Bundestag berät über Energiepreispauschale für Rentner:innen

Rentnerinnen und Rentner sollen eine Energiepreispauschale als Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. So sieht es der von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Gesetzentwurf „zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ (20/3938) vor, den der Bundestag morgen 40 Minuten lang beraten wird. Im Anschluss an die erste Lesung soll der Entwurf an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden. – Quelle und mehr: Bundestag

Der Gesetzgeber hat dabei gelernt, denn nun heißt es im Entwurf klar: “Der Anspruch auf die Energiepreispauschale kann nicht gepfändet werden.” Dies wird freilich nur für die EEP nach diesem Gesetz gelten.

Hinsichtlich der schon bestehenden EEP siehe auch Frage MdB Rainer (Frage 17):

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung erreichen, dass die Energiepreispauschale nicht bei einem Schuldner gepfändet, sondern von diesem tatsächlich für die erhöhten Ausgaben für den Bezug von Energie eingesetzt werden kann (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html, Frage 27)?

Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja Hessel vom 20. September 2022

Ziel der Bundesregierung ist es, dass die Entlastungspakete auch tatsächlich bei den Menschen ankommen können. Es wird derzeit geprüft, ob eine Anpassung gesetzlicher Regelungen nötig ist.

Entwurf eines Gesetzes (…) zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Für die “Verbraucher:innen-Schuldnerberatung” nicht relevant, aber der Vollständigkeit halber: Das Kabinett hat heute den von dem Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann vorgelegten Entwurf einer Formulierungshilfe der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der insolvenzrechtlichen Vorgaben aus dem 3. Entlastungspaket beschlossen.

  • Der Prognosezeitraum für die Überschuldungsprüfung wird verkürzt
  • Die Planungszeiträume für Eigenverwaltungs- und Restrukturierungsplanungen werden verkürzt
  • Die Höchstfrist für die Insolvenzantragstellung wegen Überschuldung wird erhöht

Quelle: PM BMJ

Bundesregierung: “Mehr Wohngeld für mehr Menschen”

“Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleineren Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten. Dafür hat die Bundesregierung den Entwurf des sogenannten Wohngeld-Plus-Gesetz beschlossen.” (Quelle und mehr).

Genauere Informationen gibt es auf der Seite Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung des Wohngeldes (Wohngeld-Plus-Gesetz) des BMWSB. Dort neben Referenten- und Regierungsentwurf auch Stellungnahmen.

Tacheles e.V.: “Wesentliche Änderungen im Bürgerhartz-Gesetz”

Letzte Woche hatten wir auf den RegE zum sog. Bürgergeld hingewiesen. Auf der Seite von Tacheles e.V. werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zum RefE vorstellt und wie folgt eingeleitet: “Die Bundesregierung hat nun ihren Gesetzesentwurf zum Bürgergeldgesetz verabschiedet. Da dies aber weiterhin Armut per Gesetz bedeutet, ist es nur richtig und konsequent das sog. Bürgergeld treffend Bürgerhartz zu nennen.”

handelsregister.de ab sofort ohne Registrierung kostenfrei

Im Rahmen der Gläubigerrecherche kann folgende Meldung auf handelsregister.de nützlich sein:

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.“

handelsregister.de ab sofort ohne Registrierung kostenfrei

Im Rahmen der Gläubigerrecherche kann folgende Meldung auf handelsregister.de nützlich sein:

„Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 wird der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Vereins- und Partnerschaftsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente über das Gemeinsame Registerportal der Länder ab dem 01.08.2022 kostenfrei angeboten. Eine Registrierung und auch ein Login sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich.“

Bundesregierung beschließt Zentralisierung der Inkassoaufsicht auf Bundesebene

Die Bundesregierung hat am 27.7.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen.

Siehe Pressemitteilung BMJ und die Meldung Arbeitskreis InkassoWatch begrüßt den Regierungsentwurf zur Zentralisierung der Inkassoaufsicht.

Anmerkung von Harald Thomé zu Bürgergeld-Plänen

Aus dem neuesten Newsletter von Harald Thomé: “Aber es soll noch Sanktionen geben und die Regelleistungen absolut unzureichend bleiben. Millionen von Menschen, wie die Hartz IV-Beziehenden, die Altersrentner*innen und die Geflüchteten können ihre Existenz durch Inflation und Preissteigerungen nicht mehr sicherstellen. Wir haben eine Situation, die offen verfassungswidrig ist, ich verweise wieder einmal auf das BVerfG selbst (…)

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