SG Oldenburg meint: Hartz IV Sätze trotz Inflation weiter verfassungsgemäß

Aus einer PM des SG Oldenburg: Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. (…)

Nach den Ausführungen des Gerichtes seien die Regelsätze nach dem SGB II auch zum 01.01.2022 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß angepasst worden. (mehr …)

Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig: Paritätischer fordert Anhebung der Grundsicherung

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen. (mehr …)

hamburger arbeit GmbH sucht Beraterin / Berater (m/w/d) für die Schuldner- und Insolvenzberatung

Update: Die Bewerbungsfrist wurde verlängert bis zum 04.04.2022.


Die Schuldner- und Insolvenzberatung der hamburger arbeit GmbH unterstützt seit über 15 Jahren im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen bei der Bewältigung ihrer Schuldenprobleme. Neben der Überwindung von Überschuldung ist auch die Vermeidung von Verschuldung durch verschiedene Präventionsangebote Gegenstand unserer Tätigkeit. Als nach § 305 InsO anerkannte geeignete Stelle bieten wir offene Beratungsangebote, langfristige Einzelberatung, verhandeln mit Gläubigern, bereiten bei Bedarf das Insolvenzverfahren vor und führen Informationsveranstaltungen und Präventionsangebote durch.

Zur Verstärkung unseres Teams Schuldner- und Insolvenzberatung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schuldnerberaterin oder einen Schuldnerberater (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit für unseren Standort in Eilbek. Vergütung nach E 9b TV-AVH. Frist: 23.02.2022 04.04.2022. Zur Stellenausschreibung.

FHH / BA Eimsbüttel sucht Berater:in in der Schuldner- und Insolvenzberatung der Straffälligen- und Gerichtshilfe

Das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe nimmt in Hamburg bezirksübergreifend die vielfältigen Aufgaben der ambulanten staatlichen Straffälligenhilfe wahr. 

Ein spezielles Angebot bietet die Schuldnerberatungsstelle des Fachamtes. Wir beraten verschuldete Bürger:innen, die Bewährungshelfer:innen unterstellt sind und das Angebot freiwillig nutzen. Damit fördern wir die Resozialisierung.

Es gibt eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen (Bezahlung nach Entgeltgruppe S12 TV-L). Bewerbungsfrist: 21.2.2022. Zur Stellenausschreibung.

BAKinso e. V.: Stellungnahme zur Länderumfrage „Modernisierung des Insolvenzrechtes“ des Bayrischen Staatsministeriums für Justiz v. 28.10.2021

Der Bundesarbeitskreis Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.) hat eine Länderumfrage des Bayrischen Staastministeriums veröffentlicht und seine Stellungnahme dazu. Die Stellungnahme ist auch in der aktuellen ZVI (Seite 41) zu finden.

Einige Themen:

  • Einführung einheitlicher Antrags- und Verzeichnis-Formulare auch in IN-Verfahren
  • Übertragung der IK-Verfahren auf die Rechtspfleger
  • Straffung des Verfahrensablaufs bei Restschuldbefreiung
  • Klarstellung hinsichtlich der Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen (mehr …)

LSG Thüringen: Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist eine Aufrechnung / Verrechnung nach §§ 51, 52 SGB I grundsätzlich nicht mehr möglich

Thüringer Landessozialgericht, 08.06.2021, L 12 R 331/18. Aus der Entscheidung:

“(Rn. 34): Im Zeitpunkt des Erlasses des vorliegend angefochtenen Verrechnungsbescheids vom 9. Juni 2015 fehlte es an einer Verrechnungslage analog § 387 BGB. Infolge der mit Beschluss des AG G. vom 10. Oktober 2012 – 8 IN 517/017 erteilten Restschuldbefreiung hat sich die Beitragsforderung der Beigeladenen in eine Naturalobligation, d. h. in eine unvollkommene Verbindlichkeit umgewandelt (vgl. BSG, Urteil vom 16. Dezember 2015 – B 12 KR 19/14 R und BSG, Urteil vom 14. März 2013 – B 13 R 5/11 R). Die Forderung ist weiterhin erfüllbar, eine Erfüllung kann aber nicht erzwungen werden bzw. rechtlich durchgesetzt werden. Eine unvollkommene Verbindlichkeit ist tauglicher Rechtsgrund, die Erfüllung einer Forderung zu behalten, sie ist aber nicht geeignet Erfüllung verlangen zu können. Eine solche Verbindlichkeit begründet keine Verrechnungslage analog § 387 BGB. Ob die Restschuldbefreiung von Amts wegen oder nur auf Einrede – wie bei der Verjährung – zu beachten ist, kann vorliegend dahinstehen. Der Kläger hat schon im Anhörungsverfahren darauf hingewiesen, dass die erteilte Restschuldbefreiung einer Verrechnung entgegenstehe. (mehr …)

Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass im Fall einer Geschäftsschließung, die aufgrund einer hoheitlichen Maßnahme zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie erfolgt, grundsätzlich ein Anspruch des Mieters von gewerblich genutzten Räumen auf Anpassung der Miete wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 1 BGB in Betracht kommt. Urteil vom 12. Januar 2022 – XII ZR 8/21.- Pressemitteilung des Gerichts

Diakonie: Damit bei niemandem das Licht ausgeht und die Heizung kalt bleibt – Sozial-ökologisches Existenzminimum sichern

Die steigenden Energiepreise treffen Menschen mit geringen Einkommen besonders hart. Sie geben schon jetzt zehn Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnenergie aus, in der höchsten Einkommensklasse wird dafür weniger als die Hälfte ausgegeben – so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts. Darum fordert die Diakonie einen zusätzlichen Energiezuschuss bei existenzsichernden Leistungen, der die Preissteigerungen ausgleicht.

Diakonie Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide: “Inflation und Klimaschutz dürfen Arme nicht weiter belasten. Es braucht grundsätzlich ein sozial-ökologisches Existenzminimum, damit bei niemandem das Licht ausgeht und die Heizung kalt bleibt, sondern alle Zugang zu lebensnotwendigen Energie-Ressourcen haben. Die Leistungen bei Hartz IV sind schon jetzt unzureichend, auch die minimale Erhöhung zum Jahreswechsel von 0,7 Prozent ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten lächerlich. (mehr …)

Statistisches Bundesamt: Haushalte mit Einkommen unter 1 300 Euro geben anteilig am meisten für Strom, Heizung und Warmwasser aus

Der Anteil der Kosten für Wohnenergie an den Gesamtausgaben privater Haushalte hängt stark vom jeweiligen Nettoeinkommen ab. Im Jahr 2020 gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1 300 Euro im Schnitt 95 Euro für Wohnenergie aus. Das entsprach einem Anteil von 9,5 % an den Konsumausgaben insgesamt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Haushalte der höchsten Einkommensklasse, also mit monatlich mindestens 5 000 Euro, gaben zwar mit durchschnittlich 206 Euro deutlich mehr für Wohnenergie aus. Der Anteil an den privaten Konsumausgaben war mit 4,7 % allerdings nicht einmal halb so hoch wie bei den Haushalten der niedrigsten Einkommensklasse. (mehr …)