Kaum private Vorsorge bei Geringverdienern

Rund 66 Prozent der Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf eine Zusatzrente aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus einer Riester-Rente. Dies geht aus dem Alterssicherungsbericht 2020 hervor, den die Bundesregierung nun als Unterrichtung (19/24926) vorgelegt hat.

Darin heißt es weiter, dass insbesondere Bezieher geringer Einkommen nach wie vor zu wenig zusätzlich für das Alter vorsorgten. (mehr …)

LINKE-Antrag: Grundsicherungskürzungen bei Rentnerinnen und Rentnern verhindern

Hier der Hinweis auf einen Antrag der LINKE (BT-Drucksache 19/24454). Es geht dabei, den Effekt einer regelmäßigen Bedarfsunterdeckung zu verhindern, der regelmäßig im Juli – dem Monat der jährlichen Rentenanpassung – entsteht: Für Menschen, die seit April 2004 eine Rentenleistung beziehen und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bedeutet das Zuflussprinzip nämlich, dass ihre Grundsicherungsleistung zu Beginn des Monats Juli um den Betrag gekürzt wird, um den sich die ausgezahlte Rente erhöhen wird.

Vgl. dazu auch den Beitrag vom VdK: Bezug von Rente plus Grundsicherung: einmal im Jahr weniger Geld

Private Altersvorsorge im SGB XII in Höhe von mind. 100 Euro bis max. 208 EUR mtl. privilegiert

Harald Thomé weist in seinem Newsletter vom 26.12.2017 unter 2. auf die Änderung des § 82 SGB XII durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BGBl. I 2017 S. 3214; siehe auch dipt) hin und bilanziert: „In der Vergangenheit konnte Menschen, die später in Altersarmut und aufstockenden Grundsicherungsbezug kommen werden, nur gesagt werden, dass private Altersvorsorge gar keinen Sinn mache, weil vom Grundsicherungsamt alles angerechnet wird. Das ist jetzt durch die Gesetzesänderung anders und sollte auch zu einer anderen Beratungsstrategie führen.“

Altersarmut: Paritätischer Wohlfahrtsverband fordert Reform der Altersgrundsicherung

„Als alarmierend bewertet der Paritätische Wohlfahrtsverband Ausmaß und Dynamik der wachsenden Altersarmut in Deutschland. Zwingend notwendig sei ein sofortiger Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik, insbesondere eine durchgreifende Reform der Altersgrundsicherung.

„Die Armut von Rentnerinnen und Rentnern ist in den vergangenen Jahren so stark gestiegen wie bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe. Armut ist ein Schicksal, von dem Menschen im Rentenalter mittlerweile überdurchschnittlich und besonders hart betroffen sind“, so Dr. Joachim Rock, Rentenexperte des Paritätischen Gesamtverbands. (mehr …)

Altersvorsorgevermögen aus Riester-Renten ist unpfändbar, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert worden sind

Aus der heutigen PM des BGH zu seinem Versäumnisurteil vom 16. November 2017 – IX ZR 21/17: „Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen das in einem Riester-Vertrag angesparte Vermögen pfändbar ist und daher in der Insolvenz zugunsten der Gläubiger verwertet werden kann. (…)

(Der BGH) hat entschieden, dass das in einem Riester-Vertrag angesparte Guthaben nicht pfändbar ist, soweit die vom Schuldner erbrachten Altersvorsorgebeiträge tatsächlich gefördert werden und den Höchstbetrag nicht übersteigen. (mehr …)

Altersarmut bekämpfen: Paritätischer fordert Reform der Alterssicherung

„Einen grundlegenden Kurswechsel in der Alterssicherungspolitik fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband von der nächsten Bundesregierung. In einem 11-Punkte-Programm legt der Verband ein umfassendes Reformkonzept zur Sicherung der Renten und der Verhinderung von Altersarmut vor. Die mit großer Dynamik wachsende Altersarmut sei auch eine Konsequenz der Rentenpolitik seit der Jahrtausendwende. In seiner Analyse zeigt der Verband auf, dass die Wahrscheinlichkeit, im Alter bedürftig zu sein, mit jedem Rentenjahrgang steigt.

Der Verband weist daraufhin, dass die Armut seit 2005 bei keiner anderen Gruppe so stark zugenommen habe wie bei Rentnern und Pensionären. Mit 15,9 Prozent seien sie mittlerweile überdurchschnittlich von Armut betroffen. „Altersarmut ist kein Schatten am fernen Horizont, sondern bereits heute Realität. (mehr …)

ZSB Stuttgart: „Schuldnerberatung für ältere Mitmenschen“

Aus dem Prolog einer neuen Schrift der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart (ZSB Stuttgart):

„Nachfolgend setzen sich die Autoren dieser Schrift [Anmerkung: Bärbel Sterlinski, Reiner Saleth, Lisa Weimer] mit einer zielgruppengerechten Konzeption sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung für ältere, von Überschuldung bedrohter oder betroffener Personen an der Zentralen Schuldnerberatung Stuttgart auseinander. Obwohl sich die Inhalte der Konzeption auf die Situation in der Landeshauptstadt Stuttgart konzentrieren, ist es möglich, etliche Inhalte auch auf andere Regionen zu übertragen.“

Quelle: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/Konzeption%C3%84ltereZSB.pdf