EU-Provisionsverbot gescheitert: Verbraucher:innen haben das Nachsehen

<p>Provisionen können die Qualität von Finanzanlagen aus Verbrauchersicht negativ beeinflussen: Oft werden teure und unflexible Finanzanlagen verkauft. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) macht sich bereits seit Jahren für ein Provisionsverbot beim Verkauf von Finanzanlageprodukten stark. Die Europäische Kommission hat entgegen ursprünglicher Pläne nun eine Strategie vorgelegt, die nur ein teilweises Provisionsverbot vorsieht. Beim Vertrieb von Fonds und Lebensversicherungen sollen Provisionen weiterhin möglich bleiben. Der vzbv hält die Pläne der EU-Kommission für unzureichend. Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv, kommentiert.</p>

Regulierung des Grauen Kapitalmarkts ist überfällig

&lt;p&gt;Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert den Vertrieb von Anlagen des sogenannten Grauen Kapitalmarkts schon lange. Diese sind im Vergleich zu anderen Anlageformen wie offenen Investmentfonds kaum reguliert und bergen für Verbraucher:innen deutlich erhöhte Risiken. Mehrere Unternehmenspleiten haben in den vergangenen Jahren für Schlagzeilen gesorgt. Ein Gutachten im Auftrag des vzbv belegt nun, dass die Missstände System haben. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, den aktiven Vertrieb von Graumarktanlagen endlich zu verbieten.&lt;/p&gt;

Mängel bei Kontoinformationsdiensten beheben

<p>Um digitale Finanzdienstleistungen wie die Kreditwürdigkeitsprüfung oder die digitale Identifikation zu nutzen, können Verbraucher:innen auf Kontoinformationsdienste zurückgreifen. Die Dienste fragen Kontodaten nach Einwilligung der Verbraucher:innen zweckgebunden ab. Laut einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigen sich allerdings Mängel bei Zugang und Datennutzung von Kontoinformationsdiensten. Der vzbv fordert die Mängel zu beheben, damit Verbraucher:innen die Dienste sicher nutzen können.</p>

Anbieter täuschte günstiges Darlehen zur Finanzsanierung vor

&lt;p&gt;Das Landgericht Traunstein hat der milanda UG untersagt, Verbraucher:innen mit irreführenden Anschreiben die kostenpflichtige Vermittlung einer privaten Schuldenberatung anzubieten. Der vzbv hatte dem Unternehmen vorgeworfen, Verbraucher:innen eine „Finanzsanierung“ anzubieten, ohne dass eine solche beantragt wurde. Darüber hinaus monierte der vzbv, dass Verbraucher:innen die Vermittlung eines günstigen Umschuldungsdarlehens vorgetäuscht wurde.&lt;/p&gt;