Der Bundestag berät am Freitag, 8. Juli 2022, auf Verlangen der Fraktion Die Linke über Armut in Deutschland. In einer Aktuellen Stunde zu dem Thema „13,8 Millionen arme Menschen im Land – Konsequenzen aus dem Paritätischen Armutsbericht 2022“ [dazu hier] findet eine einstündige Aussprache statt. – Quelle
Autor: LAG Schuldnerberatung Hamburg
Birgit Knaus zu “Schulden beim Finanzamt”
Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden beim Finanzamt” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schulden-beim-finanzamt/.
Dort wird auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 bzgl. der Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Bezug genommen. Leider fehlt der Link, daher hier und vgl. auch unsere Meldung vom 1.3.2021.
Vgl. auch Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger (AGSBV).
Birgit Knaus zu “Schulden beim Finanzamt”
Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden beim Finanzamt” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schulden-beim-finanzamt/.
Dort wird auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 27.01.2021 bzgl. der Kriterien für die Entscheidung der Finanzverwaltung über einen Einigungsversuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Bezug genommen. Leider fehlt der Link, daher hier und vgl. auch unsere Meldung vom 1.3.2021.
Vgl. auch Information zur Kontenpfändung durch öffentliche Gläubiger (AGSBV).
vzbv: “Verbraucherschutz bei Nullprozent-Finanzierungen sicherstellen”
Elektromärkte, Möbelgeschäfte und Autohäuser bieten ihre Produkte oft zum Kauf mit zinsloser Finanzierung an. Für diese Nullprozent-Finanzierungen gelten grundsätzlich keine verbraucherschützenden Vorgaben, weil sie nicht Teil der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie sind. Lediglich auf nationaler Ebene sind einige Schutzvorschriften festgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, Nullprozent-Finanzierungen in die EU-Richtlinie aufzunehmen, damit auch für diese Kreditform alle Schutzvorschriften gelten.
„Nullprozent-Finanzierungen sollen Verbraucherinnen und Verbrauchern Käufe ermöglichen, auch wenn die Liquidität dafür gerade nicht ausreichend vorhanden ist. Der vzbv sieht allerdings deutliche Probleme damit. Denn für Verbraucherinnen und Verbraucher kann es zum Nachteil werden, dass diese Kreditform schwächer reguliert ist. (mehr …)
SG Köln zu den Passbeschaffungskosten für einen zugewanderten Menschen nach § 21 Abs. 6 SGB II
Aus der Entscheidung des SG Köln vom 17. Mai 2022 – S 15 AS 4356/19 – hier als Scan:
“Rechtsgrundlage für den Anspruch des Klägers ist § 21 Abs. 6 SGB II. Danach wird bei Leistungsberechtigten ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, besonderer Bedarf besteht; bei einmaligen Bedarfen ist weitere Voraussetzung, dass ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 ausnahmsweise nicht zumutbar oder wegen der Art des Bedarfs nicht möglich ist. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
Bei den Aufwendungen für die Ausweispapiere handelt es sich mit Blick auf die Gültigkeitsdauer um einmalige Aufwendungen (vgl. BS, Urteil vom 29.05.2019 – B 8 SO 8/17 R). (mehr …)
iff-Überschuldungsreport 2022 veröffentlicht
Der iff-Überschuldungsreport 2022 ist veröffentlicht!
Infolge der Covid-19 Pandemie sind bereits viele Haushalte mit erhöhten Energiekosten konfrontiert. Pandemiebedingt kam es in vielen Haushalten zu einem höheren Verbrauch als üblich, die derzeitig stetig steigenden Energiepreise verschärfen die Lage. Im Berichtsjahr 2021 sind in 45,9 Prozent der untersuchten Fälle die Überschuldungssituationen auf Ereignisse zurückzuführen, die von den Betroffenen nur schwer beeinflusst werden können. – Quelle und mehr: iff
SGB II – “Sanktionsmoratorium” vom 1.7.2022 an für ein Jahr
Heute wurde im Bundesgesetzblatt das Elfte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch bekannt gegeben (BGBl. I Nr. 20, 921; offeneGesetze.de). Im neuen § 84 SGB II heisst es dann:
Übergangsregelung zu Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen
(1) § 31a ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 nicht anzuwenden.
(2) § 32 ist bis zum Ablauf des 1. Juli 2023 mit der Maßgabe anzuwenden, dass Leistungen erst nach einem wiederholten Meldeversäumnis zu mindern sind. (mehr …)
AG SBV: Abfrage zur Nutzung digitaler Angebote
Die AG SBV hat eine Umfrage erstellt und bittet um Teilnahme bis zum 22.7.2022.
“Schuldnerberatung beruht auf einem sozialarbeiterischen Grundverständnis und stellt den persönlichen Kontakt und die Kooperation zwischen Ratsuchenden und Beratenden in den Mittelpunkt der Beratung. Doch schon längst ist der Beratungsalltag nicht mehr ausschließlich analog: Erstberatungen und Terminvereinbarungen erfolgen oftmals telefonisch. Informationen werden im Internet bereitgestellt und die Kommunikation erfolgt per E-Mail.
Der technologische Wandel birgt grundsätzlich große Potenziale für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung – diese können aber auch mit Risiken verbunden sein. Der „Digitalisierungsschock“ infolge der Covid-19-Pandemie hat bereits neue Beratungsformen ausgelöst. (mehr …)
OLG Karlsruhe zum Ausschluss der Vollstreckung der Einziehung: Entreicherungseinwand in Altfällen bleibt möglich
Der § 459g Abs. 5 StPO wurde bekanntlich mit Wirkung zum 1.7.2021 geändert, nämlich der Fall der Entreicherung (“soweit der Wert des Erlangten nicht mehr im Vermögen des Betroffenen vorhanden ist”) gestrichen (Synopse). Das ist sehr problematisch – siehe Stellungnahme der BAG-SB.
Zumindest für die Altfälle weist nun das OLG Karlsruhe, 25.05.2022 – 1 Ws 122/22, einen Lösungsweg. Aus der Entscheidung:
“II.2 Der angefochtene Beschluss ist aufzuheben und anzuordnen, dass die weitere Vollstreckung des mit Urteil des Landgerichts S. vom 18.06.2021 angeordneten Verfalls von Wertersatz i.H.v. 265.300 € unterbleibt, weil die Strafvollstreckungskammer ihrer Entscheidung nicht das für diesen Fall gem. § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 StGB anzuwendende mildeste Gesetz (§ 459g StPO a.F.) zugrunde gelegt hat (mehr …)
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…: Gemeinsame Stellungnahme AK InkassoWatch, BAG-SB und VZ NRW
Das BMJ plant Änderungen im Inkassorecht (siehe Referentenentwurf “Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen…” -> Inkassoaufsicht soll beim Bundesamt für Justiz zentralisiert werden).
Dazu gibt es nun eine Stellungnahme des Arbeitskreises InkassoWatch, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. und der Verbraucherzentrale NRW. Das Vorhaben wird grundsätzlich begrüßt, jedoch werden auch einige Änderungen vorgeschlagen.