7-Punkte-Plan gegen die Energiepreiskrise

Ein Bündnis aus Mieter-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. (Quelle und mehr: DMB)

Positionspapier „Einkommensarme Haushalte schützen & Klimaschutz stärken“

Die sieben Punkte:

  • Strom- und Gassperren verhindern
  • Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten
  • (mehr …)

Bayern fordert härtere Strafen für überhöhte Mieten

Aus dem Bundesrat: Mietwucher soll härter bestraft werden. Dies fordert Bayern mit einem Gesetzesantrag, der am 11. Februar 2022 auf der Tagesordnung des Plenums steht.

Das Land schlägt vor, den Bußgeldrahmen für unangemessen hohe Mietforderungen auf 100.000 Euro zu verdoppeln. Das geltende Bußgeld von 50.000 Euro sei angesichts des anhaltend knappen Wohnungsmarktes nicht mehr zeitgemäß, erklärt Bayern. (mehr …)

Arbeitskreis InkassoWatch: „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG

Der Arbeitskreis InkassoWatch beobachtet, dass einige Inkasso-Dienstleister den „Übergang“ vom einfachen Inkassofall mit 0,5xRVG zum Inkasso-Regelfall mit 0,9xRVG in bedenklicher Weise verkürzen – für den Arbeitskreis eine Missachtung der Intentionen des Gesetzgebers. Siehe

Birgit Knaus: Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit

Hier der Hinweis auf den Beitrag “Schulden von Minderjährigen bei der Bundesagentur für Arbeit” von Birgit Knaus unter https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/minderjaehrigen-schulden-ba/.

Siehe auch Bundesagentur für Arbeit hat gegenüber 517.669 Minderjährigen offene Forderungen mit einem Gesamtbetrag von 173.671.919 Euro und Zur Beschränkung der Minderjährigenhaftung (§ 1629a BGB) bei ALG II-Rückforderungen – Teil 2: Spontanberatung + Verschulden.

Umfrage der AG SBV: „Situation der Schuldnerberatung – Februar 2022″

infodienst-schuldnerberatung.de: “Die Pandemie hat viele Menschen in eine schwierige finanzielle Notlage gebracht. Trotz rückläufiger Zahlen erwartet auch die Creditreform, dass sich in Zukunft wieder mehr Haushalte verschulden und überschulden werden.

So ergab die Umfrage der AG SBV im Juli 2021, dass sich die Anzahl der Anfragen im Vergleich zum Zeitraum vor der Pandemie bei zwei Drittel der befragten Beratungsstellen erhöht hat. Fast 50 Prozent der Beratungsstellen berichteten von einem Anstieg zwischen zehn und dreißig Prozent; rd. ein Fünftel beobachtete sogar eine Zunahme des Beratungsbedarfs um mehr als 30 Prozent. Deutlich wurde, dass ein erhöhter Informations- und Aufklärungsbedarf von (Solo-)Selbstständigen (44 Prozent), von Personen in Kurzarbeit (41 Prozent) und Erwerbstätigen (33 Prozent) besteht. (mehr …)

SG Oldenburg meint: Hartz IV Sätze trotz Inflation weiter verfassungsgemäß

Aus einer PM des SG Oldenburg: Das Sozialgericht Oldenburg hat am 17.01.2022 (Aktenzeichen S 43 AS 1/22 ER) entschieden, dass trotz der stark gestiegenen Inflation in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2021 die Regelsätze nach dem SGB II (Hartz IV) weiterhin als verfassungsgemäß angesehen werden können. (…)

Nach den Ausführungen des Gerichtes seien die Regelsätze nach dem SGB II auch zum 01.01.2022 unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß angepasst worden. (mehr …)

Hartz IV Regelsatz um mehr als 50 Prozent zu niedrig: Paritätischer fordert Anhebung der Grundsicherung

Ein armutsfester Regelsatz müsste nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle aktuell 678 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen betragen und damit um mehr als 50 Prozent höher liegen als die derzeit gewährten Leistungen in der Grundsicherung. Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass der Regelsatz durch statistische Tricks willkürlich klein gerechnet wurde. Die jüngste Anpassung zum 1.1.2022 um lediglich drei Euro auf aktuell 449 Euro gleiche zudem nicht einmal die Preisentwicklung aus, führe damit sogar zu realen Kaufkraftverlusten und sei im Ergebnis verfassungswidrig. Der Paritätische appelliert an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, für eine bedarfsgerechte Anpassung der Regelsätze zu sorgen. Kurzfristig fordert der Verband eine Soforthilfe für Menschen in der Grundsicherung von monatlich 100 Euro pro Person, um wenigstens die pandemiebedingten Mehrkosten und die Inflation auszugleichen. (mehr …)

hamburger arbeit GmbH sucht Beraterin / Berater (m/w/d) für die Schuldner- und Insolvenzberatung

Update: Die Bewerbungsfrist wurde verlängert bis zum 04.04.2022.


Die Schuldner- und Insolvenzberatung der hamburger arbeit GmbH unterstützt seit über 15 Jahren im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg Menschen mit geringem Einkommen bei der Bewältigung ihrer Schuldenprobleme. Neben der Überwindung von Überschuldung ist auch die Vermeidung von Verschuldung durch verschiedene Präventionsangebote Gegenstand unserer Tätigkeit. Als nach § 305 InsO anerkannte geeignete Stelle bieten wir offene Beratungsangebote, langfristige Einzelberatung, verhandeln mit Gläubigern, bereiten bei Bedarf das Insolvenzverfahren vor und führen Informationsveranstaltungen und Präventionsangebote durch.

Zur Verstärkung unseres Teams Schuldner- und Insolvenzberatung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Schuldnerberaterin oder einen Schuldnerberater (m/w/d) in Vollzeit/Teilzeit für unseren Standort in Eilbek. Vergütung nach E 9b TV-AVH. Frist: 23.02.2022 04.04.2022. Zur Stellenausschreibung.

FHH / BA Eimsbüttel sucht Berater:in in der Schuldner- und Insolvenzberatung der Straffälligen- und Gerichtshilfe

Das Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe nimmt in Hamburg bezirksübergreifend die vielfältigen Aufgaben der ambulanten staatlichen Straffälligenhilfe wahr. 

Ein spezielles Angebot bietet die Schuldnerberatungsstelle des Fachamtes. Wir beraten verschuldete Bürger:innen, die Bewährungshelfer:innen unterstellt sind und das Angebot freiwillig nutzen. Damit fördern wir die Resozialisierung.

Es gibt eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen (Bezahlung nach Entgeltgruppe S12 TV-L). Bewerbungsfrist: 21.2.2022. Zur Stellenausschreibung.