vzbv: Heizkostenzuschuss muss höher ausfallen

Die Bundesregierung hat am 02. Februar 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen beschlossen. Das begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kritisiert die Zahlung aber als deutlich zu niedrig. Statt 135 Euro für Alleinlebende und 175 Euro für Zwei-Personen-Haushalte fordert der vzbv durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt. Diese Forderung wird nun auch von einer neuen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) unterstützt. Dazu Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv:

Die aktuelle Energiepreiskrise belastet vor allem Haushalte mit geringem Einkommen. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, diese Haushalte nun finanziell zu entlasten. Der gestern von der Bundesregierung beschlossene Heizkostenzuschuss reicht jedoch bei weitem nicht aus. Die Berechnungsgrundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist nach wie vor intransparent und daher nicht nachvollziehbar. Der vzbv hat aufgrund aktueller Zahlen aus dem Jahr 2022 die Zusatzkosten auf durchschnittlich mindestens 500 Euro pro Haushalt berechnet. (mehr …)

7-Punkte-Plan gegen die Energiepreiskrise

Ein Bündnis aus Mieter-, Umwelt- und Verbraucherverbänden fordert vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der Energiekosten mit einem 7-Punkte-Plan Sofortmaßnahmen zur Entlastung von einkommensarmen Haushalten und mehr Klimaschutz im Gebäudesektor. Die Verbände beobachten mit Sorge, dass die Energiekostenkrise ungebremst bei den privaten Haushalten ankommt, so haben zahleiche Grundversorger ihre Preise zum Jahreswechsel erhöht: Bei Strom um durchschnittlich 60 Prozent bzw. 985 Euro pro Jahr und bei Gas um durchschnittlich 76 Prozent bzw. 1.147 Euro pro Jahr. (Quelle und mehr: DMB)

Positionspapier „Einkommensarme Haushalte schützen & Klimaschutz stärken“

Die sieben Punkte:

  • Strom- und Gassperren verhindern
  • Verbraucher:innen beim Strompreis entlasten
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Diakonie: Damit bei niemandem das Licht ausgeht und die Heizung kalt bleibt – Sozial-ökologisches Existenzminimum sichern

Die steigenden Energiepreise treffen Menschen mit geringen Einkommen besonders hart. Sie geben schon jetzt zehn Prozent ihrer Konsumausgaben für Wohnenergie aus, in der höchsten Einkommensklasse wird dafür weniger als die Hälfte ausgegeben – so die aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts. Darum fordert die Diakonie einen zusätzlichen Energiezuschuss bei existenzsichernden Leistungen, der die Preissteigerungen ausgleicht.

Diakonie Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide: “Inflation und Klimaschutz dürfen Arme nicht weiter belasten. Es braucht grundsätzlich ein sozial-ökologisches Existenzminimum, damit bei niemandem das Licht ausgeht und die Heizung kalt bleibt, sondern alle Zugang zu lebensnotwendigen Energie-Ressourcen haben. Die Leistungen bei Hartz IV sind schon jetzt unzureichend, auch die minimale Erhöhung zum Jahreswechsel von 0,7 Prozent ist angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten lächerlich. (mehr …)

Statistisches Bundesamt: Haushalte mit Einkommen unter 1 300 Euro geben anteilig am meisten für Strom, Heizung und Warmwasser aus

Der Anteil der Kosten für Wohnenergie an den Gesamtausgaben privater Haushalte hängt stark vom jeweiligen Nettoeinkommen ab. Im Jahr 2020 gaben Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1 300 Euro im Schnitt 95 Euro für Wohnenergie aus. Das entsprach einem Anteil von 9,5 % an den Konsumausgaben insgesamt, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Haushalte der höchsten Einkommensklasse, also mit monatlich mindestens 5 000 Euro, gaben zwar mit durchschnittlich 206 Euro deutlich mehr für Wohnenergie aus. Der Anteil an den privaten Konsumausgaben war mit 4,7 % allerdings nicht einmal halb so hoch wie bei den Haushalten der niedrigsten Einkommensklasse. (mehr …)

Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung tritt morgen in Kraft

Lange hat es gedauert (vgl. nur unsere Meldung vom 17.9.2021), doch nun ist es soweit: die “Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben” wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt morgen in Kraft: BGBl. 2021 I Nr. 80, S. 4946

Inflationsrate im November 2021 voraussichtlich +5,2 %. Energiepreise steigen gar wohl um über 22%!

Das Statistische Bundesamt hat gestern neue Zahlen vorgelegt (PM Nr. 541). Daraus ergeben sich dramatische Zahlen bezüglich der Energiepreise.

Vor diesem Hintergrund ist der Beitrag “Die Sicherung des Existenzminimums durch einen zeitnahen Inflationsausgleich in der Grundsicherung? Vom Bundesverfassungsgericht auf die Antragsebene im Bundestag” von Stefan Sell undbedingt lesenswert. Dort wird zu Beginn das Bundesverfassungsgericht zitiert:

Der Gesetzgeber hat … Vorkehrungen zu treffen, auf Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Preissteigerungen oder Erhöhungen von Verbrauchsteuern, zeitnah zu reagieren, um zu jeder Zeit die Erfüllung des aktuellen Bedarfs sicherzustellen, insbesondere wenn er wie in § 20 Abs. 2 SGB II einen Festbetrag vorsieht.

BVerfG 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 ua, Rn. 140

Ist eine existenzgefährdende Unterdeckung durch unvermittelt auftretende, extreme Preissteigerungen nicht auszuschließen, darf der Gesetzgeber dabei nicht auf die reguläre Fortschreibung der Regelbedarfsstufen warten.

BVerfG 23.07.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 144

Neufassung des Entwurfs einer Verordnung zur Anpassung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnungen an unionsrechtliche Vorgaben

Das BM für Wirtschaft und Energie meldete am 2.8.2021: “Der Bundesrat hatte am 25. Juni 2021 der ursprünglich eingebrachten (Anm: vgl. hier) „Verordnung zur Anpassung der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung an unionsrechtliche Vorgaben“ nur mit Maßgabe verschiedener Änderungen zugestimmt, die nach gründlicher Prüfung nicht vollständig übernommen werden konnten.

Da aus formalen Gründen solche Maßgaben generell nur in ihrer Gesamtheit angenommen werden können, ist die Verordnung bei Nichtübernahme einzelner Maßgaben insgesamt neu zu fassen und erneut in das Verordnungsverfahren einzubringen. Vor dem Hintergrund ist die vorliegende, punktuell ergänzte Neufassung erstellt worden. (…) Der Referentenentwurf ist noch nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt.”

Geplante Änderung der Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung: Kommentierung der BAG-SB

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant Änderungen der Stromgrundversorgungsverordnung und der Gasgrundversorgungsverordnung (siehe unsere Meldung vom 3.6.2021). Die BAG-SB kommentiert “Stromsperren wirksam verhindern” und fordert weitere Maßnahmen:

  • Die Stromkosten sind in tatsächlicher Höhe vom Sozialleistungsträger zu übernehmen und nicht mehr pauschalisiert zu bezahlen.
  • Die Übernahme von Stromschulden durch den Sozialleistungsträger ist als Sollbestimmung in die Leistungsgesetze aufzunehmen und daher genauso zu gestalten wie die Übernahme von Mietschulden und Schulden der Heizungsenergie.
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