Bundestag: Linke fragt nach Initiative „Finanzielle Bildung“

Heutige Bundestagsmeldung: “Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/8996) nach der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung der Initiative „Finanzielle Bildung“. Wie aus der Vorbemerkung hervorgeht, wurde die Initiative im März 2023 von Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) vorgestellt und ziele darauf ab, die finanzielle Bildung in Deutschland zu verbessern. Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem erfahren, welche konkreten Ziele die Bundesregierung mit der Initiative verfolgt und welche Zielgruppen erreicht werden sollen. Zudem interessiert die Abgeordneten, wie die Initiative finanziell gefördert wird.”

Deutscher Verein: aktualisierte Empfehlungen zu Bildungs- und Teilhabeleistungen für benachteiligte Kinder

“Die umfangreiche Arbeitshilfe bereitet die neuen Regelungen des Starke-Familien-Gesetzes, Hinweise aus der Praxis sowie die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Materie anschaulich für die umsetzenden Behörden auf. Sie macht auf die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Leistungsträgern, Schulen und allen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe aufmerksam und weist darauf hin, dass eine digitale Ausstattung zeitnah und wirksam gesichert werden muss, damit Teilhabe gelingt.” – Quelle und mehr: Deutscher Verein

SG Köln erkennt Bedarf an digitalen Endgeräten in Höhe von 450 € für Laptop und Drucker zur notwendigen Teilhabe am Schulunterricht an

Das SG Köln hat mit Urteil vom 11. August 2020 – S 15 AS 456/19 [Scan] einen Bedarf für einen Laptop und Drucker im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II auf Zuschussbasis anerkannt. Somit bewilligt die dritte Kammer des SG Köln nunmehr digitale Endgeräte.

Das SG erklärt dazu, dass nach § 21 Abs. 6 SGB II, in Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG, ein Anspruch auf Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums für unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige Bedarfe besteht, insofern sie nicht schon vom Regelbedarf abgedeckt sind.

Dazu gehören digitale Endgeräte in Vorbereitung und Nachbereitung des Unterrichts oder für diesen selbst. Diese digitalen Endgeräte seien nicht im Regelbedarf berücksichtigt. (mehr …)

Tacheles e.V.: „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“

Hier der Hinweis auf den Beitrag „Schulcomputer als Mehrbedarf beantragen und Leistungsanspruch durchsetzen. So geht’s!“ von Tacheles e.V. mit Musterschreiben und wichtigen Hinweisen.

“Die Schule hat in den meisten Bundesländern wieder begonnen, es ist zu erwarten, dass es coronabedingt immer wieder  zu teilweisen Schulschließungen kommen wird, zudem wird immer mehr auf digitales Lernen gesetzt. Im Rahmen des DigitalPakts Schule werden den Schulen irgendwann, vielleicht zum Jahresende, digitale Endgeräte zur Verfügung stehen.

Die SchülerInnen und Schüler brauchen aber jetzt digitale Endgeräte und solange diese nicht durch das DigitalPakts zur Verfügung gestellt werden, sind sie sozialrechtlicher Bedarf.”