Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet

Im heutigen Bundesgesetzblatt (Nr. 42, Seite 1985) wurde das Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende verkündet. Siehe https://media.offenegesetze.de/bgbl1/2022/bgbl1_2022_42.pdf#page=5

Beachtlich ist § 4 Abs. 2: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Folglich kann die Schuldnerberatung diese Pauschale (nicht die allgemeine!) in die P-Kontenbescheinigung aufnehmen (§ 902 Nr. 6 ZPO).

Energiepreispauschale für Rentner:innen: zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung

Frage von MdB Fritz Güntzler (CDU/CSU):

Wie viele Rentnerinnen und Rentner, die bisher nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung betroffen waren, müssen nach Schätzungen der Bundesregierung aufgrund der geplanten Einführung einer steuerpflichtigen Energiepreispauschale eine Einkommensteuererklärung abgeben, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand für die Finanzverwaltung bzw. für die betreffenden Steuerpflichtigen ein?

Die Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel ist in Drucksache 20/4209 auf Seite 30 zu finden.

Zu wenig Verdienst für auskömmliche Rente

Bundestagsmeldung: Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit haben sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte im Jahr 2021 ein mittleres Bruttomonatsentgelt (Median) von 3.516 Euro erzielt. Vollzeitbeschäftigte mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit erzielten ein Medianentgelt in Höhe von 2.728 Euro, während das Entgelt deutscher Staatsangehöriger im Mittel 3.643 Euro betrug. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3834) auf eine Kleine Anfrage.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass 18,1 Prozent der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ein Entgelt im unteren Entgeltbereich erzielten und dass knapp drei Millionen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (13,5 Prozent) einen Bruttolohn unterhalb des Schwellenwertes (25.878 Euro pro Jahr) verdienten, der für eine Nettorente nach 45 Arbeitsjahren in Höhe der Grundsicherung im Alter notwendig wäre.

Präventionsnetzwerk Finanzkompetenz: digitale Informationsveranstaltung zum Thema „Finanzkompetenz fürs Älterwerden“

2019 hat das Netzwerk Finanzkompetenz NRW das Praxishandbuch „Über Geld spricht man doch in allen Lebensphasen. Praxishandbuch für Finanzkompetenz im Älterwerden“ herausgebracht. Damit wurde ein Thema aufgegriffen, das hoch aktuell ist und die Arbeit von Schuldnerberater:innen in verschiedenen Facetten beeinflusst.

Betroffene Menschen suchen Schuldnerberatungsstellen auf, so dass in vielen Beratungsstellen überlegt wird, ein Präventionsangebot für die Personengruppe 55+ zu starten. Um alle interessierten Netzwerker:innen bei diesem Thema zu unterstützen, wurde von unseren Mitgliedern Maike Cohrs (DW Köln) und Manuela Witt eine zweistündige digitale Informationsveranstaltung konzipiert, in der das Praxishandbuch präsentiert wird. (mehr …)

BAG: Beiträge zur Direktversicherung als betriebliche Altersversorgung mindern das pfändbare Einkommen

Hier der Hinweis auf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Oktober 2021 – 8 AZR 96/2. Aus der Pressemitteilung des Gerichts:

“Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien, dass der Arbeitgeber für den/die Arbeitnehmer/in eine Direktversicherung abschließt und ein Teil der künftigen Entgeltansprüche des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin durch Entgeltumwandlung für seine/ihre betriebliche Altersversorgung verwendet werden, liegt insoweit grundsätzlich kein pfändbares Einkommen iSv. § 850 Abs. 2 ZPO mehr vor. (mehr …)

BGH hält bei Kapitallebensversicherungen einen Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte (§ 850i ZPO) für möglich, auch wenn die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten (§ 851c ZPO) nicht gegeben sind

Hier der Hinweis auf BGH, 29.04.2021, IX ZB 25/20 mit den Leitsätzen:

  • Erhält der Schuldner aus einer Kapitallebensversicherung, die ihm zur Sicherung für Ansprüche aus einer für seine Tätigkeit als Geschäftsführer erteilten Pensionszusage wirksam verpfändet ist, nach Pfandreife eine Einmalleistung, kann er hierfür Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte geltend machen.
  • Dem steht nicht entgegen, dass die Voraussetzungen des besonderen Pfändungsschutzes bei Altersrenten nicht gegeben sind.

Anmerkung RA Kai Henning in seinem aktuellen Newsletter: “Mit dieser Entscheidung klärt der 9. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs das Verhältnis der §§ 851c und 850i ZPO. Der Ansicht, dass allein § 851c ZPO anzuwenden ist, wenn ein Versicherungsvertrag mit Vorsorgeleistung betroffen und damit ein Schutz nicht gegeben ist, wenn seine Voraussetzungen nicht vorliegen, teilt der BGH nicht.

Des Weiteren stellt der BGH fest, dass (mehr …)

Kaum private Vorsorge bei Geringverdienern

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. (mehr …)

LINKE-Antrag: Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern

Hier der Hinweis auf einen Antrag der LINKE (BT-Drucksache 19/24454). Es geht dabei, den Effekt einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung zu verhindern, der regelmäßig im Juli – dem Monat der jährlichen Rentenanpassung – entsteht: Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet das Zuflussprinzip nämlich, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt wird, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird.

Vgl. dazu auch den Beitrag vom VdK: Bezug von Rente plus Grundsicherung: einmal im Jahr weniger Geld