Änderung der Verbraucherinsolvenzformularverordnung tritt morgen in Kraft

Vor gut drei Wochen hatten wir auf eine anstehende Änderung der VbrInsFV hingewiesen (Verbraucherinsolvenzformularverordnung: Änderung der Fußzeile mit der Fassungsangabe).

Nun ist es soweit: die Änderung wurde heute als Artikel 3 der “Verordnung zur Ablösung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung und zur Änderung der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung” im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 52, Seite 2368 bzw. 2410) verkündet.

Damit tritt die Änderung nach Artikel 4 Abs. 1 der Verordnung morgen in Kraft.

Was ist mit den Anträgen, die vielleicht noch die alte Fußzeile enthalten?

Nora Ratzmann: Warum werden EU-Bürger*innen in deutschen Jobcentern benachteiligt?

PM Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM):

Bürger*innen aus Ländern der Europäischen Union, die in Deutschland leben, haben Anspruch auf Sozialleistungen. In der Praxis stoßen sie jedoch häufig auf Hürden und können ihre Ansprüche deshalb nicht geltend machen. Woran liegt das? Und wie lassen sich diese Hürden abbauen? Das hat die Sozialwissenschaftlerin Dr. Nora Ratzmann untersucht. Ihre Ergebnisse veröffentlicht das DeZIM-Institut jetzt in einer Research Note.  

EU-Bürger*innen stellen eine der größten Gruppen von Zuwander*innen in Deutschland. Nach dem EU-Freizügigkeitsgesetz können sie hierzulande unter genau definierten Voraussetzungen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I oder grundsichernde Leistungen, das so genannte Arbeitslosengeld II, beantragen. Ausländischen Antragsteller*innen, die ihre Rechte nicht kennen, kein Deutsch können und denen die Feinheiten der deutschen Bürokratie fremd sind, fällt es schwer, diese Ansprüche geltend zu machen. Das zeigt eine Studie von Dr. Nora Ratzmann zum Bezug von Arbeitslosengeld II. Sie hat dazu Betroffene interviewt, die seit 2004 aus einem anderen EU-Land nach Deutschland gezogen waren, sowie Mitarbeitende von Jobcentern und Sozialberatungsstellen.

In den Fällen, die ich untersucht habe, konnten nur diejenigen Antragsteller*innen ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen, die über ihre Rechte und Pflichten sehr genau informiert und mit der deutschen Sprache einigermaßen vertraut waren, bevor sie an ihr örtliches Jobcenter herantraten“, sagt Dr. Nora Ratzmann„Wer dagegen erst um weitere Informationen bitten musste oder nicht in der Lage war, seinen bzw. ihren Antrag zu begründen, erhielt oft keine Sozialleistungen. Diese Erfahrung machten sowohl gering qualifizierte Antragssteller*innen aus Bulgarien als auch hochqualifizierte Fachkräfte aus Frankreich. Viele fühlten sich deswegen diskriminiert.“

LSG Rheinland-Pfalz zum Vorwurf, ein vorgezogenes Erbe “verschleudert” zu haben

Der DGB weist auf die Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. September 2022 – L 3 AS 208/21 hin. Unter dem Titel “Was heißt hier „verschleudert“?” wird in dem Beitrag das Urteil vorgestellt.

Es geht um § 31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II sowie dem § 34 SGB II. Das Jobcenter warf einem Kunden vor, ein vorgezogenes Erbe bewusst verschleudert zu haben. Das Gericht sah das im Ergebnis nicht so und die Entscheidung ist nicht nur deshalb lesenswert.

Bündnis fordert Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle

Inflation, Energiekrise und Zinsanstieg belasten derzeit viele Haushalte zusätzlich. Doch schon zuvor haben nicht einmal zehn Prozent der Überschuldeten Hilfe in einer Schuldnerberatung erhalten. Das liegt auch daran, dass Beratungsangebote für viele Menschen Geld kosten. In einem Forderungspapier dringen das institut für finanzdienstleistungen (iff), die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB) und die Bürgerbewegung Finanzwende nun darauf, dass die Bundesregierung ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle einführt.

Aktuell hat nur sicheren Anspruch auf eine Beratung, wer Sozialhilfe bezieht. Die Kommunen entscheiden, wer darüber hinaus kostenlosen Zugang erhalten kann. Außen vor bleiben oft Erwerbstätige, Studierende oder Rentner. „Dabei wäre es gerade in Zeiten massiv steigender Lebenshaltungskosten wichtig, durch frühzeitige Beratung eine drohende Überschuldung bei Privathaushalten abzuwehren“, erklärt Ines Moers von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung.

Die drei Organisationen – Finanzwende, die BAG-SB und das iff – machen sich deshalb für ein Recht auf kostenlose Schuldnerberatung für alle und dessen Verankerung im Sozialgesetzbuch stark. „Egal ob selbstständige Bäckerin oder angestellter Friseur: Wer Schuldnerberatung braucht, muss sie kostenlos bekommen können,“ unterstreicht Michael Möller von der Bürgerbewegung Finanzwende. Die drei Vereine fordern schnelles Handeln von der Bundesregierung. Aktuell würden immer mehr Menschen wegen stark steigender Lebenshaltungskosten unverschuldet in finanzielle Notsituationen geraten. 

Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2023

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick über kommende Änderungen im Sozialrecht. Die Überschriften:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld statt „Hartz IV“)
  • Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wohngeldgesetz

Sowie jeweils im Gesetzesvorhaben befindlich:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und KiTaG

Bürgerbeauftragte Schleswig-Holsteins informiert über wichtige Änderungen im Sozialrecht im Jahr 2023

Die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein, Samiah El Samadoni, gibt einen Überblick über kommende Änderungen im Sozialrecht. Die Überschriften:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld statt „Hartz IV“)
  • Sozialhilfe
  • Kindergeld
  • Kinderzuschlag
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Unterhaltsvorschussgesetz
  • Gesetzlichen Krankenversicherung
  • Wohngeldgesetz

Sowie jeweils im Gesetzesvorhaben befindlich:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) und KiTaG

Bundestag beschließt Strom- und Gaspreisbremse

Die von den Koalitionsfraktionen ins Auge gefassten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom können nach dem Willen der Bundestagsmehrheit nun greifen. Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzten ihre Vorhaben in namentlicher Abstimmung durch. Für den Gesetzentwurf „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ (20/4683) stimmten heute 370 Abgeordnete. 256 Parlamentarier votierten gegen die Vorlage, 33 enthielten sich. Einen Gesetzentwurf  „zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ (20/4685) nahm das Parlament mit 373 Ja-Stimmen bei 187 Nein-Stimmen und 101 Enthaltungen an.

Die Preisbremsen für Erdgas und Wärme sollen die steigenden Energiekosten und die schwersten Folgen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen abfedern, heißt es im Koalitionsentwurf. 

Durch die Strompreisbremse sollen Stromverbraucherinnen und Stromverbraucher bis zum 30. April 2024 bei den Strompreisen entlastet werden (20/4685). Auch wenn die Großhandelspreise für Strom zuletzt zurückgegangen seien, verblieben die Strompreise in Deutschland und Europa weiterhin auf einem deutlich höheren Niveau als vor der Krise, wird zur Begründung angeführt. 

Quelle und mehr: Bundestag

Auch Heimbewohner können Anspruch auf Corona-Einmalzahlung haben

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.11.2022, Aktenzeichen L 2 SO 1183/22.

Zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie in Zusammenhang stehenden Mehraufwendungen können auch in stationären Heimen lebende Leistungsberechtigte vom Sozialhilfeträger eine Einmalzahlung von 150 € beanspruchen, wenn sie im Mai 2021 einen Barbetrag und eine Bekleidungspauschale bezogen haben.

Diese stellten Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII (als eine Voraussetzung für den Anspruch auf eine Covid-19-Einmalzahlung nach § 144 S. 1 SGB XII) dar. Obwohl die Leistungen der Stadt S an den K auf ein Konto des Pflegeheims überwiesen wurden, seien die Bekleidungsbeihilfe und der Barbetrag an K ausgezahlt worden. Denn K habe Barbetrag und Bekleidungspauschale zur persönlichen Verfügung gestanden und einen Anspruch gegen das Heim auf Überlassung dieser Beträge zu seiner freien Verfügung gehabt. Insofern sei somit von einer Auszahlung dieser Beträge an K auszugehen. Der Senat hat die Revision an das Bundesozialgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Quelle: PM des Gerichts

 Koordinierungsstelle Schuldnerberatung in Schleswig-Holstein: Update der Info-Broschüre SCHULDENFREI

Die seit 2005 von der Koordinierungsstelle herausgegebene Broschüre wird in der Neuauflage 2022 bunter. Nicht nur der Name ist neu, sondern auch das Design. Auch der Inhalt wurde einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, wobei die bisherige Struktur unverändert geblieben ist

Die Broschüre “SCHULDENFREI – Schuldnerberatung als professionelle Hilfe in Schleswig-Holstein” führt in verständlicher Sprache in die Arbeit der Schuldnerberatung ein.

Zu Beginn steht weiterhin die Einführung in das Thema “Verschuldung, Überschuldung und die Folgen” sowie die Darstellung der Sozialen Schuldnerberatung als professionelle Hilfe mit der Übersicht aller in Schleswig-Holstein anerkannten und von der Landesregierung geförderten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Die Broschüre beinhaltet einen neuen Teil “Wie läuft die Beratung ab?”, der den Ablauf einer Beratung in übersichtlicher Form darstellt. Darin enthalten sind auch praktische Tipps zur Vorbereitung auf das erste Gespräch.

Quelle und mehr: www.schuldnerberatung-sh.de/infoservice/info-broschuere-schuldenfrei.html