass Sanktion auch bei wiederholten Pflichtverletzungen auf max. 30 % des maßgebenden Regelsatzes begrenzt sind (§ 31a Abs. 4 SGB II) und sie rechnerisch nie in die Unterkunfts- und Heizkosten zu erfolgen haben (§ 31a Abs. 4 S. 2 SGB II).

Diese Regelung wird erst dann verstanden werden können, wenn man sich die Rangfolge der Einkommensanrechnung anschaut. Es ist gesetzlich bestimmt, dass Einkommen zunächst auf die Regel- und Mehrbedarfe anzurechnen ist und erst danach auf den Bedarf für Kosten der Unterkunft und Heizung (§ 19 Abs 3 S 2 SGB II).

Das bedeutet vorliegend, dass eine Reihe von Betroffenen, die aufstocken, nicht oder nur begrenzt sanktionierbar sind. Ich denke, es ist zu erwarten, dass dies vielmals falsch gemacht wird, daher ist in der Beratung darauf zu achten.”

Studierende müssen sich bei Energiepreispauschale gedulden

Eine Auszahlung der 200 Euro Energiepreispauschale an Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler ist für diesen Winter geplant. Dies antwortet die Bundesregierung (20/5441) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5197), in der die Abgeordneten sich nach dem aktuellen Stand bei der Einmalzahlung erkundigten. 

Bund und Länder arbeiten „mit Hochdruck“ an der Entwicklung der Antragsplattform, heißt es in der Antwort. Ziel sei „ein schlankes und unbürokratisches Antragsverfahren“. Ein konkretes Startdatum, ab wann die Einmalzahlung beantragt und ausbezahlt werden kann, wird nicht genannt.

Quelle: Bundestag

Deutschlandticket: Paritätischer fordert bundesweites Sozialticket für arme Menschen

Zum “Deutschlandticket” zum Preis von 49 Euro erklärt Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands:

Das 9-Euro-Ticket war ein mobilitätspolitischer Meilenstein. Erstmalig konnten im letzten Sommer ärmere Menschen, die sich reguläre Bahnfahrten nicht leisten können, einfach mal in den Urlaub fahren oder Verwandte besuchen. 52 Millionen verkaufte Tickets sprechen für sich. Das 9-Euro-Ticket war ein großer sozialer Erfolg und dazu noch ökologisch sinnvoll.


Das geplante Deutschlandticket ist kein würdiger Nachfolger.

Der Preis von 49 Euro, den die Ampel und die Bundesländer für das Ticket veranschlagen, ist für viele Menschen nicht finanzierbar. Ob man ein günstigeres Ticket bekommt, wenn man Transferleistungen bezieht, hängt leider vom Wohnort und der jeweiligen Landesregierung ab. Das ist unfair. Ein Ticket-Flickenteppich muss vermieden werden. Wir brauchen ein bundesweites Sozialticket, damit sich auch arme Menschen Nah- und Fernverkehr leisten können.