“Die Veränderung von Armut in der Bevölkerung spielt bei Debatten um sozialpolitische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Aus wissenschaftlicher Sicht lässt sich die Frage nach dem Ausmaß der Armut aber nicht so leicht beantworten, gibt es doch verschiedene Wege, „Armut“ zu messen.” – Beitrag von Jonas Beste und Mark Trappmann, in: IAB-Forum 17. Februar 2021
Armut / Reichtum
Antwort Bundesregierung: Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie
Antwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wolfgang-Strengmann-Kuhn, Anja Hajduk, Corinna Rüffer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/26045 – Entwicklungen von Armut und sozialer Ungleichheit im Zuge der Corona-Pandemie
Armuts- und Reichtumsbericht in der Ressortabstimmung
Der Entwurf für den 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Die abgestimmte Fassung wird voraussichtlich im März 2021 den Begleitgremien der Armuts- und Reichtumsberichterstattung zur Stellungnahme zugeleitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/26481) auf eine Kleine Anfrage (19/26045) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Im zweiten Quartal solle der Bericht dann dem Bundestag vorgelegt werden, heißt es in der Antwort weiter. – Quelle: Bundestag
Corona-Hilfen: Alle hilfebedürftigen Gruppen müssen gleichbehandelt werden
Tacheles Sozialhilfe e.V. Wuppertal und GGUA Flüchtlingshilfe e.V. Münster haben ein gemeinsames Schreiben an das BMAS geschickt, auf den wir hier hinweisen. Dort wird um Klarstellung und Korrektur zu den vorgestern vom Koalitionsausschuss getroffenen sozialrechtlichen Sonderregelungen und um Klarstellung in Bezug auf digitale Endgeräte gebeten. Der Beginn des Briefes:
Sehr geehrter Herr Minister Heil,
in den letzten Tagen hat die Bundesregierung bzw. der Koalitionsausschuss mehrere sozialrechtliche Sonderregelungen für einkommensschwache Personenkreise umgesetzt bzw. beschlossen. Dies begrüßen wir grundsätzlich. Wir befürchten allerdings, dass ein ganzer Teil der einkommensschwachen Menschen in Deutschland bei diesen Hilfen leer auszugehen droht: Insbesondere geflüchtete Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung und Duldung dürften viele der verabredeten Zuschüsse nicht erhalten können. Dasselbe gilt für bestimmte EU-Bürger*innen, die weit unterhalb der Armutsgrenze leben müssen, weil sie aufgrund der gesetzlichen Ausschlussregelungen noch nicht einmal SGB-II / XII-Leistungen bzw. Kindergeld erhalten. Auch einkommensschwache Personen, die Wohngeld und / oder Kinderzuschlag erhalten, drohen außen vor zu bleiben. Diese Ungleichbehandlung zulasten der einkommensschwächsten Gruppen ist nicht hinnehmbar.
Das Schreiben ist auch im Sondernewsletter von Harald-Thomé zu finden.
Harald Thomé zu: “Bezieher*innen von Grundsicherung bekommen kostenfrei medizinische Masken”
BM für Arbeit und Soziales Heil hat angekündigt, dass Bezieher*innen von Grundsicherung kostenfrei medizinische Masken bekommen – siehe BMAS-Video.
Dazu Harald Thomé in seinem aktuellen Newsletter: “Dieser Ankündigung ging voraus, dass Herr Heil eine Woche zuvor einen Corona-Zuschlag in Aussicht gestellt hatte [Anmerkung: siehe hier] und daraufhin ein riesiger Aufschrei des Protestes durch das Lager der Unionsparteien und der Arbeitgebervertretungen gegangen war, diesen dürfe es auf keinen Fall geben. Gleichzeitig wurde von 36 Sozialverbände eine Erhöhung der Regelbedarfe auf mind. 600 EUR sowie ein Corona-Zuschlag von 100 EUR gefordert (… [hier]). Heute hat nun die SPD-Spitze mitgeteilt, dass sie den Corona-Zuschlag befürworten und durchsetzen wolle.
Dazu ist zu sagen, die ständige Bevormundung und das unter Generalverdacht-Stellen nicht zweckentsprechend mit Geldern umgehen zu können, muss aufhören. (mehr …)
DGB-Verteilungsbericht 2021: Ungleichheit in Zeiten von Corona
Der DGB meldet: “Die Krise trifft alle, aber nicht alle gleichermaßen: Das ist das zentrale Ergebnis des neuen DGB-Verteilungsberichts. Während ärmere Haushalte die Hauptlast tragen und oft erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen, können viele Superreiche trotz oder gerade wegen Corona ihr Vermögen vermehren. Damit wird die Pandemie zu einem Brennglas für ökonomische Ungleichheit.”
Einmalig breite Allianz fordert Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und weitere Corona-Soforthilfen für arme Menschen
Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit. Eine derart breite zivilgesellschaftliche Allianz für eine bedarfsgerechte, armutsfeste Anpassung der Regelsätze auf ein konkretes Niveau gab es noch nie. Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem “armutspolitischen Offenbarungseid” gleich, so die Kritik.
Quelle und mehr: PM des Paritätischen
„Wahlpflicht“ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!
Hier der Hinweis auf den Beitrag von Helge Hildebrandt “ ‘Wahlpflicht’ zwischen Grundsicherung und Wohngeld oder: Befreiung vom Rundfunkbeitrag nach § 4 Abs. 6 S. 2 RBStV!” Dort erinnert er an die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und die Problematik, die besteht, wenn das Wohngeld weniger als 17,50 € mehr ist, als es die Grundsicherungsleistungen wären.
Siehe auch schon Bundesverwaltungsgericht zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Beratungs- und Prozesskostenhilfe: Einkommens-Freibeträge 2021 – mit Berechnungsbogen
Mit Wirkung vom 01.01.2021 wurde § 115 Abs. 1 ZPO geändert, der den Einsatz von Einkommen und Vermögen für die Prozesskostenhilfe und die Verfahrenskostenhilfe im familiengerichtlichen Bereich sowie für die Beratungshilfe regelt. Siehe die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021, BGBl. I Nr. 67, S. 3344.
Senior-Prof. Dr. Dieter Zimmermann hat dankenswerterweise wieder den Berechnungbogen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe aktualisiert. Mehr unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/neue-einkommens-freibetraege-ab-01-01-2019-fuer-die-beratungs-und-prozesskostenhilfe/
Siehe auch die excel-Tabelle “PKH-fix” von Andreas Kleingünther.
Hinweis: In Hamburg besteht kein Anspruch auf Beratungshilfe. Arme Hamburgerinnen und Hamburger müssen zur ÖRA (vgl. § 12 Abs. 1 BerH, § 1 Hmb ÖRA-Gesetz).
Bertelsmann-Stiftung: “Corona-Helden bleiben beim Einkommen abgehängt”
Ausgerechnet Berufe, die in der zweiten Welle der Corona-Pandemie erneut in den Blickpunkt gerückt sind, haben bei Gehaltserhöhungen das Nachsehen. Das zeigt unsere Studie zur Lohneinkommensentwicklung bis 2025. Den unteren Lohngruppen drohen demnach in den nächsten Jahren gar reale Einkommensverluste. Dagegen vergrößern Beschäftigte mit eher hohen Gehältern ihren Vorsprung. – Quelle und mehr: PM der Stiftung