Tacheles Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II

„Das Bundesverfassungsgericht hatte den Verein Tacheles, wie eine Reihe weiterer Verbände und Organisationen im Vorlageverfahren des SG Gotha zum SGB II-Sanktionsrecht als sachverständiger Dritter um eine Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme möchten wir nun veröffentlichen. In 79 Seiten legen wir darin da, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten.“

Zur Stellungnahme: http://tacheles-sozialhilfe.de

Sanktionen im SGB II auf dem Prüfstand: Stellungnahme des Paritätischen

Der Paritätische hat seine Stellungnahme, die er beim Bundesverfassungsgericht im Vorlagebeschluss des SG Gotha [dazu: Bundesverfassungsgericht nimmt den (zweiten) Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen] abgegeben hat, veröffentlicht: http://infothek.paritaet.org/…/Paritaet-2017-BVerfG_Sanktionen.pdf. Daraus:

„Höhe und Umfang der Sanktionen stehen überaus häufig in keiner angemessenen Relation zu der Schwere der Verstöße. (…)

Dass die hohe Zahl der Sanktionen nicht auf die Weigerung, zumutbare Arbeit anzunehmen, oder grundsätzlich mangelnde Motivation und Eigeninitiative zurückzuführen sind, ist inzwischen wissenschaftlich gut belegt, (mehr …)

Bundessozialgericht: Kein höheres Arbeitslosengeld II wegen Hundehaftpflichtversicherung

„Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung eines Hundes gezahlt werden, können vom Halter nicht vom Einkommen abgesetzt werden, um so höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Dies hat der 14. Senat des Bundessozialgerichts am 8. Februar 2017 entschieden und damit eine Entscheidung der Vorinstanz bestätigt (Az. B 14 AS 10/16 R). (mehr …)

Die »modifizierte Zuflusstheorie« 2017 reloaded

Bernd Eckhardt: „Die »modifizierte Zuflusstheorie« des Bundessozialgerichts bezeichnet eine Systematik, die die Anrechnung von Einkommen im SGB II regelt. Meine Darstellung der »modifizierten Zuflusstheorie« hat im Internet eine weite Verbreitung gefunden. Das sogenannte »Rechtsvereinfachungsgesetz« hat zahlreiche Neuregelungen geschaffen, die eine Überarbeitung meiner bisherigen Darstellung notwendig gemacht haben. Bei der Neufassung wird auch die aktuelle Rechtsprechung verwendet. Neugefasste Teile der Darstellung sind mit einem roten Balken links des Textes versehen.“

Siehe: www.sozialrecht-justament.de

SG Kiel: Jobcenter muss Doppelmieten übernehmen

RA Helge Hildebrandt weist auf Sozialgericht Kiel, Urteil vom 27.09.2016, S 40 AS 500/15 hin: https://sozialberatung-kiel.de/2017/01/03/jobcenter-muss-doppelmieten-uebernehmen. Demnach sind Doppelmieten als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen, wenn der Umzug notwendig war und der Leistungsberechtigte alles ihm Mögliche und Zumutbare unternommen hat, Doppelmieten zu vermeiden beziehungsweise so gering wie möglich zu halten.

Vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg: Doppelmieten – Überschneidungskosten sind Kosten der Unterkunft (29.7.2013)

Bundesverfassungsgericht nimmt den (zweiten) Vorlagebeschluss des SG Gotha an und prüft Sanktionen

Nachdem das Bundesverfassungsgericht einen in dem erstinstanzlichen Verfahren S 15 AS 5157/14 ergangenen Vorlageschluss aus dem Jahr 2015 mit Entscheidung vom 6. Mai 2016 aus formalen Gründen zurückgewiesen hatte (1 BvL 7/15, vgl. PM des BVerfG), hatte die 15. Kammer des SG Gotha die Verfassungsmässigkeit der Sanktionsregeln gegen Arbeitsuchende im Bereich der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch II erneut in Zweifel gezogen und die Sache dem BVerfG zur Entscheidung über die Vereinbarkeit der Sanktionsregeln mit dem Grundgesetz vorgelegt. Siehe den Vorlagebeschluss vom 26.5.2016.

Nun meldet Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter, dass das BVerfG die Vorlage angenommen habe. Das BVerfG habe außerdem den Verein Tacheles als einen sachkundigen Dritten bestellt. Gut so!

LSG Celle: Jugendamt darf von Arbeitslosengeld II-Empfänger keine Unterhaltszahlungen verlangen

Das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Arbeitslosengeld II- Empfänger aus seinen Grundsicherungsleistungen keinen Unterhalt an seine Kinder zahlen muss. Dies gilt auch dann, wenn er eigenes Einkommen hat und nur ergänzend Arbeitslosengeld II erhält. Zwar steht ihm dann ein Erwerbstätigen-Freibetrag zu. In Höhe des Freibetrages wird sein Einkommen nicht auf die ergänzenden Grundsicherungsleistungen angerechnet, so dass er mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeiten würde. Aber auch diesen Freibetrag muss er nicht an seine Kinder als Unterhalt abgeben. (mehr …)

Jonny Bruhn-Tripp: Info-Schrift „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten das ALG II und SGB II-Leistungen zur Existenzsicherung“

Jonny Bruhn-Tripp hat eine Arbeitshilfe zum Thema „Zugang von Auszubildenden, Schülern und Studenten in SGB II-Leistungen zum notwendigen Lebensunterhalt“ erstellt.

Diese gibt es hier: www.harald-thome.de – Quelle: Thomé-Newsletter vom 6.11.2016

SG Mainz zum Berliner Testament und Pflichtteilsanspruch eines SGB II-Empfängers

„Das Sozialgericht Mainz hat mit Urteil vom 23.08.2016 (Az.: S 4 AS 921/15) entschieden, dass ein Jobcenter einem Leistungsbezieher Leistungen nach dem SGB II („Hartz IV“) zurecht nur noch in Form eines Darlehens bewilligt hat, weil er aufgrund eines Anspruchs auf einen Pflichterbteil über ausreichend Vermögen verfüge.

(…)  Die Richter wiesen [zwar] darauf hin, dass das Jobcenter im Falle eines Berliner Testaments von einem Leistungsempfänger grundsätzlich nicht verlangen könne, seinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen. Das sei nicht zumutbar, weil damit der ausdrücklich vereinbarte Wille der Eltern unterlaufen würde. Eine Ausnahme gelte jedoch, wenn ausreichend Barvermögen vorhanden sei, um den ausgeschlossenen Erben auszuzahlen, ohne dass z.B. ein Grundstück verkauft oder beliehen werden müsse. (mehr …)