BAG-SB zur Reform des Restschuldbefreiungsverfahrens: Schuldnerberatung fordert Rechtssicherheit

Die BAG-SB fordert in der heutigen Pressemitteilung Rechtssicherheit im Privatinsolvenzrecht und führt aus:

“Wie das Statistische Bundesamt heute meldet, wurden im August 2020 über 65% weniger Verbraucherinsolvenzen als im Vorjahresmonat eröffnet. „Kein Wunder, denn alle warten auf die angekündigte Verkürzung des Verfahrens“, erklärt Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). Seit Monaten wird über den Gesetzesentwurf diskutiert, mit dem die Privatinsolvenz von sechs auf drei Jahre verkürzt werden soll. In Erwartung der Verkürzung werden derzeit kaum noch Verbraucherinsolvenzanträge gestellt.

In der Folge sitzen die Beratungsstellen auf einem riesigen Antragsberg, (mehr …)

Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre: Wortprotokoll der Anhörung liegt vor, aber weiteres Warten erforderlich

Am 30.9.2020 fand die Anhörung zur Verkürzung der Restschuldbefreiung  (19/21981) statt (siehe BT-Bericht). Inzwischen wurde das lesenswerte Wortprotokoll veröffentlicht, in dem auch noch einmal alle schriftliche Stellungnahmen gebündelt sind.

Laut aktueller Planung der Tagesordnung wird die Verkürzung in der nächsten (Sitzungs-) Woche nicht im Bundestag verhandelt werden.

Bunderat stimmt “Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos” zu

Der Bundesrat hat heute einer Fortentwicklung des Pfändungsschutzkontos zugestimmt, die der Bundestag am 8. Oktober 2020 beschlossen hatte. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

RA Kai Henning weist in seinem aktuellen Newsletter auf einen bedeutsamen Umstand hin: “Zur sog. „faktischen Unterhaltspflicht“ erfolgte (mehr …)

Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2021

Das Kindergeld und die steuerlichen Kinderfreibeträge werden zum 1. Januar 2021 steigen. Dies hat heute der Bundestag beschlossen.

Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat. Es beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 5.172 Euro um 288 Euro auf 5.460 Euro.

Kritik kam von der Linksfraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Jörg Cezanne (Die Linke) begrüßte zwar die Anhebung des Kindergeldes, kritisierte aber die ungleiche Entlastung. (mehr …)

Verkürzung Restschuldbefreiung: Bundestag entscheidet diese Woche nicht

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens (19/21981) steht zur finalen Entscheidung an. Nur wann?

MdB Hirte (CDU/CSU) war am 09.09.2020 optimistisch: “Wir werden es nicht schaffen, das Gesetz am 01. Oktober im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen. Ich glaube, es ist in Ordnung, wenn es einige Tage später kommt…” (Quelle).

Diese “einige Tage” werden zumindest diese Woche nicht vorangetrieben werden, denn: auf der Tagesordnung steht das Verkürzungsgesetz diese Woche weder im Bundestag noch im Rechtsausschuss.

Bleibt insoweit nur zu hoffen, dass was lange währt, am Ende auch gut wird. Zur Kritik am Regierungsentwurf siehe etwa: Stellungnahmen der Sachverständigen und Aufruf zum Regierungsentwurf.

Stellungnahme des Bundesrates zur Ermittlung von Regelbedarfen

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen kritisch Stellung genommen: BR-Drucksache 486/20 (B). Harald Thomé bezeichnet diese in seinem Newsletter “quasi als Mustervorlage für Klagen” und ergänzt: “der Bundesrat spricht die richtigen Punkte an, das ist bemerkenswert. Allerdings tut er das immer wieder, verweigert aber dann nicht die Zustimmung zum Gesetz. Dann würde tatsächlich Druck entstehen und die kritisierten Punkte könnten tatsächlich geändert werden.” Im Newsletter sind die kritischen Aspekte zusammengefasst.

Bundestag beschließt Änderungen des Pfändungsschutzkontos (P-Kontos)

Der Bundestag hat gestern um ca. 21:00 Uhr für die Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) gestimmt und die Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes befürwortet. Für den Regierungsentwurf (19/19850) in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/23171) votierte der Bundestag mit breiter Mehrheit bei Enthaltung der Fraktion Die Linke. 

Das Gesetz tritt im Wesentlichen ein Jahr nach Verkündung in Kraft, also voraussichtlich am 1.11.2021 oder 1.12.2021. Es wurde u.a. beschlossen: (mehr …)