“Nach Einschätzung der Bundesregierung wird sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2021 deutlich erhöhen.”

Hier der Hinweis auf Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Reinhard Houben, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/26765 – Aktueller Stand gemeldeter Insolvenzen und Maßnahmen der Bundesregierung, aus dem das Zitat aus der Überschrift stammt.

Noch einmal: Verbraucherinsolvenz-Antragsformular

In 10 Tagen läuft die Übergangsfrist des § 2a VbrInsFV ab, nachdem die alten Formulare weiterhin genutzt werden können. Vor diesem Hintergrund fragen sich einige: wann kommen die neuen Formulare?

Das ist allerdings ein Scheinproblem! Denn die neuen Formulare sind schon längst da. Sie stehen unter https://www.gesetze-im-internet.de/vbrinsvv/anlage.html. Dort wurden die Änderungen des RSB-Verkürzungsgesetzes eingearbeitet und mehr ist auch gar nicht erforderlich. So sieht es auch das IFF.

I. Mögliche Irritationen: (mehr …)

DAV/AG InsoR: “Keine coronabedingte Welle bei Verbraucherinsolvenzen zu erwarten”

Die Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein (DAV) geht davon aus, dass es nicht zu einem massiven Anstieg der Insolvenzen von Verbrauchern und Kleinselbstständigen als Folge der Corona-Pandemie kommen wird. Das hob sie auf dem aktuell stattfindenden Deutschen Insolvenzrechtstag hervor.

Die aktuellen Insolvenzen kleinerer Selbständiger, von Kleinstunternehmen und Freiberuflern sind in der Regel keine reinen „Corona-Insolvenzen“. Andere Gründe, etwa bereits zuvor bestehende Liquiditätsschwierigkeiten oder Faktoren wie eine schwere Erkrankung kommen meist hinzu. Die Corona-Krise ist zwar bisweilen der Auslöser, aber nicht der Grund.  (mehr …)

Justizministerin Lambrecht auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag: Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch für Verbraucher war eine Frage der Gerechtigkeit

Auf dem heute eröffneten 18. Deutschen Insolvenzrechtstag stellt BM Justiz Lambrecht klar, dass die Restschuldbefreiung nach drei Jahren auch für Verbraucher eine Frage der Gerechtigkeit war, da jeder eine zweite Chance verdient habe. – Twitter

FES-Studie: “Private Überschuldung in Deutschland – Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Zukunft der Schuldnerberatung”

Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) hat ein Team von Wissenschaftler_innen beauftragt, das Ausmaß privater Überschuldung in Deutschland empirisch belastbar zu untersuchen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu ermit-teln und aus den Ergebnissen politische Empfehlungen abzuleiten.

Die entsprechende Studie wurde von Dr. Dieter Korczak (GP-Forschungsgruppe), Dr. Sally Peters und Dr. Hanne Roggemann (beide vom IFF) erstellt und ist unter https://www.fes.de/studie-private-verschuldung-in-deutschland abrufbar. (mehr …)

FG Hamburg hat keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge nach § 240 AO

Das Finanzgericht Hamburg hat mit Urteil vom 01.10.2020, 2 K 11/18, entschieden – Leitsätze:

  1. Die gegen die Höhe der Zinsen gem. § 238 AO erhobenen verfassungsrechtlichen Zweifel lassen sich nicht auf Säumniszuschläge übertragen.
  2. Den vorwiegend als Druckmittel konzipierten Säumniszuschlägen lässt sich ein fester typisierter Zinssatz nicht verlässlich entnehmen.

Die Sache ist beim Bundesfinanzhof anhängig, VII R 55/20. Siehe auch Finanzgericht Münster, 12 V 3395/20 AO.

Siehe zum Thema www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?s=säumniszuschl