sozialberatung-kiel.de (RA Helge Hildebrandt) weist auf SG Kiel, Kostenbeschluss vom 26.10.2017, S 37 AS 254/17 ER hin.
ALG II
Wissenschaftliche Dienste des Bundestags zur Frage der Rückforderung von Mietkautionsdarlehen im Rahmen des SGB II
Katja Kipping (MdB, LINKE) meldet: „Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags haben meine Frage beantwortet, ob Darlehen für Mietkautionen und Genossenschaftsanteile mit den Regelleistungen bei Hartz IV aufgerechnet werden dürfen – was letztlich eine Unterschreitung des eh schon kargen Hartz-VI-Regelsatzes bedeutet.
Sie fassen zutreffend zusammen, dass in Rechtsprechung und Fachschrifttum eine rege Diskussion darüber entbrannt ist. Die Wissenschaftlichen Dienste positionieren sich nicht selbst in diesem Streit, da er dem anstehenden Urteil des Bundessozialgerichts nicht vorgreifen möchte. Sie schließen sich aber nicht der Auffassung der Bundesregierung an, dass die Aufrechnung rechtmäßig ist. “ – Quelle und mehr: www.katja-kipping.de – Direkt zur Ausarbeitung der wissenschaftlichen Dienste des Bundestags
Siehe auch Kampagne gegen verfassungswidrige Aufrechnung unterhalb des Existenzminimums (12.6.2017)
Rücknahme- bzw. Verzichtserklärungen von Anträgen beim Jobcenter
Harald Thomé weist aus aktuellem Anlass (Aufforderung von Jobcenter-Mitarbeitern an Unions-Bürger*innen eine Antragsrücknahme zu unterzeichnen – Beispiele) völlig zu Recht auf einige Grundsätze hin:
„Wenn Menschen Sozialleistungen beantragen, hat die Behörde über den Antrag zu entscheiden, entweder bewilligt sie ihn oder sie lehnt ihn ab. Bevor das Amt ablehnt, muss sie den Antragsteller nach § 24 SGB X anhören und ihm damit die Möglichkeit auf rechtliches Gehör einräumen. (Zudem ist das JC allumfassend Beratungspflichtig [§ 14 SGB I iVm § 1 Abs. 3 Nr. 1 SGB II iVm § 14 Abs. 2 SGB II], es hätte hier den Hinweis geben müssen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch bei Ablehnungsinteresse seinerseits ein SGB II-Leistungsanspruch besteht).
Dann hätte das JC einen rechtsmittelfähigen Versagungsbescheid erlassen müssen, um so dem Antragsteller das förmliche Rechtsmittelweg zu eröffnen. (mehr …)
Hartz IV-Sanktionen auf Rekordhoch: Paritätischer fordert Abschaffung
Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gab es in den ersten neun Monaten des letzten Jahres 718.803 ausgesprochene Kürzungen oder gleich Streichungen der Regelleistungen, was ein Plus von zwei Prozent oder 14.410 Sanktionen mehr bedeutet. Einen starken Anstieg gab es im September 2017 zu verzeichnen. Die durchschnittliche Leistungskürzung betrug 108 Euro.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert die Zunahme der Sanktionen für Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und fordert eine Abschaffung des Instruments, (mehr …)
Thomas Öchsner in der SZ: „In den Fängen von Hartz IV“
„Absurde Regelungen, falsche Anreize: Hartz IV ist zu einem Bürokratie-Monster geworden – mit fatalen Folgen für die Menschen. Zeit für eine Reform.“ – zum Essay von Thomas Öchsner
SZ: „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“
Hier der Hinweis auf den Beitrag „Warum ein Jobcenter von einem Bettler ein Einnahmenbuch verlangt“ von Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung.
Der Vorspann: „Schikane oder nur Akribie einer Behörde? Ein Hartz-IV-Empfänger geht in Dortmund betteln. Das Jobcenter kürzt ihm daraufhin die staatlichen Leistungen – und verlangt Nachweis über seine Einkünfte.“
Arbeitshilfe des Deutschen Vereins zur Existenzsicherung von Auszubildenden im SGB II
„Nicht immer reichen die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für den Lebensunterhalt junger Menschen in der Ausbildung. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie dann zusätzliche Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende erhalten. Die einschlägigen Regelungen sind jedoch komplex. Das führt zu Unsicherheiten, ob Ansprüche auf Leistungen der Grundsicherung bestehen und wie hoch sie gegebenenfalls sind. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat nun eine Arbeitshilfe zum Thema herausgegeben. Sie zeigt in übersichtlicher Form, wann die Regelungen des SGB II als ergänzende Leistungen für Auszubildende greifen.“ – Quelle: PM des Deutschen Vereins – direkt zur Arbeitshilfe
SG Schleswig: keine vorläufige Minderung von ALG II bei möglicher Sperrzeit
RA Helge Hildebrandt weist auf den Beschluss des SG Schleswig vom 11.05.2017, S 2 AS 57/17 ER [pdf] hin. Dazu auf sozialberatung-kiel.de: „Prüft die Bundesagentur für Arbeit den Eintritt einer Sperrzeit wegen Arbeitsplatzaufgabe ohne „wichtigen Grund“ und beantragt der Arbeitslose deswegen zunächst ALG II, darf das Jobcenter Leistungen nach dem SGB II nicht nach § 31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II über § 41 a Abs. 1 Satz 1 SGB II mit der Begründung vorläufig um 30 % mindern, es bestehe die Möglichkeit, dass der Arbeitslose bei vollem ALG I nicht hilfebedürftig sein könnte (mehr …)
Bundessozialgericht: Brillenreparatur gehört nicht zum Regelbedarf, sondern ist vom Jobcenter als Sonderbedarf zu übernehmen
Bundessozialgericht – B 14 AS 4/17 R: „Der Kläger hat nach § 24 Abs 3 Satz 1 Nr 3 Var 2, Satz 2 SGB II einen Anspruch auf Übernahme der Kosten der Reparatur seiner Brille, wie das LSG zu Recht erkannt hat.
Der Sonderbedarf nach § 24 Abs 3 Satz 1 Nr 3 SGB II ist eingeführt worden, um Bedarfe abzudecken, die nicht in die Ermittlung des Regelbedarfs eingeflossen sind (vgl BT-Drucks 17/3404 S 102 f). (mehr …)
Sozialgericht Speyer: Leistungsausschluss für Unionsbürger*innen verfassungswidrig und europarechtswidrig
Das SG Speyer hat am 17.08.2017 unter dem Aktenzeichen S 16 AS 908/17 ER beschlossen:
Die Ausschlusstatbestände des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstoßen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art 20 Abs. 1 GG (Anschluss an SG Mainz, Vorlagebeschluss vom 18.04.2016 – S 3 AS 149/16 -).
Der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II verstößt auch gegen das Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 VO (EG) 883/2004.
An der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes sind Fachgerichte für den Fall, dass sie die angegriffene Regelung für verfassungswidrig erachten, nicht dadurch gehindert, dass (mehr …)