Basiskonto! Das Zahlungskontengesetz tritt am 18. Juni 2016 in Kraft

Am 18. Juni 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (kurz Zahlungskontengesetz ZKG) in Kraft. Damit erhält gemäß § 31 Abs. 1 ZKG jeder Berechtigte einen Anspruch auf ein Basiskonto. Die nunmehr explizite Verpflichtung der Banken zur Einrichtung eines Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen soll der Diskriminierung wegen fehlenden oder zu geringen Einkommens, sozialem Status oder Wohnsitz entgegenwirken.

Basiskonto! Das Zahlungskontengesetz tritt am 18. Juni 2016 in Kraft

Am 18. Juni 2016 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (kurz Zahlungskontengesetz ZKG) in Kraft. Damit erhält gemäß § 31 Abs. 1 ZKG jeder Berechtigte einen Anspruch auf ein Basiskonto. Die nunmehr explizite Verpflichtung der Banken zur Einrichtung eines Kontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen soll der Diskriminierung wegen fehlenden oder zu geringen Einkommens, sozialem Status oder Wohnsitz entgegenwirken.

LAG SB Rheinland-Pfalz – Präsentation des Vortrags von Prof. Groth – „Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung?

 Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz e.V. veranstaltete am 24.5.2016 eine Fortbildung zum Thema: „Back to the roots“ - oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung? Aspekte für eine Schuldnerberatungsagenda 2020 - „Wenn man nicht weiß woher man kommt, weiß man auch nicht wo es hingehen soll!?“
Hier finden sie die Präsentation von Prof. Groth.

LAG SB Rheinland-Pfalz – Präsentation des Vortrags von Prof. Groth – „Back to the roots“ – oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung?

 Die Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung in Rheinland-Pfalz e.V. veranstaltete am 24.5.2016 eine Fortbildung zum Thema: „Back to the roots“ - oder wohin geht die Entwicklung der Schuldnerberatung? Aspekte für eine Schuldnerberatungsagenda 2020 - „Wenn man nicht weiß woher man kommt, weiß man auch nicht wo es hingehen soll!?“
Hier finden sie die Präsentation von Prof. Groth.