Der Bundestag hat am Freitag, 26. Februar 2021, das von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Sozialschutz-Paket III beschlossen. Dem Gesetzentwurf „zur Regelung einer Einmalzahlung der Grundsicherungssysteme an erwachsene Leistungsberechtigte und zur Verlängerung des erleichterten Zugangs zu sozialer Sicherung und zur Änderung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes aus Anlass der Covid-19-Pandemie“ (19/26542) stimmten CDU/CSU und SPD in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (19/26967) zu, die Oppositionsfraktionen enthielten sich.
- Darstellung Bundestag
- Darstellung BMAS
- Stellungnahme Harald Thomé
“Damit sind die Corona -Sonderregelungen der §§ 67 SGB II und § 141 SGB XII bis zum Jahresende verlängert. Das ist soweit gut. Überhaupt nicht akzeptabel ist, dass die breite gesellschaftliche Forderung auf einen Corona-Zuschlag von 100 EUR im Monat keine Zustimmung erfahren hat. (mehr …)