LSG Hamburg zur Anerkennung von Kosten der Unterkunft und Heizung bei Verwandten

Das Landessozialgericht Hamburg hat am 10.09.2021 unter dem Aktenzeichen: L 4 AS 155/20 ein lesenswertes Urteil gefällt.

Aus der Entscheidung:

(Rn. 19:) Auch Mietverhältnisse unter Verwandten oder Angehörigen können im Rahmen von § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung führen. Entscheidend ist, ob ein rechtlicher Bindungswille der Vertragsparteien im Rahmen eines Mietverhältnisses besteht. Bei der vorgegebenen vertraglichen Verpflichtung darf es sich nicht um ein sogenanntes Scheingeschäft im Sinne von § 117 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) handeln. (mehr …)

BGH zur Versagung der Restschuldbefreiung wegen unrichtiger Angaben in einem Vergleichsangebot

Die Entscheidung BGH, 18.11.2021, IX ZB 1/21, dürfte Pflichtlektüre sein. Der gerichtliche Leitsatz lautet:

Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn sie im Rahmen eines Vergleichsangebots erfolgen.

Aus der Entscheidung:

Eine schriftliche Erklärung des Schuldners liegt auch dann vor, wenn er die entsprechenden Erklärungen nicht selbst formuliert hat, sondern durch einen Dritten hat abfassen lassen. Der Versagungstatbestand des § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO setzt kein vom Schuldner unterzeichnetes eigenhändiges Schriftstück voraus. (mehr …)

AG Ludwigshafen zur Versagung der Restschuldbefreiung nach § 290 InsO

In den frisch erschienenen aktuellen Ausgabe der BAG-SB Informationen wird u.a. die Entscheidung AG Ludwigshafen, Beschluss 3a IK 67/14 Sp vom 26.04.2021 vorgestellt.

Mit diesem Beschluss hat das AG Ludwigshafen diverse Anträge, einem Schuldner die Restschuldbefreiung zu versagen, abgelehnt. Der Beitrag ist auch unter www.butenob.de/m/bag-2021-206 nachlesbar.

DGB: Kurzarbeit mit Hartz IV Leistungen aufstocken – Dein gutes Recht!

Kurzarbeit sichert viele Arbeitsplätze. Doch Beschäftigte in Kurzarbeit müssen teils erhebliche Einkommenseinbußen verkraften. Wer vorher wenig verdient hat, dem reicht das Kurzarbeitergeld allein oftmals nicht für den Lebensunterhalt. Hartz IV kann hier helfen. Der DGB zeigt, welche Sonderregelungen es für KurzarbeiterInnen gibt, die den Antrag einfacher und “stressfreier” machen.

Mehr auf der Seite des DGB.

Bundestag: Antrag der Linken zur Existenzminimum-Sicherung abgelehnt

Der Bundestag hat gestern nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ (20/100) abgelehnt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Einen weiteren Antrag der Linken mit dem Titel „Würde und Teilhabe ernst nehmen – Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Bürgergeld“ (20/271) überwies das Parlament zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Quelle und mehr: Bundestagsmeldung

SPD-Fraktion NRW: “Wir wollen, dass es einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gibt.”

Pressemitteilung SPD-NRW: “Die Zahl der Insolvenzverfahren von Verbraucherinnen und Verbrauchern in NRW ist im Oktober 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat um 322,5 Prozent auf 1 580 Anträge gestiegen. Das geht aus Zahlen hervor, die IT NRW heute veröffentlicht hat. Hierzu erklärt Inge Blask, verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Landtag NRW:

„Corona verschärft die Überschuldung der Menschen. Dies zeigt sich an den vollen Beratungsstellen und den langen Wartezeiten für einen Beratungstermin in einer Schulden- und Insolvenzberatungsstelle. Kurzarbeit und Jobverlust haben die finanziellen Reserven vieler Betroffener aufgebraucht. Zudem wächst die finanzielle Belastung durch Miet- und Energieschulden. Den überschuldeten Menschen im Land muss dringend geholfen werden. Denn ihre Situation ist dramatisch.

Wir treten für eine bessere Hilfe bei Überschuldung ein. Wir wollen, dass es einen Rechtsanspruch auf Schuldnerberatung gibt. (mehr …)

DRK Landesverband Hamburg e.V. sucht Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (30 Std./Woche), HH-Lokstedt, unbefristet

Der DRK Landesverband Hamburg e.V. ist als anerkannter Spitzenverband der Freien Wohl­fahrtspflege einer der größten Anbieter für soziale Dienstleistungen in Hamburg. Für unsere DRK Gesellschaft für soziale Beratung und Hilfe mbh suchen wir Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt als

Verwaltungsmitarbeiter (m/w/d) in Teilzeit (30 Std./Woche) zum 15.01.2022 oder später. Die Stelle ist unbefristet.

Zu den Aufgaben gehören

  • Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in unserer Schuldner- und Insolvenzberatung bei administrativen und organisatorischen Vorgängen
  • Anträge ggü. Behörden gemeinsam mit Ratsuchenden stellen
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben wie z.B. Schriftverkehr, Abrechnungen und Dokumentation von Vorgängen

Mehr unter: www.drk-hamburg.de/stellenboerse/

AG Dortmund: auch im Fall des § 300 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 InsO aF (vorzeitige Restschuldbefreiung nach 5 Jahren) muss die Berichtigung bereits innerhalb der 5 Jahre erfolgt sein

Das AG Dortmund widerspricht LG Darmstadt, 17.06.2021, 5 T 146/21 (dazu: unsere Meldung vom 30.7.2021).

Siehe Amtsgericht Dortmund, 260 IK 90/16, 20.10.2021. Daraus:

“Gem. der Vorschrift des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO geht die Tilgung der Kosten (dort S.2, 1. Hs.) den Möglichkeiten/Zeitpunkten der Verkürzung des Verfahrens (dort S. 2, 2. Hs. Ziff. 1 – 3) voran, so dass die Tilgung der Kosten vor den jeweiligen Zeitpunkten der unter Ziff. 1 – 3 genannten Möglichkeiten/Fristen als zwingende Voraussetzung zur Erlangung einer vorzeitigen Restschuldbefreiung anzusehen ist. (mehr …)

Abgesetzt: Bundestagsdebatte über Linken-Antrag zur Existenzminimum-Sicherung (Inflationsausgleich)

Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Die Linke (20/100), den der Bundestag ursprünglich am Donnerstag, 9. Dezember 2021, erstmals eine halbe Stunde lang beraten wollte. Die Debatte zu der Vorlage wurde jedoch von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, die Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2022 aufzuheben einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die jährliche Fortschreibung der Regelbedarfe gemäß nach Paragraf 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) neu formuliert. Die Regelbedarfe sollen zum 1. Januar 2022 mit einer der aktuellen Preisentwicklung entsprechenden Veränderungsrate, also in Höhe von mindestens fünf Prozent, fortgeschrieben werden. (mehr …)

Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung

Hier der Hinweis auf die BA-Weisung 202111008 vom 26.11.2021 – Änderung der §§ 38 und 141 SGB III – Neuregelung zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung und zur elektronischen Arbeitslosmeldung.

Mit den am 01.01.2022 in Kraft tretenden Änderungen, betreffend die § 38 SGB III „Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden“ und § 141 SGB III „Persönliche Arbeitslosmeldung“ des „Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung (PDF)“ („Arbeit-vonmorgen-Gesetz“), werden die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung sowie die Arbeitslosmeldung neu angepasst.